Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§22 49783, Erweiterung 07




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


                            Genehmigungsnummer: 49783, Erweiterung 07
                            Approval number:

                            1.     Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                   DE-67098 Bad Dürkheim

                            2.     Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                            3.     Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   W10 9020
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                            Genehmigungsnummer: 49783, Erweiterung 07
                            Approval number:

                            4.     Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§22 49783, Erweiterung 07




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                            5.     Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                            6.     Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                            7.     Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   22.09.2020

                            8.     Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55027614 (8. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                            Genehmigungsnummer: 49783, Erweiterung 07
                            Approval number:

                            9.     Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   20                                                     2. Ausfertigung
                                   5, 8, 11, 17                                           4. Ausfertigung
                                   1, 6, 16                                               5. Ausfertigung
                                   3, 4                                                   6. Ausfertigung
§22 49783, Erweiterung 07




                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                            10.    Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                   The indications given in the above mentioned test report including its
                                   annexes shall apply.

                                   Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                   2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                   von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                   wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                   The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                   2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                   are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                   essential systems - are met.

                            11.    Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                            Genehmigungsnummer: 49783, Erweiterung 07
                            Approval number:

                            12.    Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended

                            13.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                            14.    Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                            15.    Datum:       08.10.2020
                                   Date:
§22 49783, Erweiterung 07




                            16.    Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                  Anlagen:
                                  Enclosures:
                                  Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                  According to index
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49783 nach §22 StVZO

                            Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55027614 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ W10 9020
                            Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 5

                            Auftraggeber                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                                              QM-Nr.: 49 02 0131806

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                            Modell                            W10
                            Typ                               W10 9020
                            Radgröße                          9Jx20H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                            führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                            PO1          W10 9020 PO1 / ohne Ring             5/112/66,6         35        900     2360

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                        49783
§22 49783, Erweiterung 07




                            Herstellerzeichen                 ALUTEC Germany
                            Radtyp und Ausführung             W10 9020 (s.o.)
                            Radgröße                          9Jx20H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                            S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   140                     30
                            S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   160                     30

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                            Handlingsprüfungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Audi
                                                              Volkswagen

                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49783 nach §22 StVZO

                            Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55027614 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ W10 9020
                            Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi Q5                 100-210        265/40R20    A01 K1a K1b K2b                     A07 A12 A19
                            FY                      100-210        265/45R20    A01 K1a K1b K2b                     A57 A99 NoP
                            e1*2007/46*1550*..,     100-210        275/40R20    A01 K1c K2b                         S01
                            e1*2007/46*1685*..
                            Audi Q5 TFSI e          185            265/40R20    A01 K1a K1b K2b                     A12 A19 A56
                            FY                      185            265/45R20    A01 K1a K1b K2b                     A99 S01
                            e1*2007/46*1550*12-..   185            275/40R20    A01 K1c K2b
                            - Plug-in-Hybrid
                            Audi Q7                 155-250        255/50R20    M+S 180                             A07 A12 A19
                            4L, 4L1                 155-250        265/45R20    M+S 180                             A56 A99 L06
                            e1*2001/116*            155-250        275/45R20    M+S 180                             MHy RQ7 S02
                            0350*20-..;             155-250        285/45R20    180
                            0367*05-..;
                            e13*2007/46*
                            1081*06-..
                            - mit Radhaus-
§22 49783, Erweiterung 07




                              Verbreiterungen
                            Audi Q7                 155-250        255/50R20    R37 180                             A07 A12 A19
                            4L, 4L1                 155-250        265/45R20    R37 180                             A56 A99 L06
                            e1*2001/116*            155-250        275/45R20    180                                 MHy S02
                            0350*20-..;             155-250        285/45R20    180
                            0367*05-..;
                            e13*2007/46*
                            1081*06-..
                            Audi SQ5                255, 260       265/40R20    A01 A12 K1b                         A07 A19 A56
                            FY                      255, 260       265/45R20    A01 A12 K1b                         A99 K1v K2h
                            e1*2007/46*1550*..      255, 260       275/40R20    A01 A12 K1c K2b                     S01
                            Audi SQ7                320            255/50R20    M+S 180                             A07 A12 A19
                            4L, 4L1                 320            265/45R20    M+S 180                             A56 A99 BnK
                            e1*2001/116*            320            275/45R20    M+S 180                             L06 S02
                            0350*26-..;             320            285/45R20    180
                            e13*2007/46*
                            1081*12-..
                            Audi SQ7                320            255/50R20    M+S 180                             A07 A12 A19
                            4L, 4L1                 320            265/45R20    M+S 180                             A56 A99 BnK
                            e1*2001/116*            320            275/45R20    M+S 180                             L06 RQ7 S02
                            0350*26-..;             320            285/45R20    180
                            e13*2007/46*
                            1081*12-..
                            Audi e-tron, -          158            255/50R20    180                                 A07 A12 A19
                            /Sportback              158            265/50R20    180                                 A56 A99 S02
                            GE                      158            275/45R20    180
                            e1*2007/46*1914*..      158            285/45R20    180
                            (64-86 kWh-Batterie)
                            VW Touareg (III)        170-310        255/50R20                                        A07 A12 A19
                            CR                      170-310        265/45R20                                        A56 A99 L06
                            e1*2007/46*1827*..      170-310        275/45R20                                        S02
                                                    170-310        285/45R20




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49783 nach §22 StVZO

                            Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55027614 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ W10 9020
                            Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                           Seite 3 von 5
                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
                            der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
                            sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                            nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                            Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V       W       Y
                            210 km/h                 100% 100% 100%
§22 49783, Erweiterung 07




                            220 km/h                 97%     100% 100%
                            230 km/h                 94%     100% 100%
                            240 km/h                 91%     100% 100%
                            250 km/h                 -       95%     100%
                            260 km/h                 -       90%     100%
                            270 km/h                 -       85%     100%
                            280 km/h                 -       -       95%
                            290 km/h                 -       -       90%
                            300 km/h                 -       -       85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                            unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
                            ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                            verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            180     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                            zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                            bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                            ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                            oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                            Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49783 nach §22 StVZO

                            Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55027614 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ W10 9020
                            Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                         Seite 4 von 5
                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                            Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln
                            im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                            sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                            oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die
                            Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                            vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                            Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von
§22 49783, Erweiterung 07




                            2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                            K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
                            Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                            befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                            Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-
                            fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K1v     Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                            Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                            K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
                            Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K2h     Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                            Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                            L06      Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                            Allradlenkung (4WS).

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 49783 nach §22 StVZO

                            Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55027614 (4. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ W10 9020
                            Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                          Seite 5 von 5
                            MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                            und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                            Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            RQ7     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen
                            bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                            verwendet werden.

                            S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                            verwendet werden.

                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 22. September 2020 in Lambsheim statt.
§22 49783, Erweiterung 07




                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                            Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                            gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                            Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                            Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
                            für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                            Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 22. September 2020




                            Laux                                                                      00351772.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
  BAD DÜRKHEIM, 24.05.2019



Wichtige Pflegehinweise
Damit Sie lange Freude an Ihren ALUTEC Leichtmetallfelgen haben, beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise.
Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz, Feuchtigkeit, Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung
auf die Felgen lässt sich durch sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.


Reinigungsintervalle
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen. Deshalb empfehlen
wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und innen gründlich von allen
Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro Woche gereinigt werden. Kleine
Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine unterwandernde Korrosion zu vermeiden.


Reinigungsmittel
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit. Verzichten Sie auf
säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und eventuell auch das Bremssystem in
Mitleidenschaft ziehen können.


Reinigungstipps
  Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
  Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
  Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer Reinigung von
  Leichtmetallfelgen fehl am Platz
  Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen maximale Einwirkzeit
  Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
  Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
  Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
  Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch hier sind
  unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
  Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden


Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche, kann aber
zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden Garantiebedingungen nicht unter
die Garantie fallen.


Garantieausfall bei der so genannten „optischen Radaufbereitung“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen damit Schäden am Rad
zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und Festigkeit einer Felge, z. B. durch
spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum Erlöschen der Garantie! Aus Sicherheitsgründen
raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.




Hersteller:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: kundenservice@supind.com                                                               www.alutec.de
  BAD DÜRKHEIM, GERMANY, MAY 24, 2019



Important care instructions
To ensure your ALUTEC alloy wheels bring you lasting enjoyment, please observe the following instructions. While
brake dust, dirt, moisture, salt, stones and other hazards are unavoidable, it is possible to prevent or at least mini-
mize any damage through appropriate wheel care.


Regular cleaning
If dirt remains on the wheel for an extended period, this can lead to permanent damage. For this reason, we recom-
mend regular cleaning, at intervals of no more than two weeks. Thoroughly clean both the outside and the inside
of the wheel to remove all dirt. In winter, the wheels should be cleaned once a week. Minor damage (chipping) to
the paint finish should be repaired using clear coat (varnish) to prevent corrosion of the underlying, surrounding
material (filiform corrosion).


Cleaning agents
We recommend warm water with detergent (dish soap) or car shampoo. If you decide to use specialist wheel
cleaner, please strictly observe the manufacturer’s instructions, especially regarding application time. Do not use
cleaners that contain acids, alkalis or alcohols, as these can negatively impact the paint finish and possibly even
the car’s braking system.


Advice on cleaning
  When being cleaned, the wheels should be cold to prevent the cleaner from drying out
  Use clean and soft sponges and brushes only
  Do not use aggressive cleaning agents or materials, such as steel wool or scouring sand
  If you decide to use a specialist wheel cleaner, do not under any circumstances exceed the maximum
  recommended exposure/application time
  Once cleaning is complete, rinse off the cleaner thoroughly
  Thorough cleaning should always include the inner-facing surfaces of the wheel
  Repair damage to the paint finish immediately to prevent oxidation
  Standard wheel sealant can be employed for added protection, but again be sure to comply with the
  manufacturer’s instructions
  Please avoid using car washes that feature rigid or hard brushes


Failure to follow these instructions does not generally nullify the product warranty in its entirety, but can lead
to damage to the alloy wheels that, in accordance with the applicable terms and conditions, are not covered by
the warranty.


Invalidation of warranty in the event of refurbishment
Some repair shops offer alloy wheel refurbishment, restoration or similar services, and promise to repair damage
to the wheel. These services have a serious impact on the wheel’s attributes and strength, for example entailing
machining or heat treatment. As a result, the use of these or similar services invalidates the product warranty.
For safety reasons, we strongly advise against the use of such services.




Manufacturer:




SUPERIOR INDUSTRIES Leichtmetallräder Germany GmbH
Gustav-Kirchhoff-Straße 10
67098 Bad Dürkheim
Germany

Tel.: +49 6322 9899 - 6000
Fax: +49 6322 9899 - 6001
E-Mail: customerservice@supind.com                                                                www.alutec.de