Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J x 22 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A101952225161 ET25 PCD 5X112 CB ohne 66,6 800 2410 04/24 66.5 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis: 5x112 ET: 18 §22 55424*00 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F8; F2 Zubehör : LS17D28R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L1; FY; 4L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2 140 Nm für Typ : FY; F2 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26B; A6 ALLROAD 26J; 27F QUATTRO; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55424*00 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98 11A; 248; 26B; 26N A7 Sportback; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98 11A; 24C; 244; 247; A6; Kombilimousine; 26B; 26N; 27F; 5JA Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 265/30R22 97 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 27I; 5IM Anzugsmoment 145 Nm; 275/30R22 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 5JK 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97 11A; 241; 244; 246; Q5; SQ5; Q5 Sportback; 26J; 5IM SQ5 Sportback; 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I; 5JK Frontantrieb; inkl. 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA ab 155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06; 320 - 373 265/35R22 M+S 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; PDH Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA ab §22 55424*00 155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20; 320 - 373 265/35R22 M+S 52J Q7,SQ7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 285/40R22 110 Q8; SQ8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/35R22 97 11A; 241; 244; 246; Q5; Q5 Sportback; SQ5 26J; 5IM Sportback; 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I; 5JK Frontantrieb; inkl. 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFF Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CGLC; 204 X; R2CGLC; E2EQSW Zubehör : LS17D28R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : H1GLE; H1GLE Zubehör : PS17Q27-MW-ZN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse §22 55424*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102 11A; 24J; 244; 26P; Allradantrieb; 5LA Heckantrieb; Elektro; 275/35R22 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 26P 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97 CFB; 57E; KDFF nicht GLC 300 e 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; 4MATIC; nicht GLC 300 26P; 57E; KDFF de 4MATIC; nicht GLC 265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht 99I; KDFF GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 930; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24M; 245; 26P nicht GLC 300 e 265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26P 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97 CFB; 57E; KDFF nicht GLC 300 e 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; 4MATIC; nicht GLC 300 26P; 57E; KDFF de 4MATIC; nicht GLC 265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; 350 e 4MATIC; nicht 99I; KDFF GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; §22 55424*00 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e 27B; 27H; 57F 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 934; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e 57F 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24M; 245; 26P; nicht GLC 300 e 27I 4MATIC; nicht GLC 300 265/35R22 98 11A; 24J; 24M; 26P; de 4MATIC; nicht GLC 27I 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; §22 55424*00 Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 245/35R22 97 CFB; 57E; KDFF GLC 300 e 4MATIC; GLC 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 245; 300 de 4MATIC; GLC 26P; 57E; KDFF 400 e 4MATIC; 265/35R22 98 11A; 24J; 26P; 57E; Kombilimousine; 99I; KDFF Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 930; 97G; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 245/35R22 97 CFB; 11A; 24J; 57E; AMG GLC 43; AMG KDFF GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; 255/35R22 99 YAO; 11A; 24J; 26P; Allradantrieb; 57E; KDFF 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R22 98 11A; 24C; 26P; 57E; 12A; 51A; 71A; 723; 99I; KDFF 73C; 74A; 76A; 97G Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 110 11A; 24M; 57F; 6CJ inkl. Hybrid; GLE SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; 76B; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 110 11A; 24M; 57F; 6CJ GLE Coupe; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; 76B; FGC; FKA §22 55424*00 H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 110 11A; 24C; 26B; 26J; inkl. Hybrid; GLE SUV; 57E; 6CI; 6CJ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 285/40R22 110 11A; 24C; 26B; 26J; GLE Coupe; inkl. 57E; 6CI; 6CJ Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 76A; FGC; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : LS17D28R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 275/30R22 99 11A; 24C; 24M; 26N; nicht S 580 e; nicht 26P; 5JK S 580 e 4MATIC; nicht S 450 e; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFF Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E; KDFF ab e13*2007/46*1164*02; 265/35R22 98 57E; 6BP; KDFF Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; §22 55424*00 PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E; KDFF ab e13*2007/46*1165*02; 265/35R22 98 57E; 6BP; KDFF Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; PDG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103 inkl. Hybrid; 265/35R22 102 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R22 106 11A; 245 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, §22 55424*00 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen z u Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung §22 55424*00 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 55424*00 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse k ombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die t atsächlichen Abrollumfänge Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/40R22 Hinterachse: 325/35R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der §22 55424*00 Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/40R22 Hinterachse: 285/40R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. §22 55424*00 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 99I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R22 Hinterachse: 305/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KDFF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis 5x112 ET: 18 NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18 bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung §22 55424*00 des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA §22 55424*00 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55424*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 55424*00 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA §22 55424*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 300 y = 330 25 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55424*00 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00122-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55424 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A101 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55424*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.