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							               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, KIA, MASERATI S.p.A., Mazda Motor
                                                         Corporation
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J x 22 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung       Kennzeichnung                in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                 Zentrierring                                          in kg      in mm     datum
               A101952235191    ET35 PCD 5X114.3 CB ohne                              67,1                     800      2410    04/24
                                67.1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis: 5x114,3 ET: 43
§22 55424*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFH




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.06.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Motor Company
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DF04


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/35R22 97              11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   26B; 26N; 27I            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : CV (Kegelbund)
               Zubehör                                    : DF04


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MQ4
               Zubehör                                    : DF04
§22 55424*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : MQ4
                                                            127 Nm für Typ : CV
               Verkaufsbezeichnung:     EV6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
               CV           e9*2018/858*11073*.. 143              255/35R22 99     11A; 242; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                                                   26B; 26N; 27I            Elektro;
                                                                  265/30R22 97     11A; 24M; 242; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   26B; 26N; 27I            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                  265/35R22 98     11A; 24M; 242; 245;      73C; 74A; CC5
                                                                                   26B; 26N; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               MQ4          e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 255/35R22 99              11A; 24C; 244; 247;      inkl. Hybrid;
                                                                                   26B; 26N; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  265/35R22 98     11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                   26J; 27B                 73C; 74A
                                                                  275/30R22 99     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                   26J; 27B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MASERATI S.p.A.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis: 5x114,3 ET: 43




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDFH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                       Auflagen
               M156         e3*2007/46*0224*.. 316  265/35R22 102 11A; 26P; 57E; 99I;                       LEVANTE S (Modell
                                                                   KDFH                                     161);
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A
               M156           e3*2007/46*0224*..      184 - 257 255/35R22 99Y     11A; 26P                  LEVANTE (Modell 161);
                                                                265/35R22 102     11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                285/30R22 101     11A; 24J;   248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A
                                                                285/35R22 102     11A; 24J;   248; 26B; 27I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Mazda Motor Corporation
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 55424*00




               Zubehör                                    : DF04


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CX-60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KH01         e13*2018/858*00255*. 141 - 187 255/35R22 99           11A; 24J; 24M; 26P;       mit
                              .                                                   27H                       Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 11
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 55424*00




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 11
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 55424*00




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 11
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 55424*00




               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CC5) Vor dem Anbau der Räder muß sichergestellt sein, dass die werkseitig verbaute Scheibe an der
                    Radanlagefläche vorhanden ist
               KDFH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse A101 22105 KBA: 55428 Lochkreis 5x114,3 ET: 43




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
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                                                                                                                  Seite: 7 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     TM
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                      Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 260              y = 255                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55424*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     MQ4
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1530*..
                      Handelsbez.:     SORENTO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 260              y = 235                 HA
                            27B                      x = 310              y = 285                 HA
                            26B                      x = 320              y = 270                 VA
                            26P                      x = 270              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55424*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 270            25                VA
                            26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     CV
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11073*..
                      Handelsbez.:     EV6

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 300              y = 390                 HA
                            27I                      x = 250              y = 340                 HA
                            26B                      x = 320              y = 285                 VA
                            26P                      x = 270              y = 235                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55424*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 285            10                VA
                            26N                  x = 320        y = 285             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MASERATI
                      Fahrzeugtyp:     M156
                      Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0224*..
                      Handelsbez.:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 300              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
§22 55424*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00122-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55424
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A101 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     KH01
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00255*..
                      Handelsbez.:     CX-60

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 330              y = 270                 VA
                            26P                      x = 280              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 330        y = 270            10                VA
§22 55424*00




                            26N                  x = 330        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 330        y = 340            20                HA
                            27H                  x = 330        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.