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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55203 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            A101
               Typ                               A101 2095
               Radgröße                          9.5J X 20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                                        Lochzahl/                   Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                  Lochkreis- (mm)/            tiefe     last    (mm)
                                                        Mittenloch-ø                (mm)      (kg)
                                                        (mm)
               A101952 A101 2095 5X112 ET48 / ohne Ring 5/112/66,6                  48         850    2280
               048154

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55801024, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55202 , RADTYP A101 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55203*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55203
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A101 2095...(s.o.)
               Radgröße                          9.5J X 20 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                 28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                 28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55203 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C-Klasse               120-190        255/30R20   K2b K6d K6i R03 T92             A01 A12 A16
               R2CW                   120-195        265/30R20   K2c K4i K6d K6i R03 T94         A18 A57 L05
               e1*2018/858*00016*..                                                              Lim NoE NoP
                                                                                                 V20 HA2 S02
               C-Klasse T-Modell      120-195        265/30R20   K2c K4i K6d K6i R03 T94         A01 A12 A16
               R2CS                                                                              A18 A57 Car
               e1*2018/858*00017*..                                                              KOV L05 NoE
                                                                                                 NoP V20 HA2
                                                                                                 S02
               E-Klasse               120-280        275/35R20   R03 T02 T98 170                 A12 A16 A18
               R2EW                   120-280        285/35R20   R03 T00 T04 170                 A57 B77 L06
               e1*2018/858*00213*..                                                              Lim V20 HA2
                                                                                                 S02

               E-Klasse All Terrain   143-250        275/35R20   R03                             A12 A16 A18
               4matic                 143-250        285/35R20   R03                             A56 KMV V20
               R1ES                                                                              HA2 S02
               e1*2007/46*1560*..
               GLK-Klasse             100-225        255/40R20   R03                             A12 A16 A18
§22 55203*00




               204X                   100-225        275/35R20   A01 K2a K2b R03                 V20 HA2 S02
               e1*2001/116*           100-225        275/40R20   A01 K2a K2b R03
               0480*00-16
               (FIN: WDC204...)
               S-Klasse               210-280        255/40R20   R03 T01 T97                     A12 A16 A18
               R2S                    210-280        265/40R20   R03                             A57 A60 B77
               e1*2007/46*2115*..     210-280        275/35R20   R03                             Lim LM4 NoP
               - max. 4,5°            210-330        285/35R20   R03                             V20 Vn2 HA2
               Hinterachslenkung                                                                 S02
               S-Klasse               210-280        255/40R20   R03 T01 T97                     A12 A16 A18
               R2S                    210-280        265/40R20   R03                             A57 A60 B77
               e1*2007/46*2115*..     210-280        275/35R20   R03                             L05 Lim NoP
               - ohne                 210-330        285/35R20   R03                             V20 Vn2 HA2
               Hinterachslenkung                                                                 S02
               S-Klasse PHEV          220, 270       285/35R20   R03 T04 170                     A12 A16 A18
               R2S                                                                               A57 A60 B77
               e1*2007/46*2115*..                                                                L05 Lim V20
               - Plug-in Hybrid                                                                  Vn2 HA2 S02
               - ohne
               Hinterachslenkung
               S-Klasse PHEV          220, 270       285/35R20   R03 T04 170                     A12 A16 A18
               R2S                                                                               A57 A60 B77
               e1*2007/46*2115*..                                                                Lim LM4 V20
               - Plug-in Hybrid                                                                  Vn2 HA2 S02
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               SL                     225-335        255/30R20   R03 T88 T92                     A12 A16 A18
               230, 231                                                                          X36 HA2 S01
               e1*2007/46*0803*..;
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55203 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 3 von 8
               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55801024, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55202 , RADTYP A101 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
§22 55203*00




               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55203 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§22 55203*00




               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 27, Gutachten Nummer 55801024, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55202 , RADTYP A101 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 5 von 8
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 55203*00




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 8
               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 55203*00




               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 7 von 8
               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
§22 55203*00




               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   285/35R20     335/30R20
               Nr. 23   285/40R20     325/35R20
               Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55203 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55801124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5J X 20 EH2+ Typ A101 2095
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. Februar 2024




               Schmidt                                                                  00422826.DOC JR-CS
§22 55203*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim