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							GUTACHTEN zur ECE R-124 000925

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067015 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 8,5Jx19H2 Typ W10 859
Hersteller                          UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                           Seite 1 von 3
Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                       Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                       (mm)
32.B6        W10 859 B6 / ohne Ring                    5/112/66,6         32       780     2200


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                 Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26 mm        120                    27,5


Verwendungsbereich

Hersteller                          Audi

Handelsbezeichnung        kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                   100-200          255/35R19     ECE                                 A12 A14 A19
B8, B81                                                                                      Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;                                                                         S02
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5                   110-200          255/35R19     ECE                                 A12 A14 A19
B8, B81                                                                                      A57 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                                 Flh S02
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A7 Sportback         150-245          255/40R19     ECE                                 A12 A14 A19
4G, 4G1                                                                                      A57 S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S5                   245, 260         255/35R19     ECE                                 A12 A14 A19
B8, B81                                                                                      A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                                         Flh S02
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000925

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067015 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 8,5Jx19H2 Typ W10 859
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S5                 260          255/35R19    ECE                                    A12 A14 A19
B8, B81                                                                                  A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                             Flh S02
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi S7 Sportback       309, 331     255/40R19    ECE                                    A12 A14 A19
4G, 4G1                                                                                  A56 S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000925

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067015 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 8,5Jx19H2 Typ W10 859
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 3 von 3

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.



Lambsheim, 26. April 2017                                                   00270584.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim