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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            W10
Typ                               W10 808-SUV
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           W10 808-SUV B8 / Z11 Ø70,0-66,1       5/114,3/66,1       40       875     2320

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50005
Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
Radtyp und Ausführung             W10 808-SUV (s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                     30,5
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                     30
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                     -
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                     -
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                     30
S07       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                     30,5
S08       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      115                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Infiniti
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92        225/50R18   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
SD/SR                   63-92        235/45R18   K1a K1b                          A19 A58 KOV
e2*2001/116*0314*..;    63-92        235/50R18   K1c K2a K2b K3s                  S02
e2*2001/116*0323*..;    63-92        245/45R18   K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     63-92        255/45R18   K1c K2a K2b K3s
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD        66-92        225/50R18   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
SD/SR                   66-92        235/45R18   K1a K1b                          A19 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..;    66-92        235/50R18   K1c K2a K2b K3s                  S02
e2*2001/116*0323*..;    66-92        245/45R18   K1a K1b K2b
e2*2007/46*0013*..;     66-92        255/45R18   K1c K2a K2b K3s
e2*2007/46*0030*..
Infiniti M              175, 235     245/50R18   A10                              A14 A19 A58
Y51                     175, 235     255/45R18   A10                              L06 Lim Y62
e13*2007/46*1105*..                                                               S05
Nissan Almera Tino      78           225/40R18   G46 K1c K2b K42                  A01 A12 A14
V10                     78-100       225/35R18   K1c K2b K42 T83 T87              A19 V18 S04
e9*98/14*0035*..        78-100       235/35R18   K1c K2b K42 T86 T90
                        78-100       245/35R18   K2b K42 R03
                        82-100       225/40R18   K1c K2b K42
Nissan Juke 2WD         69-147       215/45R18   A33                              A14 A19 A58
F15                     69-147       215/50R18   A12 R70                          V18 S05
e11*2007/46*0132*..;    69-147       225/45R18   A12
e3*2007/46*0162*..      69-147       235/45R18   A12
- incl. Facelift 2014   69-147       245/40R18   A01 A12 K1c K2b K8c
Nissan Juke 4WD         140, 147     215/45R18   A33                              A14 A19 A56
F15                     140, 147     215/50R18   A01 A12 K2b R70                  S05
e11*2007/46*0132*..     140, 147     225/45R18   A12
- incl. Facelift 2014   140, 147     235/45R18   A01 A12 K2b
                        140, 147     245/40R18   A01 A12 K1c K2b
Nissan Juke Nismo       157, 160     215/45R18   A33                              A14 A19 A57
RS                      157, 160     215/50R18   A12 R70                          V00 V18 S05
F15                     157, 160     225/45R18   A12
e11*2007/46*0132*..     157, 160     235/45R18   A12
                        157, 160     245/40R18   A01 A12 K1c K2b K8c
Nissan Maxima           103-142      215/45R18   K1a K41 K42 K45                  A01 A12 A14
A32                     103-142      225/40R18   K1a K41 K42                      A19 S04
e1*93/81*0011*..        103-142      235/40R18   K1c K41 K42 K45 L02
Nissan Murano           172          225/65R18   A13                              A14 A19 S05
Z50                     172          235/60R18   A13
e1*2001/116*0298*..     172          255/55R18   A01 A12 K1c K2b
                        172          285/50R18   A01 A12 K1c K2c
Nissan Murano           140,188      235/60R18   K2b                              A01 A12 A14
Z51                     140,188      235/65R18   K2b                              A19 S05
e1*2001/116*0478*..     140,188      245/60R18   K1a K2b
                        140,188      255/55R18   K1a K1b K2b
                        140,188      255/60R18   K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Primera         80-103         215/45R18                                   A12 A14 A19
P12                    80-103         225/40R18   A01 K2b                         Car Lim V18
e11*98/14*0183*..      80-103         235/40R18   A01 K1c K2b                     S04
                       80-103         245/35R18   A01 K1c K2b K44 K56
                       80-103         245/40R18   A01 K1c K2b K44 K45 K56
Nissan Pulsar          81-140         215/45R18   A01 G79                         A12 A14 A19
C13                    81-140         215/45R18   R84                             A58 Flh V18
e9*2007/46*3086*..     81-140         225/40R18                                   S08
                       81-140         235/40R18   A01 K2b K8h R03
                       81-140         245/35R18   A01 K2b K8h R03
Nissan Qashqai         81-120         215/55R18   R70                             A12 A14 A19
J11                    81-120         235/45R18                                   A57 S07
e11*2007/46*0963*..
Nissan Qashqai, /+2    76-110         225/50R18                                   A12 A14 A19
J10                    76-110         235/50R18   A01 K2b                         A57 S05
e11*2001/116*0295*.    76-110         245/45R18
                       76-110         255/45R18   A01 K2b
Nissan X-Trail         84-121         235/45R18   K1b K2b                         A01 A12 A14
T30                    84-121         235/50R18   K1b K2c LK6                     A19 S05
e1*98/14*0166*..       84-121         245/45R18   K1b K2c LK6
                       84-121         255/45R18   K1b K2c LK6
Nissan X-Trail         104-127        225/50R18   K42                             A01 A12 A14
T31                    104-127        225/55R18   G03 K42                         A19 S05
e1*2001/116*0432*..    104-127        235/50R18   K2b K42
- incl. MJ 2011        104-127        245/45R18   K42
                       104-127        255/45R18   K2b K42
Nissan X-Trail         96, 120        225/60R18   A13                             A14 A19 A57
T32                    96, 120        235/55R18   A12                             S05
e13*2007/46*1456*..    96, 120        235/60R18   A12
                       96, 120        245/55R18   A01 A12 K1c K2c
Renault Espace (V)     96-147         235/60R18                                   A12 A14 A19
RFC                    96-147         245/55R18                                   A58 L06 S03
e2*2007/46*0470*..     96-147         255/55R18   A01 K8f
Renault Fluence        63-103         215/45R18                                   A12 A14 A19
Z                      63-103         225/40R18   A01 K2b K8f                     Sth S02
e2*2001/116*0373*..;   63-103         225/45R18   A01 K2b K8f
e2*2007/46*0010*..     63-103         235/40R18   A01 K2b K6g K8k
- Limousine            63-103         245/40R18   A01 K2b K6g K8k
Renault Kadjar 2WD     81, 96         215/55R18   R70                             A12 A14 A19
RFE                    81, 96         235/45R18                                   A58 F23 S02
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD     96             215/55R18   R70                             A12 A14 A19
RFE                    96             235/45R18                                   A56 F24 S02
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos         110-127        225/50R18                                   A12 A14 A19
Y                      110-127        225/55R18                                   S05
e11*2001/116*0261*.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                       UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                    Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna          81-173        215/45R18   T89 T93                             A12 A14 A19
T                       81-173        225/40R18   T88 T92                             Car Flh L06
e2*2001/116*0363*..;    81-173        225/45R18   T91                                 V18 S06
e2*2007/46*0012*..      81-173        235/40R18   A01 K1a K1b T91 T93
                        81-173        245/40R18   A01 K1c K2b
Renault Laguna          81-177        215/45R18   T89 T93                             A12 A14 A19
Coupé                   81-177        225/40R18   T92                                 Cpe L06 V18
T                       81-177        225/45R18   T91 T95                             S06
e2*2001/116*            81-177        235/40R18   A01 K1a T91 T95
0363*07-..              81-177        245/40R18   A01 K1c
Renault Latitude        81-127        215/45R18   R37 T89 T93                         A12 A14 A19
T                       81-127        225/40R18   T88 T92                             Lim V18 S06
e2*2001/116*0363*..     81-177        225/45R18   T91 T95
                        81-177        235/40R18   A01 K4h T91 T95
                        81-177        235/45R18   A01 G03 K4h
                        81-177        245/40R18   A01 K4h
Renault Megane (III)    78-132        225/40R18   A01 K2b K4i T88 T89                 A12 A14 A19
Z                       78-132        235/35R18   A01 K2b K4i T86 T90                 Cbo V18 S02
e2*2001/116*0373*..;    78-132        245/35R18   A01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88
- Cabriolet                                       T89
Renault Megane (III)    63-162        225/40R18   A01 K6g                             A12 A14 A19
Z                       63-162        235/35R18   A01 K6g T86 T90                     Car V18 S02
e2*2001/116*0373*..;    63-162        245/35R18   A01 K1a K1b K2b K6h K8f
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    63-162        225/40R18   A01 K2b K6g                         A12 A14 A19
Z                       63-162        235/35R18   A01 K2b K6g T86 T90                 Cpe Flh V18
e2*2001/116*0373*..;    63-162        245/35R18   A01 K1a K1b K2b K6h K8f             S02
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)     66-97         225/40R18   A01 A12 K8c                         A14 A19 A58
RFB                     66-97         235/35R18   A01 A12 K2b K8c T86 T90             Flh L05 V18
e2*2007/46*0546*..      66-97         235/40R18   A01 A12 K2b K8c                     S02
                        66-97         245/35R18   A01 A12 K1c K2c K8m
Renault Scénic III      63-103        215/45R18   R37 T93                             A12 A14 A19
JZ                      63-118        225/40R18   T91 T92                             A58 A60 V18
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18   T91 T95                             S02
e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18   T91 T95
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        245/40R18   A01 K2b K4a

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                   Seite 6 von 10
A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 7 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                    UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 8 von 10

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R84    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/50R17
bzw. 215/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50005 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55081014 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W10 808-SUV
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 10 von 10

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 2    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 3    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 4    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 5    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 6    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 7    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 8    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 9    245/35R18     255/35R18
Nr. 10   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 17. Februar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Februar 2016




Blauth                                                                 00242747.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
  BAD DÜRKHEIM, 20.06.2016



Wichtige Pflegehinweise
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer ALUTEC Leichtmetallfelgen! Damit Sie lange Freude daran haben, beachten
Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen
sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder mini-
mieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
	 Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
	 Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
 	 Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
	 Leichtmetallfelgen fehl am Platz
	 Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
	 Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
	 Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
	 Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
 	 Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
	 unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
	 Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Gustav-Kirchhoff-Str. 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Verkauf
Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001                                                                      www.alutec.de