GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Raptr Typ RR 8520 Radgröße 8,5x20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) F5 RR 8520 F5 / ohne Ring 5/108/63,4 45 710 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50167 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung RR 8520 (s.o.) Radgröße 8,5x20H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S03 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 31,5 S04 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 - S05 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 135 - S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - S07 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - S08 Serienbundmutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - für Serien-Leichtmetallräder Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Landrover Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford C-Max 63-134 235/30R20 A01 K1a K2b T88 A12 A14 A18 (Compact) A58 B02 KoS DXA S02 e13*2007/46*1103*.. - incl. Facelift 2015 Ford Focus 63-134 235/30R20 A01 K1a K8d T88 A12 A14 A18 DYB A58 Car Flh e13*2007/46*1138*.. Lim S02 - incl. Facelift 2014 Ford Focus RS 224, 257 235/30R20 K3s T88 A01 A12 A14 DA3, DA3-RS A18 A58 B02 e13*2001/116*0144*. Flh S02 e13*2001/116*1010*. Ford Focus ST 136, 184 235/30R20 K1a K8d T88 A01 A12 A14 DYB A18 A58 Car e13*2007/46*1138*.. Flh S02 - incl. Facelift 2015 Ford Galaxy (II) 74-149 245/35R20 G01 K2b LK6 T95 A01 A12 A14 WA6 A18 A58 B02 e13*2001/116* S04 0185*00-23 Ford Galaxy (III) 88-177 235/40R20 T96 144 A12 A14 A18 WA6 88-177 245/35R20 T95 A57 S05 e13*2001/116* 88-177 245/40R20 T95 T99 142 0185*24-.. 88-177 255/35R20 A01 K1a K3h K5d T93 T97 - ab MJ 2016 (MK3) Ford Kuga (I) 100-147 245/35R20 A12 A14 A18 DM2 100-147 245/40R20 A57 B02 S02 e13*2001/116* 100-147 255/35R20 A01 K1a 0109*19-31 Ford Kuga (II) 85-134 235/35R20 T92 A07 A12 A14 DM2 85-134 245/35R20 T95 A18 A57 S08 e13*2001/116* 85-134 245/40R20 A01 G01 0109*31-.. 85-134 255/35R20 A01 K1a K1b K2b - ab Modell 2013 Ford Mondeo (IV) 74-176 235/35R20 G81 K2b R69 T92 A01 A12 A14 BA7 74-176 245/30R20 G81 K2b R69 T90 A18 A58 B02 e13*2001/116* 74-176 255/30R20 G81 K1a K1b K2b R69 T88 T92 Flh Lim S07 0249*00-25 81,92,107 235/30R20 G40 K2b T88 - incl. Facelift 2010 Ford Mondeo (V) 85-177 225/35R20 T90 A07 A12 A14 BA7 85-177 235/30R20 T88 A18 A57 Flh e13*2001/116* 85-177 235/35R20 T88 T92 Lim V00 V20 0249*26-.. 85-177 245/30R20 A01 K2b K6g T90 T93 S08 - ab MJ 2015 (MK5) 85-177 255/30R20 A01 K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Mondeo Turnier 74-176 235/35R20 G81 K2b R69 T92 A01 A12 A14 (IV) 74-176 245/30R20 G81 K2b R69 T90 A18 A58 B02 BA7 74-176 255/30R20 G81 K1a K1b K2b R69 T88 T92 Car S07 e13*2001/116* 81,92 235/30R20 G40 K2b T88 0249*00-25 - incl. Facelift 2010 Ford Mondeo Turnier 85-177 225/35R20 T90 A07 A12 A14 (V) 85-177 235/30R20 T88 A18 A57 Car BA7 85-177 235/35R20 T88 T92 V00 V20 S08 e13*2001/116* 85-177 245/30R20 A01 K2b K6g T90 T93 0249*26-.. 85-177 255/30R20 A01 K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92 - ab MJ 2015 (MK5) Ford S-Max (I) 107 255/30R20 K1a K2b K46 T92 A01 A12 A14 WA6 74-176 245/35R20 G01 K2b LK6 T95 A18 A58 B02 e13*2001/116* S04 0185*00-23 Ford S-Max (II) 88-177 235/40R20 T96 A12 A14 A18 WA6 88-177 245/35R20 T91 T95 A57 S05 e13*2001/116* 88-177 245/40R20 T95 T99 0185*24-.. 88-177 255/35R20 A01 K1a K2b K3h K5d T93 T97 - ab MJ 2016 Jaguar XE 120-177 225/35R20 R02 T90 A12 A14 A18 JA 120-177 235/35R20 A01 K1a T92 A58 Lim V20 e11*2007/46*2150*.. 120-177 255/30R20 A01 K1c T92 S06 Jaguar XF 120-283 245/35R20 A12 A14 A18 CC9 120-283 255/30R20 T92 Lim S06 e11*2001/116*0323*. 120-283 255/35R20 Jaguar XJ 152-291 245/35R20 R37 T95 A12 A14 A18 N*3 152-291 255/35R20 R35 T97 B02 NBF S06 e11*2001/116*0217*.. Land Rover Discovery 110-177 235/45R20 A98 139 A14 A18 A57 Sport 110-177 245/45R20 A12 138 S05 LC 110-177 255/45R20 A12 136 e11*2007/46*1659*.. Land Rover 110-171 245/45R20 K1a A01 A12 A14 Freelander 2 110-171 255/45R20 K1a A18 S04 LF e11*2001/116*0300*. Land Rover Range- 110-177 235/45R20 A12 A14 A18 Rover Evoque 110-177 245/45R20 A57 S04 LV, LV-A e11*2007/46*0223*..; e3*2007/46*0221*.. Volvo S60, V60 84-180 245/30R20 A58 K1c K2b K4i K6f T90 A01 A07 A12 F, F-N2D 84-242 235/35R20 A57 G81 K1a K1b K2b K3i K4i K5b A14 A18 Car e9*2007/46*0023*..; K6f T92 Lim Npf S03 e13*2007/46*1157*.. 84-242 255/30R20 A57 G81 K1c K2b K3i K4i K5b K6f T88 T92 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Volvo S60CC, V60CC 110-187 235/35R20 T92 A07 A12 A14 F 110-187 235/40R20 A01 K3s A18 A57 Car e9*2007/46*0023*.. 110-187 245/35R20 KMV Lim S03 110-187 255/35R20 A01 K1a K1b K3s K5w Volvo S80 158,224 235/35R20 R92 T92 A07 A12 A14 A, A-2D 80-224 235/35R20 A01 G81 T92 A18 S03 e9*2001/116*0057*.., 80-224 255/30R20 A01 K1a K1b K2b K46 T92 e1*2001/116*0504*.. Volvo V40 84 - 187 235/30R20 A01 G01 K1a K1b K6g T88 A12 A14 A18 M, M-N2E A58 Flh X4V e4*2001/116* S02 0076*27-..; e13*2007/46*1337*.. Volvo V40 CC 84-187 225/35R20 T90 A12 A14 A18 M, M-N2E 84-187 235/30R20 A01 K1a K1b T88 A57 Flh S02 e4*2001/116* 84-187 245/30R20 A01 K1c T90 0076*29..; e13*2007/46*1337*.. - Cross Country Volvo V70 120,158 235/35R20 R92 T92 A07 A12 A14 B, /-2D, /-N2D, /-N2E 80-179 235/35R20 A01 G81 T92 A18 Car X7V e9*2001/116*0065*..; 80-179 255/30R20 A01 K1a K1b K46 T92 S03 e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Volvo XC60 100-242 235/45R20 A07 A12 A14 D, /-2D, /-N2D, /-N2E 100-242 245/45R20 A01 K1a A18 A57 S03 e9*2001/116*0068*..; 100-242 255/40R20 A01 K1c K2b e1*2001/116*0507*..; 100-242 255/45R20 A01 K1c K2b e1*2007/46*0339*..; 100-242 265/45R20 A01 K1c K2b e13*2007/46*1213*.. Volvo XC70 120-224 245/35R20 K1a T95 A01 A07 A12 B, /-2D, /-N2D, /-N2E 120-224 255/35R20 K1c A14 A18 Car e9*2001/116*0065*..; KMV S03 e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Allgemeine Hinweise Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 10 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 136 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 139 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 10 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G40 Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien- mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 10 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 10 K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R69 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R92 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 10 S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520 Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 10 von 10 X4V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country (Typ M). X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. März 2016 Blauth 00244253.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016 Wichtige Pflegehinweise Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini- mieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de