Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 45 Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-BENZ, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105052035154 ET 35 PCD 5X112 CB 66.6 ohne 66,6 845 2294 06/24 A105052035154 ET 35 PCD 5X112 CB 66.6 ohne 66,6 850 2280 06/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur §22 55526*00 zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 45 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6E; G6L; G7L; (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G7L; (Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G2C; G3C; G5L; 7L; G5X; G6K; G3XE; F34XM; G3L; G4C; G5K; G3X §22 55526*00 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 275/40R20 106 11A; 244; 27B; 27H; Heckantrieb; Elektro; 57F; 6AO; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H; 285/40R20 104 XF6; 11A; 244; 27B; 12A; 51A; 71A; 723; 27H; 57F; KDBL; 73C; 74D; 75I; 76B KDMA; KDMG Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/40R20 104 CFC; YDD; 11A; 248; Allradantrieb; 27I; 57F; KDMA Heckantrieb; Adaptive BMW M Fahrwerk; BMW Standard Fahrwerk; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 45 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 295/40R20 110 11A; 248; 27I; 57F; Kombilimousine; 6BU; KDBL; KDMG Allradantrieb; inkl. 305/40R20 112 11A; 248; 27I; 57F; Hybrid; 6B8; KDBL; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F; BMW X3, BMW X4; KDBL; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 57F; 12A; 51A; 71A; 723; KDBL; KDMG 73C; 74D; 75I; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 285/25R20 93 11A; 24D; 27F; 57F; Allradantrieb; 58F; KDMA Heckantrieb; inkl. 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Hybrid; 57F; 58E; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; §22 55526*00 73C; 74D; 76B; 97K Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb; 57F; KDMA Heckantrieb; 305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27F; Cabrio; Coupe; inkl. 57F; KDBL; KDMA Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 5JK; 57F; KDBL; BMW i4 M50; Mit KDMA; KDMG Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 285/30R20 99 11A; 248; 5JK; 57F; Elektro; 58C; 998; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H; KDMA; KDMG 12A; 51A; 71A; 723; 295/30R20 101 YEE; 11A; 248; 5KK; 73C; 74D; 76B; 97B 57F; KDBL; KDMA; KDMG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 45 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 11A; 244; 247; BMW i4 M50; Ohne 5JK; 57F; KDBL; Radhausverbreiter. KDMA; KDMG Serie; Allradantrieb; 285/30R20 99 11A; 24D; 5JK; 57F; Elektro; 58C; 998; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H; KDMA; KDMG 12A; 51A; 71A; 723; 295/30R20 101 YEE; 11A; 24D; 5KK; 73C; 74D; 76B; 97B 57F; KDBL; KDMA; KDMG Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27F; nicht 520e/530e/530e 57F; 999; KDBL; xDrive; KDMA Kombilimousine; 295/30R20 97 nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; Luftfederung; 11A; 244; Heckantrieb; 247; 27F; 57F; 99Q; 10B; 11B; 11G; 11H; KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 97H G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27F; Limousine; 57F; 999; KDBL; Allradantrieb; §22 55526*00 KDMA Heckantrieb; 295/30R20 97 nicht Heckantrieb; nicht 10B; 11B; 11G; 11H; Luftfederung; 11A; 244; 12A; 51A; 71A; 723; 247; 27F; 57F; 99Q; 73C; 74D; 76B; 97H KDBL; KDMA G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Kombilimousine; 953; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Elektro; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; KDBL; KDMA 73C; 74D; 75I; 76B; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 768 57F; KDBL 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 5LK; 57F; KDBL G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Limousine; 953; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Elektro; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; KDBL; KDMA 73C; 74D; 75I; 76B; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 768 57F; KDBL 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 57F; KDBL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 45 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Limousine; 953; KDBL; KDMA; Allradantrieb; KDMG Elektro; 285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 75I; 76B; 57F; KDBL 768; 97K 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 57F; KDBL G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive; Allradantrieb; 285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid; 57F; KDBL; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H; 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; KDBL 73C; 74D; 76B; 768; 930 G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive; Allradantrieb; 285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid; 27H; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55526*00 KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27F; 73C; 74D; 76B; 768; 57F; KDBL 934 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive; Allradantrieb; 285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid; 57F; KDBL; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H; 305/30R20 99 YCR; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; KDBL 73C; 74D; 76B; 768; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; 530e; 550e xDrive; KDBL; KDMA; KDMG Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F; KDBL; 12A; 51A; 71A; 723; KDMA 73C; 74D; 76B; 768; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 934 27H; 57F; KDBL 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27F; 57F; KDBL G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive; Allradantrieb; 285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid; 27H; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 305/30R20 99 YCR; 11A; 24D; 27F; 73C; 74D; 76B; 768; 57F; KDBL 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 45 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; 530e; 550e xDrive; KDBL; KDMA; KDMG Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 76B; 768; 57F; KDBL 930 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 57F; KDBL Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108 YBN; 57F; KDBL; nicht 750e xDrive; KDMA nicht M760e xDrive; 295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F; Allradantrieb; KDBL; KDMA Heckantrieb; inkl. 305/35R20 107 XF9; 11A; 248; 57F Hybrid; 315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B; 768; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108 YBN; 57F; KDBL 750e xDrive; M760e §22 55526*00 295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F; xDrive; Allradantrieb; KDBL Hybrid; 305/35R20 107 XF9; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; 76B; 768; PDJ 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 57F; ab KDBL; KDMA e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102 11A; 244; 247; 27B; All Terrain; Kombi; 27F; 57F; 6BN; KDMG Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 218; 230; 231 §22 55526*00 150 Nm für Typ : R2CGLC; R2CS; R2CW; R2ES; R2EW; 221; 222 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain; 27F; 5HR; 57F; 58E; nicht C 300 e; nicht KDBL; KDMA; KDMG C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; 305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine; 27F; 57F; KDBL; Allradantrieb; KDMA; KDMG Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht 27F; 5HR; 57F; 58E; C 300 e 4MATIC; nicht KDBL; KDMA; KDMG C 400 e 4MATIC; nicht C 300 de; nicht C 300 305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; Limousine; 27F; 57F; KDBL; Allradantrieb; KDMA; KDMG Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 45 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95 11A; 24M; 27B; 27F; nicht AMG Sportpaket; 57F; 6A2; 68I; KDMA Coupe; 4-türig; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20 GAF; 11A; 244; 247; E 300 e; E 300 de; E 27H; 27I; 57F; 953; 300 de 4MATIC; nicht KDBL; KDMA; KDMG All-Terrain; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I; 76B; 768; 97H R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247; nicht E 300 e; nicht 27H; 27I; 57F; KDBL; E 300 e 4MATIC; nicht KDMA; KDMG E 300 de; nicht E 300 §22 55526*00 295/30R20 101 XF3; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht E 27H; 57F; KDBL; 350 e; nicht E 350 e KDMA 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; nicht All- Terrain; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 768 R2EW e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20 GAF; 11A; 244; 247; E 300 e; E 300 e 27H; 27I; 57F; 953; 4MATIC; E 300 de; E KDBL; KDMA; KDMG 300 de 4MATIC; E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I; 76B; 768; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 45 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247; nicht E 300 e; nicht 27H; 27I; 57F; KDBL; E 300 e 4MATIC; nicht KDMA; KDMG E 300 de; nicht E 300 295/30R20 101 XF3; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht E 27H; 57F; KDBL; 350 e; nicht E 350 e KDMA 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 768 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 244; 247; 27F; 56G; E300de; Allradantrieb; 57F; KDBL; KDMA; Heckantrieb; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 285/30R20 99 YAQ; 11A; 22Q; 24D; 12A; 51A; 71A; 723; 27F; 57F; KDBL; 73C; 74A; 76B KDMA; KDMG Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 57F; nicht GLC 300 e §22 55526*00 KDMA 4MATIC; nicht GLC 300 275/40R20 102 11A; 24M; 57F; 6AO; de 4MATIC; nicht GLC KDMA 350 e 4MATIC; nicht 285/40R20 104 11A; 24M; 57F; 6CU; GLC 400 e 4MATIC; KDBL; KDMA; KDMG Kombilimousine; Schräghecklimousine; 295/40R20 106 CFD; GCJ; 11A; 24D; mit 57F; KDBL; KDMA; Radhausverbreiterung KDMG (Flap) Serie; 315/35R20 106 11A; 24D; 57F; 6CD; Allradantrieb; 99Z; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Hybrid; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 930 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/40R20 104 CFC; 5MA; 57F GLC 300 e 4MATIC; GLC 275/40R20 106 57F; 6AO 300 de 4MATIC; GLC 285/40R20 108 57F; 6CU; KDBL; 400 e 4MATIC; KDMG Kombilimousine; 295/40R20 106 CFD; GCJ; 57F; KDBL; Schräghecklimousine; KDMG mit 315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD; Radhausverbreiterung 99Z; KDBL; KDMG (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I; 76B; 930; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 45 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e 57F; KDMA 4MATIC; nicht GLC 300 275/40R20 102 11A; 24M; 27I; 57F; de 4MATIC; nicht GLC 6AO; KDMA 350 e 4MATIC; nicht 285/40R20 104 11A; 24M; 27B; 57F; GLC 400 e 4MATIC; 6CU; KDBL; KDMA; Kombilimousine; KDMG Schräghecklimousine; 295/40R20 106 CFD; GCJ; 11A; 24D; mit 27B; 27H; 57F; KDBL; Radhausverbreiterung KDMA; KDMG (Flap) Serie; 315/35R20 106 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; 57F; 6CD; 99Z; KDBL; Heckantrieb; Hybrid; KDMA; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 934 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 11A; 22L; 57F; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. KDMA 222); nicht AMG Sport- 285/35R20 100Y XFS; 11A; 22L; 248; Paket; Limousine; 57F; KDMA Allradantrieb; §22 55526*00 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71A; 723; 73C; 74A; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 11A; 24Q; 27I; ab Mj.2014 (Baureihe 27U; 57F; KDBL; 217); Cabrio; Coupe; KDMA Allradantrieb; 285/35R20 100 XFS; 11A; 24Q; 27B; Heckantrieb; 27H; 27V; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 285/25R20 93 11A; 248; 27H; 27I; ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 57F; 68Z; KDMA Cabrio; Heckantrieb; 295/25R20 95 DBV; 11A; 24M; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F; 68I; KDMA 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 45 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/35R20 104 11A; 24M; 57F; 6CS; S 580 e; S 580 e KDBL; KDMA; KDMG 4MATIC; S 450 e; Hybrid; 295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27I; 57F; KDBL; KDMG R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/35R20 104 11A; 24M; 57F; 6CS; nicht S 580 e; nicht KDBL; KDMA; KDMG S 580 e 4MATIC; nicht S 450 e; inkl. Hybrid; 295/35R20 101 YCQ; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B 305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27I; 57F; KDBL; KDMG §22 55526*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 285/30R20 95 GBN; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 45 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 55526*00 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 45 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 55526*00 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 45 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der §22 55526*00 Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 45 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein. 6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 §22 55526*00 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 45 Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55526*00 6CD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R20 Hinterachse: 315/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 45 Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. §22 55526*00 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 45 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 §22 55526*00 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 315/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 45 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 55526*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 45 mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein. GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenhers tellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KDBL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 20 KDMA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 20 §22 55526*00 KDMG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 28 PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 45 Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R20 Hinterachse: 305/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 55526*00 Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 305/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 45 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55526*00 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 45 Vorderachse: 265/40R20 Hinterachse: 265/40R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 265/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55526*00 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G6K Genehm.Nr.: e1*2018/858*00360*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 300 VA 26P x = 255 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 300 20 VA §22 55526*00 26N x = 305 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G2C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 25 VA §22 55526*00 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 285 y = 300 30 HA 27H x = 285 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55526*00 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 305 10 VA §22 55526*00 26N x = 275 y = 305 8 VA 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G6E Genehm.Nr.: e1*2018/858*00317*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 255 y = 250 VA 26B x = 305 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 305 y = 300 8 VA §22 55526*00 26J x = 305 y = 300 15 VA 27H x = 280 y = 270 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G6L Genehm.Nr.: e1*2018/858*00316*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 300 VA 26P x = 255 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 300 20 VA §22 55526*00 26N x = 305 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55526*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55526*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55526*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2ES Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 300 y = 330 25 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00068-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55526 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 45 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55526*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.