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							               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Fahrzeughersteller                     : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D),
                                                        MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 10 J X 21 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               A105102138154    ET 38 PCD 5x112 CB        ohne                        66,6                     850      2280    12/23
                                66.6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
§22 55227*00




               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7, KDA8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG


               Die Radausführung ist teilw eise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Re ifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G6L; G6E; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : G4X; 7L; G3X; G6GT; G3X
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/35R21 103              57F; 6AQ; KDA7          M SERIE; inkl. Hybrid;
§22 55227*00




                                                         285/35R21 101              57F; 6AR; KDA6;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KDA7                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B
               G4X            e1*2007/46*1881*..      120 - 210 275/35R21 103       57F; 6AQ; KDA7          inkl. Hybrid;
                                                                285/35R21 101       57F; 6AR; KDA6;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KDA7                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101              YDC; 11A; 248; 27I;     Allradantrieb;
                                                                                    57F                     Heckantrieb; Adaptive
                                                                275/35R21 103       YBP; 11A; 248; 27I;     BMW M Fahrwerk;
                                                                                    57F; KDA7               BMW
                                                                                                            Standard Fahrwerk;
                                                                285/35R21 101       YBQ; 11A; 244; 27B;     inkl. Hybrid;
                                                                                    57F; KDA7               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B
               G3X            e1*2007/46*1797*..      240 - 265 265/35R21 101       YDC; 11A; 22I; 248;     Allradantrieb;
                                                                                    57F                     Adaptive BMW M
                                                                275/35R21 99        YBP; 11A; 248; 27I;     Fahrwerk; BMW
                                                                                    57F; KDA7               Standard Fahrwerk;
                                                                285/35R21 101       YBQ; 11A; 244; 27B;     inkl. Hybrid;
                                                                                    57F; KDA7               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 127  285/30R21 103           GAP; GCL; 11A; 248;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KDA7                 Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                                        769; 97K
               G6E           e1*2018/858*00317*.. 105       285/30R21 103     GAP; GCL; 11A; 248;       Heckantrieb; Elektro;
                                                                              57F; KDA7                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                                        769
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/30R21 98      GAG; 11A; 248; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDA7                      550e xDrive;
                                                            285/30R21 100     GAP; GCL; 11A; 248;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KDA7                 Heckantrieb; Hybrid;
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 24M; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDA7                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 769;
                                                                                                        934
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 285/30R21 103     GAP; GCL; 11A; 248;       530e; 550e xDrive;
                                                                              57F; KDA7                 Allradantrieb;
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 24M; 57F;       Heckantrieb; Hybrid;
§22 55227*00




                                                                              KDA7                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 769;
                                                                                                        934
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/30R21 98      GAG; 11A; 248; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDA7                      550e xDrive;
                                                            285/30R21 100     GAP; GCL; 11A; 248;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KDA7                 Heckantrieb; Hybrid;
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 24M; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDA7                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 769;
                                                                                                        930
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 285/30R21 103     GAP; GCL; 11A; 248;       530e; 550e xDrive;
                                                                              57F; KDA7                 Allradantrieb;
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 24M; 57F;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              KDA7                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 769;
                                                                                                        930

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/30R21 98Y        GAG; 57F; KDA7            Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 98D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/30R21 98Y            GAG; 11A; 248; 57F;       ab
                                                                                  KDA7                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                285/30R21 100     XFU; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                                  KDA7                      Luftfederung;
                                                                295/30R21 102     XFV; 11A; 244; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  57F; KDA7                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder
               Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7, KDA8
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30
§22 55227*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : R2EW
                                                            170 Nm für Typ : 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2EW         e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 275/30R21 98           GAG; 11A; 24M; 57F;       nicht E 300 e; nicht
                                                                                  KDA6; KDA7                E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                285/30R21 100     GCL; 11A; 24M; 27I;       E 300 de; nicht E 300
                                                                                  57F; KDA6; KDA7           de 4MATIC; nicht E
                                                                                                            350 e; nicht E 350 e
                                                                                                            4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                            4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; 769

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 430             285/30R21 100     XFU; 11A; 24Q; 27I;       erhöhtes
                                                                                  27U; 57F; KDA7            Anzugsmoment
                                                                                                            170 Nm; ab Mj.2014
                                                                295/30R21 102     XFV; 11A; 24Q; 27I;       (Baureihe 217); Coupe;
                                                                                  27U; 57F; KDA7            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                                            97H


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/30R21 100       XFU; 11A; 24Q; 27I;       erhöhtes
                                                                              27U; 57F; KDA7            Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; ab Mj.2014
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 24Q; 27I;       (Baureihe 217);
                                                                              27U; 57F; KDA7            Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76B
               221           e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22M; 57F;           erhöhtes
               222           e1*2007/46*0960*..                           KDA6; KDA7; KDA8              Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; ab Mj.2013
                                                                                                        (Baureihe 222); nicht
                                                            295/30R21 102     XFV; 11A; 22L; 57F;       AMG Sport-Paket;
                                                                              KDA6; KDA7; KDA8          Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740; 76B


               Auflagen
§22 55227*00




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 55227*00




                    abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
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               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R21
                                    Hinterachse:                        275/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55227*00




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R21
                                    Hinterachse:                        285/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 14
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§22 55227*00




                    Vorderachse.
               98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
                    sind, nicht zulässig.
               GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R21
                    Hinterachse: 275/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/35R21
                    Hinterachse: 285/30R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R21
                                   Hinterachse:                          285/30R21
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 14
               KDA6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KDA7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 25
               KDA8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 42
               XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R21
                                   Hinterachse:                         285/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R21
                                   Hinterachse:                         295/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 55227*00




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R21
                                   Hinterachse:                          275/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R21
                                   Hinterachse:                          285/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 14
                                   Vorderachse:                        265/35R21
                                   Hinterachse:                        265/35R21.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55227*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G3X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
§22 55227*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     7L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0276*..
                      Handelsbez.:     BMW 7ER REIHE

                      Variante(n):     ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 380              y = 270                 VA
                            26P                      x = 330              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 380        y = 270             8                VA
§22 55227*00




                            26J                  x = 380        y = 270            18                VA
                            27F                  x = 270        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
                            27B                      x = 300              y = 400                 HA
                            27I                      x = 260              y = 350                 HA
                            27U                      x = 240              y = 400                 HA
                            27V                      x = 240              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55227*00




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00403-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55227
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 2110
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2EW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00213*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 230                 VA
                            26B                      x = 300              y = 280                 VA
                            27I                      x = 260              y = 270                 HA
                            27B                      x = 310              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55227*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 280            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 280             8                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.