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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Singa
Typ                               SIN 605-5L
Radgröße                          6J x15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
L1           SIN 605-5L L1 / ohne Ring             5/114,3/67,1       46        710    2060

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50820
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             SIN 605-5L
Radgröße                          6J x15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
S04       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      110                  -
S05       Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Coupe           77-123         195/65R15                                  A07 A13 A21
GK                                                                                A99 S04
e11*98/14*0186*..
Hyundai Santa Fé        82-107         215/70R15   A11 R09                        A21 A99 B03
SM                                                                                S02
e11*98/14*0162*..
Hyundai Trajet          82-127         205/65R15   M+S R09                        A11 A21 A99
FO                      82-127         215/65R15                                  S02
e11*98/14*0130*..
Hyundai XG ...          120-145        195/65R15   A11 M+S R09                    A21 A99 B03
XG                      120-145        205/65R15   A12                            S02
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw        66-105         185/65R15   A13 R09                        A07 A21 A99
FD, FDH                 66-105         195/60R15   A33 R37                        B03 B30 Car
e11*2001/116*0313*.     66-105         195/65R15   A33                            Flh S04
e11*2001/116*0343*.     66-105         205/60R15   A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100         195/65R15   A13                            A07 A17 A21
GDH, GDH-HME            66-100         205/60R15   A33                            A58 A99 B81
e11*2007/46*0337*..;    66-100         215/60R15   A12                            Car Cpe Flh
e11*2007/46*0338*..;                                                              X82 S04
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai ix20            57-94          195/65R15   A13                            A07 A21 A58
JC, JC-HME              57-94          205/60R15   A90                            A99 Flh S04
e4*2007/46*0207*..;     57-94          215/60R15   A12
e4*2007/46*0223*..;
e13*2007/46*1605*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carnival, Sedona    93-121         215/65R15   A11                            A21 A99 S03
UP                      93-121         225/60R15   A12 T95 T96
e11*98/14*0112*..
Kia Soul                85-103         195/65R15   A13                            A07 A21 A58
AM                      85-103         195/70R15   A01 A12 G73                    A99 S04
e4*2001/116*0139*..;    85-103         195/70R15   A12 Z18
e4*2007/46*0133*..      85-103         205/60R15   A33 X74
                        85-103         205/60R15   A01 A33 G46
                        85-103         205/65R15   A01 A12 G73
                        85-103         205/65R15   A12 Z18
                        85-103         215/60R15   A12
                        85-103         215/65R15   A01 A12 G73
                        85-103         215/65R15   A12 Z18
Kia Venga               55-94          195/65R15   A13                            A07 A21 A58
YN, -/S, -/G            55-94          205/60R15   A90                            A99 Flh S04
e4*2007/46*             55-94          215/60R15   A12
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                  Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd               66-106          185/65R15   A13 R09                        A07 A21 A99
ED                      66-106          195/60R15   A33 R37                        B03 B30 Car
e4*2001/116*0121*.;     66-106          195/65R15   A33                            Cpe Flh S04
e4*2007/46*0132*..      66-106          205/60R15   A12
- pro_cee'd /-SW
Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15   A13                            A07 A17 A21
JD                      66-100          205/60R15   A33                            A58 A99 B81
e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A12                            Car X82 Y85
e4*2007/46*0497*..                                                                 S04
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   A13                            A07 A17 A21
JD                      66-100          205/60R15   A33                            A58 A99 B81
e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   A01 A12 K4h                    X82 Y84 S04
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                            A07 A21 A99
BK                      62-80           205/60R15   A12                            B02 B03 Flh
e1*2001/116*0234*..                                                                Lim S05
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                            A07 A21 A99
BL                      77 - 110        205/60R15   A91                            B03 Flh Sth
e11*2001/116*                                                                      S05
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F             96              195/55R15   A11                            A21 A99 B03
BJ, BJD                 96              205/50R15   A01 A12 K42 K46 K56            S02
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                            A07 A21 A99
CR1                     81-107          205/60R15   A12                            B02 B03 B30
e13*2001/116*0156*.                                                                S05
Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A33                            A07 A21 A58
CW, CWE                 85              205/60R15   A01 A91 K6f                    A99 B03 B30
e1*2007/46*0433*..,                                                                S05
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                        A07 A21 A99
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                            B03 Car Flh
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A11                            Lim S05
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A12
Mazda MPV               88-90,104       205/65R15   A11                            A21 A99 B03
LW ww. LWD              88-90,104       215/60R15   A12                            S03
e1*98/14*0118*..,
e1*98/14*0165*..
Mitsubishi Lancer       60-99           195/55R15   A33 M+S                        A21 A99 B03
CS0                     60-99           195/60R15   A12                            Car Sth S02
e1*2001/116*0233*
Mitsubishi Space        92-110          205/65R15                                  A11 A21 A99
Runner                                                                             S02
N50 (Version DR .. )
e1*97/27*0103*..
Mitsubishi Space        92-110          205/65R15                                  A11 A21 A99
Wagon                                                                              S02
N50 (Version DW .. )
e1*97/27*0103*..

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50820 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55025716 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x15H2 Typ SIN 605-5L
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. April 2016




Blauth                                                                  00248316.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                      www.alutec.de