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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 1 von 10

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Raptr
Typ                               RR 8520
Radgröße                          8,5x20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
F5           RR 8520 F5 / ohne Ring                  5/108/63,4         45       710     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50167
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             RR 8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5x20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    130                       -
S03       Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°    140                       31,5
S04       Mutter M14x1,5                 Kegel 60°    140                       -
S05       Mutter M14x1,5                 Kegel 60°    135                       -
S06       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    125                       -
S07       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    140                       -
S08       Serienbundmutter M12x1,5       Kegel 60°    135                       -
          für Serien-Leichtmetallräder

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Landrover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max              63-134         235/30R20   A01 K1a K2b T88                       A12 A14 A18
(Compact)                                                                                A58 B02 KoS
DXA                                                                                      S02
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Focus              63-134         235/30R20   A01 K1a K8d T88                       A12 A14 A18
DYB                                                                                      A58 Car Flh
e13*2007/46*1138*..                                                                      Lim S02
- incl. Facelift 2014
Ford Focus RS           224, 257       235/30R20   K3s T88                               A01 A12 A14
DA3, DA3-RS                                                                              A18 A58 B02
e13*2001/116*0144*.                                                                      Flh S02
e13*2001/116*1010*.
Ford Focus ST           136, 184       235/30R20   K1a K8d T88                           A01 A12 A14
DYB                                                                                      A18 A58 Car
e13*2007/46*1138*..                                                                      Flh S02
- incl. Facelift 2015
Ford Galaxy (II)        74-149         245/35R20   G01 K2b LK6 T95                       A01 A12 A14
WA6                                                                                      A18 A58 B02
e13*2001/116*                                                                            S04
0185*00-23
Ford Galaxy (III)       88-177         235/40R20   T96 144                               A12 A14 A18
WA6                     88-177         245/35R20   T95                                   A57 S05
e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99 142
0185*24-..              88-177         255/35R20   A01 K1a K3h K5d T93 T97
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (I)           100-147        245/35R20                                         A12 A14 A18
DM2                     100-147        245/40R20                                         A57 B02 S02
e13*2001/116*           100-147        255/35R20   A01 K1a
0109*19-31
Ford Kuga (II)          85-134         235/35R20   T92                                   A07 A12 A14
DM2                     85-134         245/35R20   T95                                   A18 A57 S08
e13*2001/116*           85-134         245/40R20   A01 G01
0109*31-..              85-134         255/35R20   A01 K1a K1b K2b
- ab Modell 2013
Ford Mondeo (IV)        74-176         235/35R20   G81 K2b R69 T92                       A01 A12 A14
BA7                     74-176         245/30R20   G81 K2b R69 T90                       A18 A58 B02
e13*2001/116*           74-176         255/30R20   G81 K1a K1b K2b R69 T88 T92           Flh Lim S07
0249*00-25              81,92,107      235/30R20   G40 K2b T88
- incl. Facelift 2010
Ford Mondeo (V)         85-177         225/35R20   T90                                   A07 A12 A14
BA7                     85-177         235/30R20   T88                                   A18 A57 Flh
e13*2001/116*           85-177         235/35R20   T88 T92                               Lim V00 V20
0249*26-..              85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93                   S08
- ab MJ 2015 (MK5)      85-177         255/30R20   A01 K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo Turnier     74-176         235/35R20   G81 K2b R69 T92                     A01 A12 A14
(IV)                    74-176         245/30R20   G81 K2b R69 T90                     A18 A58 B02
BA7                     74-176         255/30R20   G81 K1a K1b K2b R69 T88 T92         Car S07
e13*2001/116*           81,92          235/30R20   G40 K2b T88
0249*00-25
- incl. Facelift 2010
Ford Mondeo Turnier     85-177         225/35R20   T90                                 A07 A12 A14
(V)                     85-177         235/30R20   T88                                 A18 A57 Car
BA7                     85-177         235/35R20   T88 T92                             V00 V20 S08
e13*2001/116*           85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93
0249*26-..              85-177         255/30R20   A01 K1a K1b K2b K4i K6g K6j T88 T92
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford S-Max (I)          107            255/30R20   K1a K2b K46 T92                     A01 A12 A14
WA6                     74-176         245/35R20   G01 K2b LK6 T95                     A18 A58 B02
e13*2001/116*                                                                          S04
0185*00-23
Ford S-Max (II)         88-177         235/40R20   T96                                 A12 A14 A18
WA6                     88-177         245/35R20   T91 T95                             A57 S05
e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99
0185*24-..              88-177         255/35R20   A01 K1a K2b K3h K5d T93 T97
- ab MJ 2016
Jaguar XE               120-177        225/35R20   R02 T90                             A12 A14 A18
JA                      120-177        235/35R20   A01 K1a T92                         A58 Lim V20
e11*2007/46*2150*..     120-177        255/30R20   A01 K1c T92                         S06
Jaguar XF               120-283        245/35R20                                       A12 A14 A18
CC9                     120-283        255/30R20   T92                                 Lim S06
e11*2001/116*0323*.     120-283        255/35R20
Jaguar XJ               152-291        245/35R20   R37 T95                             A12 A14 A18
N*3                     152-291        255/35R20   R35 T97                             B02 NBF S06
e11*2001/116*0217*..
Land Rover Discovery    110-177        235/45R20   A98 139                             A14 A18 A57
Sport                   110-177        245/45R20   A12 138                             S05
LC                      110-177        255/45R20   A12 136
e11*2007/46*1659*..
Land Rover              110-171        245/45R20   K1a                                 A01 A12 A14
Freelander 2            110-171        255/45R20   K1a                                 A18 S04
LF
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-       110-177        235/45R20                                       A12 A14 A18
Rover Evoque            110-177        245/45R20                                       A57 S04
LV, LV-A
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Volvo S60, V60          84-180         245/30R20   A58 K1c K2b K4i K6f T90             A01 A07 A12
F, F-N2D                84-242         235/35R20   A57 G81 K1a K1b K2b K3i K4i K5b     A14 A18 Car
e9*2007/46*0023*..;                                K6f T92                             Lim Npf S03
e13*2007/46*1157*..     84-242         255/30R20   A57 G81 K1c K2b K3i K4i K5b K6f
                                                   T88 T92




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60CC, V60CC      110-187         235/35R20   T92                                  A07 A12 A14
F                       110-187         235/40R20   A01 K3s                              A18 A57 Car
e9*2007/46*0023*..      110-187         245/35R20                                        KMV Lim S03
                        110-187         255/35R20   A01 K1a K1b K3s K5w
Volvo S80               158,224         235/35R20   R92 T92                              A07 A12 A14
A, A-2D                 80-224          235/35R20   A01 G81 T92                          A18 S03
e9*2001/116*0057*..,    80-224          255/30R20   A01 K1a K1b K2b K46 T92
e1*2001/116*0504*..
Volvo V40               84 - 187        235/30R20   A01 G01 K1a K1b K6g T88              A12 A14 A18
M, M-N2E                                                                                 A58 Flh X4V
e4*2001/116*                                                                             S02
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC            84-187          225/35R20   T90                                  A12 A14 A18
M, M-N2E                84-187          235/30R20   A01 K1a K1b T88                      A57 Flh S02
e4*2001/116*            84-187          245/30R20   A01 K1c T90
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo V70               120,158         235/35R20   R92 T92                              A07 A12 A14
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-179          235/35R20   A01 G81 T92                          A18 Car X7V
e9*2001/116*0065*..;    80-179          255/30R20   A01 K1a K1b K46 T92                  S03
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60              100-242         235/45R20                                        A07 A12 A14
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242         245/45R20   A01 K1a                              A18 A57 S03
e9*2001/116*0068*..;    100-242         255/40R20   A01 K1c K2b
e1*2001/116*0507*..;    100-242         255/45R20   A01 K1c K2b
e1*2007/46*0339*..;     100-242         265/45R20   A01 K1c K2b
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70              120-224         245/35R20   K1a T95                              A01 A07 A12
B, /-2D, /-N2D, /-N2E   120-224         255/35R20   K1c                                  A14 A18 Car
e9*2001/116*0065*..;                                                                     KMV S03
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 8 von 10

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R92    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/45R18
oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr.   5   245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr.   8   245/45R20     275/40R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50167 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55115014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5x20H2 Typ RR 8520
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                    Seite 10 von 10

X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. März 2016




Blauth                                                               00244253.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                      www.alutec.de