GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0751211 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Singa Typ SIN 605-4L Radgröße 6J x15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) N2 SIN 605-4L N2 / ohne Ring 4/100/60,1 40 600 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50819 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung SIN 605-4L Radgröße 6J x15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 24 S03 Serienmutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 S05 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Smart / Daimler Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Dokker 55-85 185/65R15 A13 T88 T92 120 A07 A21 A58 SD (OSD..) 55-85 195/60R15 A33 T88 T92 120 A99 KOV S04 e2*2001/116* 55-85 205/55R15 A12 T88 T92 120 0314*55-..; e2*2007/46*0030*16-.. Dacia Lodgy 59-85 185/65R15 A13 A07 A21 A58 SD (JSD..) 59-85 195/60R15 A33 A99 KOV S04 e2*2001/116* 59-85 205/55R15 A12 0314*49-.. Dacia Logan 50-65 185/65R15 A13 T92 A07 A21 A58 FSD/USD, SD/SR 50-65 195/60R15 A33 T91 A99 S02 N386; 50-65 205/60R15 A12 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Pick-Up - geschl. Kasten Dacia Logan 50-65 175/65R15 R37 A07 A12 A21 SD/SR 50-77 185/65R15 A99 Sth S02 e2*2001/116* 50-77 195/60R15 0314*00-61; 50-77 205/55R15 0323*00-29; 50-77 205/60R15 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Logan MCV 50-77 185/65R15 A11 A07 A21 A99 SD/SR 50-77 195/60R15 A12 Car S02 e2*2001/116* 50-77 205/55R15 A01 A12 K56 0314*00-61; 50-77 205/60R15 A01 A12 K44 K56 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi Dacia Logan MCV (II) 53, 55, 66 185/65R15 A13 A07 A21 A58 SD/SR (7SD/7SR..) 53, 55, 66 195/60R15 A33 A99 Car S02 e2*2001/116* 53, 55, 66 205/55R15 A12 0314*64-.., 0323*31-.. 53, 55, 66 205/60R15 A12 - Kombi Dacia Sandero 50-77 175/65R15 A11 R37 A07 A21 A99 SD/SR 50-77 185/65R15 A11 Flh S02 e2*2001/116* 50-77 195/60R15 A12 0314*00-61; 50-77 205/55R15 A12 0323*00-29; 50-77 205/60R15 A12 e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Sandero (II) 53, 55, 66 185/65R15 A13 A07 A21 A58 SD/SR (5SD../5SR..) 53, 55, 66 195/60R15 A33 A99 Flh KOV e2*2001/116* 53, 55, 66 205/55R15 A12 S02 0314*58-..;0323*29-..; 53, 55, 66 205/60R15 A12 e2*2007/46*0030*20-.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Sandero 50-77 185/65R15 A33 A07 A21 A99 Stepway 50-77 195/60R15 A12 Flh KMV S02 SD/SR 50-77 205/55R15 A12 e2*2001/116* 50-77 205/60R15 A12 0314*00-61; 0323*00-29 Nissan Micra 48-81 175/60R15 A01 K1c K2c R37 A07 A12 A21 K12 48-81 175/65R15 A01 K1c K2c K42 R09 A99 Cbo Flh e11*2001/116*0195*. 48-81 185/55R15 A01 K1c K2c K42 S05 48-81 195/50R15 A01 G66 K1c K2c K42 48-81 195/55R15 A01 K1c K2c K42 Nissan Micra 59, 72 165/65R15 A13 A07 A21 A99 K13 59, 72 175/55R15 A01 A12 K1a K1b T77 Flh V15 S03 e13*2007/46*1111*.. 59, 72 175/60R15 A01 A12 K1a K1b incl. Facelift 2014 59, 72 185/55R15 A01 A12 K1c K2b K8c 59, 72 195/50R15 A01 A12 K1c K2b 59, 72 195/55R15 A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c 59, 72 205/50R15 A01 A12 K1c K2c K6g K6i K8m Nissan Note 50-85 175/65R15 A11 A07 A21 A99 E11 50-85 185/65R15 A11 S05 e11*2001/116*0268*. Nissan Note 59, 66, 72 185/65R15 A91 A07 A21 A58 E12 59, 66, 72 195/60R15 A12 A99 S03 e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 205/55R15 A12 Renault Captur 66 195/65R15 A13 A07 A21 A58 R 66 195/70R15 A12 A99 B03 S02 e2*2001/116* 66 205/65R15 A90 0327*52-.. 66 215/60R15 A12 Renault Clio (III) 48-102 175/65R15 A11 R37 A07 A21 A99 R 48-102 185/60R15 A31 B03 Car Flh e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A12 R1S RC3 S05 e2*2007/46*0008*.. 48-82 165/65R15 A11 R37 Renault Clio (III) 48-102 175/65R15 A11 R37 A07 A21 A99 R 48-102 185/60R15 A11 B03 Car Flh e2*2001/116*0327*..; 48-102 195/55R15 A31 R1B RC3 S05 e2*2007/46*0008*.. Renault Clio (IV) 48-66 185/60R15 A11 A07 A21 A58 R 48-66 185/65R15 A11 A99 Car Flh e2*2001/116* 48-66 195/60R15 A11 RC4 S02 0327*46-..; 48-66 205/55R15 A12 e2*2007/46*0008*16-.. 48-66 205/60R15 A12 Renault Modus 48-58 165/65R15 A11 R09 T81 A07 A21 A60 P 48-76 175/60R15 A11 R37 T81 A99 S05 e2*2001/116*0319*..; 48-82 175/65R15 A11 R09 e2*2007/46*0007*.. 48-82 175/65R15 A01 A11 G03 48-82 185/55R15 A11 R37 T81 T82 48-82 185/60R15 A11 48-82 195/55R15 A12 48-82 205/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K44 48-82 205/55R15 A01 A12 G77 K1a K1b K2b K44 K46 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault ZOE 43 (65) 185/65R15 A33 A07 A21 A58 AG 43 (65) 195/60R15 A91 A99 Flh S04 e2*2007/46*0251*.. 43 (65) 205/55R15 A12 (22 kWh-Batterie) Smart forfour 45, 52, 66 165/60R15 R02 A07 A12 A21 451 45, 52, 66 165/65R15 R02 A99 TV5 Vn2 e1*2001/116* 45, 52, 66 175/60R15 R02 Y85 S02 0413*23-.. 45, 52, 66 185/55R15 A01 R02 (FIN: WME453...) 45, 52, 66 185/55R15 R03 45, 52, 66 185/60R15 A01 R02 45, 52, 66 185/60R15 R03 45, 52, 66 195/55R15 A01 K2b R03 45, 52, 66 195/55R15 K2h R03 45, 52, 66 205/50R15 A01 K2b K6j R03 45, 52, 66 205/55R15 A01 K2b K6j R03 Smart fortwo 45, 52, 66 165/60R15 A12 R02 A07 A21 A99 451 45, 52, 66 165/65R15 A12 R02 Cbo Cpe TV5 e1*2001/116* 45, 52, 66 175/60R15 A12 R02 Vn2 S02 0413*22-.. 45, 52, 66 185/55R15 A12 R02 (FIN: WME453...) 45, 52, 66 185/55R15 A90 R03 45, 52, 66 185/60R15 A12 R02 45, 52, 66 185/60R15 A90 R03 45, 52, 66 195/55R15 A01 A12 K2b R03 45, 52, 66 195/55R15 A12 K2h R03 45, 52, 66 205/50R15 A01 A12 K2b R03 45, 52, 66 205/50R15 A12 K2h R03 45, 52, 66 205/55R15 A01 A12 K2b R03 45, 52, 66 205/55R15 A12 K2h R03 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 5 von 10 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 120 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 6 von 10 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G66 Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G77 Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 7 von 10 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 8 von 10 K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R1B Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R oder 7R). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 9 von 10 T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 165/60R15 185/55R15 Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15 Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15 Nr. 4 185/55R15 205/50R15 Nr. 5 185/60R15 205/55R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50819 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-4L Hersteller UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Seite 10 von 10 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. April 2016 Blauth 00247620.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016 Wichtige Pflegehinweise Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini- mieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH Gustav-Kirchhoff-Str. 10 67098 Bad Dürkheim Germany Verkauf Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 www.alutec.de