Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) §22 50537, Erweiterung 04 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 50537, Erweiterung 04 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH DE-67098 Bad Dürkheim 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: W10X-859 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 50537, Erweiterung 04 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) §22 50537, Erweiterung 04 Genehmigungszeichen Approval identification Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51105 Köln 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 21.09.2020 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 55066315 (5. Ausfertigung) Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 50537, Erweiterung 04 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 10 3. Ausfertigung 2, 4, 5, 6 4. Ausfertigung 1, 7, 8 5. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. §22 50537, Erweiterung 04 beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 50537, Erweiterung 04 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereichs Update of the range of application 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 07.10.2020 Date: §22 50537, Erweiterung 04 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0131806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell W10X Typ W10X-859 Radgröße 8,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) V1 W10X-859 V1 / ohne Ring 5/120/65,1 45 930 2360 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50537 §22 50537, Erweiterung 04 Herstellerzeichen ALUTEC Germany Radtyp und Ausführung W10X-859 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28 mm 180 36 S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28 mm 160 36 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Amarok 90-132 255/50R19 A10 K1c K2c T03 T07 A01 A07 A14 2H, 2HS2 90-132 255/55R19 A10 K1c K2c 188 A19 A57 KOV e1*2007/46*0356*..; 90-132 265/50R19 A12 K1c K2c T10 191 S01 e1*2007/46*0750*.. 90-132 265/55R19 A12 G01 K1c K2c 186 - Pickup 90-132 275/50R19 A12 K1c K2c 189 - ohne Radhaus- Verbreiterungen VW Amarok 90-165 265/55R19 A12 R82 R89 186 A07 A14 A19 2H, 2HS2 90-190 255/50R19 A10 T03 T07 A57 KMV S01 e1*2007/46*0356*..; 90-190 255/55R19 A10 188 e1*2007/46*0750*.. 90-190 265/50R19 A12 T10 191 - Pickup 90-190 265/55R19 A01 A12 G82 G89 186 - mit Radhaus- 90-190 275/50R19 A01 A12 K2b 189 Verbreiterungen 90-190 275/50R19 A12 K2h 189 VW Bus (T5) 62-173 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 §22 50537, Erweiterung 04 7HC, 7HCA, 7HK. 62-173 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2001/116* 0220*00-35; e1*2001/116*0286*.., L148 - Multivan, California, Transporter,... VW Bus (T5) 62-173 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 7HM, 7HMA 62-173 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2001/116*0218*.., e1*2001/116* 0289*00-24 - Multivan, California,... VW Bus (T5) 62-150 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 7J0 62-150 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2007/46* 0130*00-15 - Transporter - geschl. Aufbau VW Bus (T6) 62-150 245/45R19 A01 G01 T02 A07 A12 A14 7HC 62-150 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2001/116* 0220*36-54 - California, Kombi, Multivan,... VW Bus (T6) 75-150 245/45R19 G01 T02 A01 A07 A12 7HMA A14 A19 A57 e1*2001/116* S01 0289*25-43 - California VW Bus (T6) 62-150 245/45R19 A01 G01 T02 A07 A12 A14 7J0 62-150 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2007/46* 0130*16-31 -Transporter - geschl.Aufbau Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Bus (T6.1) 81-146 245/45R19 A01 G01 T02 A07 A12 A14 7HC 81-146 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2001/116* 0220*55-.. - California, Kombi, Multivan, ... - ab Facelift 2019 VW Bus (T6.1) 81-146 245/45R19 A01 G01 T02 A07 A12 A14 7HMA 81-146 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2001/116* 0289*44-.. - California - ab Facelift 2019 VW Bus (T6.1) 66-146 245/45R19 A01 G01 T02 A07 A12 A14 7J0 66-146 255/40R19 T00 A19 A57 S01 e1*2007/46*0130*32-.. -Transporter §22 50537, Erweiterung 04 - geschl.Aufbau - ab Facelift 2019 VW Touareg R5 (I) 120,128 255/45R19 K1c K2b T04 A01 A07 A12 7L 120,128 255/50R19 K1c K2b T03 T07 A14 A19 S02 e1*2001/116*0203*.. 120,128 275/45R19 K1c K2b Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 4 von 7 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene §22 50537, Erweiterung 04 Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 186 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 188 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1880 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 189 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 191 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 5 von 7 A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. §22 50537, Erweiterung 04 G82 Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen G89 Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 6 von 7 K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). R82 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R89 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe §22 50537, Erweiterung 04 Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T10 Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50537 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55066315 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W10X-859 Hersteller Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Seite 7 von 7 T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. §22 50537, Erweiterung 04 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. September 2020 Laux 00351715.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019 Wichtige Pflegehinweise Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren. Reinigungsintervalle Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden. Reinigungsmittel Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können. Reinigungstipps Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter die Garantie fallen. Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“! Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab. Hersteller: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: kundenservice@supind.com www.alutec.de BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019 Important care instructions To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini- mize any damage through appropriate wheel care. Regular cleaning If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom- mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding material (filiform corrosion). Cleaning agents We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even the car’s braking system. Advice on cleaning When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out Use clean and soft sponges and brushes only Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum recommended exposure/application time Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the manufacturer’s instructions Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by the warranty. Invalidation of warranty in the event of refurbishment Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty. For safety reasons, we strongly advise against the use of such services. Manufacturer: SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH Gustav-Kirchhoff-Straße 10 67098 Bad Dürkheim Germany Tel.: +49 6322 9899 - 6000 Fax: +49 6322 9899 - 6001 E-Mail: customerservice@supind.com www.alutec.de