Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105102138154 ET 38 PCD 5x112 CB ohne 66,6 850 2280 12/23 66.6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder §22 55227*00 Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7, KDA8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Die Radausführung ist teilw eise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25 Zu beachten sind im Besonderen bei den Re ifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6L; G6E; (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G4X; 7L; G3X; G6GT; G3X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/35R21 103 57F; 6AQ; KDA7 M SERIE; inkl. Hybrid; §22 55227*00 285/35R21 101 57F; 6AR; KDA6; 10B; 11B; 11G; 11H; KDA7 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/35R21 103 57F; 6AQ; KDA7 inkl. Hybrid; 285/35R21 101 57F; 6AR; KDA6; 10B; 11B; 11G; 11H; KDA7 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101 YDC; 11A; 248; 27I; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; Adaptive 275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 27I; BMW M Fahrwerk; 57F; KDA7 BMW Standard Fahrwerk; 285/35R21 101 YBQ; 11A; 244; 27B; inkl. Hybrid; 57F; KDA7 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 265/35R21 101 YDC; 11A; 22I; 248; Allradantrieb; 57F Adaptive BMW M 275/35R21 99 YBP; 11A; 248; 27I; Fahrwerk; BMW 57F; KDA7 Standard Fahrwerk; 285/35R21 101 YBQ; 11A; 244; 27B; inkl. Hybrid; 57F; KDA7 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6E e1*2018/858*00317*.. 127 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 248; Allradantrieb; 57F; KDA7 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 75I; 76B; 769; 97K G6E e1*2018/858*00317*.. 105 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 248; Heckantrieb; Elektro; 57F; KDA7 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 75I; 76B; 769 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/30R21 98 GAG; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht KDA7 550e xDrive; 285/30R21 100 GAP; GCL; 11A; 248; Allradantrieb; 57F; KDA7 Heckantrieb; Hybrid; 295/30R21 102 XFV; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KDA7 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 769; 934 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 248; 530e; 550e xDrive; 57F; KDA7 Allradantrieb; 295/30R21 102 XFV; 11A; 24M; 57F; Heckantrieb; Hybrid; §22 55227*00 KDA7 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 769; 934 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/30R21 98 GAG; 11A; 248; 57F; nicht 530e; nicht KDA7 550e xDrive; 285/30R21 100 GAP; GCL; 11A; 248; Allradantrieb; 57F; KDA7 Heckantrieb; Hybrid; 295/30R21 102 XFV; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KDA7 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 769; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 248; 530e; 550e xDrive; 57F; KDA7 Allradantrieb; 295/30R21 102 XFV; 11A; 24M; 57F; Heckantrieb; Hybrid; KDA7 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 769; 930 Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/30R21 98Y GAG; 57F; KDA7 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 98D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/30R21 98Y GAG; 11A; 248; 57F; ab KDA7 e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; 285/30R21 100 XFU; 11A; 248; 57F; Heckantrieb; KDA7 Luftfederung; 295/30R21 102 XFV; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KDA7 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDA7, KDA8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 §22 55227*00 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R2EW 170 Nm für Typ : 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 275/30R21 98 GAG; 11A; 24M; 57F; nicht E 300 e; nicht KDA6; KDA7 E 300 e 4MATIC; nicht 285/30R21 100 GCL; 11A; 24M; 27I; E 300 de; nicht E 300 57F; KDA6; KDA7 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 769 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 285/30R21 100 XFU; 11A; 24Q; 27I; erhöhtes 27U; 57F; KDA7 Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 295/30R21 102 XFV; 11A; 24Q; 27I; (Baureihe 217); Coupe; 27U; 57F; KDA7 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/30R21 100 XFU; 11A; 24Q; 27I; erhöhtes 27U; 57F; KDA7 Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 295/30R21 102 XFV; 11A; 24Q; 27I; (Baureihe 217); 27U; 57F; KDA7 Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22M; 57F; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. KDA6; KDA7; KDA8 Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht 295/30R21 102 XFV; 11A; 22L; 57F; AMG Sport-Paket; KDA6; KDA7; KDA8 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B Auflagen §22 55227*00 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 55227*00 abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55227*00 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der §22 55227*00 Vorderachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 KDA6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 35 KDA7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 25 KDA8) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 42 XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 295/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 55227*00 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 265/35R21. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55227*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55227*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: BMW 7ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 270 8 VA §22 55227*00 26J x = 380 y = 270 18 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55227*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 19 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00403-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55227 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 2110 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55227*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 280 30 VA 26N x = 300 y = 280 8 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.