Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 19
Fahrzeughersteller : FORD, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J x 22 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A101952235118 ET35 PCD 5X108 CB ohne 63,4 800 2410 04/24
63.4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
§22 55424*00
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DF11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 204 Nm
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSBK e1*2018/858*00365*.. 200 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSK e13*2007/46*2387*.. 176 - 200 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
(GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DF11
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 19
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH
133 Nm für Typ : LZ
140 Nm für Typ : LY
144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1050*.. 255/30R22 95 11A; 24J; 248; 26P; 144 Nm;
5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102 11A; 24J; 5JM erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1047*.. 265/40R22 106 11A; 24J 160 Nm; Allradantrieb;
275/40R22 107 11A; 241; 246; 27I Heckantrieb;
285/35R22 102 11A; 241; 246; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 740; 771
§22 55424*00
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/35R22 99 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
e5*2007/46*1052*.. 255/40R22 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R22 98 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71A; 723;
26P; 27I 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22 97 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R22 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 723;
255/40R22 103 11A; 245; 248 73C; 74A
265/30R22 97 11A; 24J; 248
265/35R22 98 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22 102 Allradantrieb;
e5*2007/46*1057*.. 265/40R22 106 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R22 107 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
285/35R22 102 11A; 245; 26P; 27I 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DF11
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 19
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26P 160 Nm; Cabrio; Kombi;
Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26P 160 Nm; Cabrio; Kombi;
Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
§22 55424*00
723; 729; 73C; 74A;
740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R22 97 11A; 24M; 241; 246; V90 Cross Country;
26B; 27F Allradantrieb;
255/30R22 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71A; 723;
255/35R22 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 77E
26B; 26N; 27F
265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/35R22 97 11A; 24M; 241; 246 XC60; Nicht 223kW-
255/35R22 99 11A; 24C; 24M 235kW T8 Twin
265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247 Engine/Hybrid;
265/35R22 98 11A; 24C; 244; 247 Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102 Twin Engine;
275/35R22 104 11A; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 75I
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99 nicht 223-235kW Twin
265/35R22 102 Engine; Allradantrieb;
275/30R22 99 11A; 27I Frontantrieb;
275/35R22 104 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
§22 55424*00
73C; 74D; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 19
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55424*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 19
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
§22 55424*00
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 19
5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1560kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugs drehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
§22 55424*00
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSBK
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00365*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSK
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2387*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: DC
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3324*..
Handelsbez.: Jaguar F-PACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
§22 55424*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3954*..
Handelsbez.: Range Rover Velar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: DF
Genehm.Nr.: e11*2007/46*4161*..
Handelsbez.: Jaguar E-PACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: DH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*4311*..
Handelsbez.: JAGUAR I-PACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 150 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 200 10 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 250 10 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1057*..
Handelsbez.: Range Rover Velar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: DF
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1050*..
Handelsbez.: Jaguar E-PACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LV-A
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0221*..
Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 270 y = 250 HA
27B x = 320 y = 300 HA
26P x = 280 y = 330 VA
26B x = 330 y = 380 VA
§22 55424*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: LAND ROVER
Fahrzeugtyp: LV
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0223*..
Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 270 y = 250 HA
27B x = 320 y = 300 HA
26P x = 280 y = 330 VA
26B x = 330 y = 380 VA
§22 55424*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0929*..
Handelsbez.: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 300 y = 300 HA
27B x = 350 y = 350 HA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
§22 55424*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55424
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A101 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.06.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
21P x = 220 y = 220 VA
22B x = 240 y = 400 HA
21B x = 270 y = 270 VA
22I x = 190 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55424*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
21N x = 270 y = 270 8 VA
21J x = 270 y = 270 10 VA
22H x = 240 y = 400 8 HA
22F x = 240 y = 400 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.