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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51777 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55012218 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx 18 H2 Typ TIT 808
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Titan
Typ                               TIT 808
Radgröße                          8Jx 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           TIT 808 X2 / ohne Ring                6/139,7/106,1      29        960    2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51777
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             TIT 808 (s.o.)
Radgröße                          8Jx 18 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienmutter M12x1,5         Flachbund      105                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  GUTACHTEN zur ABE Nr. 51777 nach §22 StVZO

  Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55012218 (1. Ausfertigung)

  Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx 18 H2 Typ TIT 808
  Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Hilux Pickup     110            265/60R18     A32 192                               A19 A57 A99
AN1P, AN1P-TMG                                                                             R76 Y94 S02
e11*2007/46*2587*..;
e13*2007/46*1698*..
- Double Cab
- Extra Cab
Toyota Hilux Pickup     106, 126       265/60R18     A10                                   A19 A56 A99
N2                                                                                         KMV R76 Y94
e11*2007/46*0148*06-..;                                                                    S02
e11*2007/46*0149*06-..
ab Modelljahr 2012
- mit
Radhausverbreiterungen

  Allgemeine Hinweise

  Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
  Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

  Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
  Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
  so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
  Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
  Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

  Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
  Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
  Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
  Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

  Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
  geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
  210 km/h               100% 100% 100%
  220 km/h               97%    100% 100%
  230 km/h               94%    100% 100%
  240 km/h               91%    100% 100%
  250 km/h               -      95%      100%
  260 km/h               -      90%      100%
  270 km/h               -      85%      100%
  280 km/h               -      -        95%
  290 km/h               -      -        90%
  300 km/h               -      -        85%

  Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
  unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
  oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51777 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55012218 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx 18 H2 Typ TIT 808
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

192      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R76    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
265/65R17 ww. 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Y94    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 319 mm
an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51777 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55012218 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx 18 H2 Typ TIT 808
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 4 von 4


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Februar 2018




Blauth                                                               00287177.DOC




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