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							               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Fahrzeughersteller                     : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                                        DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-BENZ, TOYOTA
                                                        MOTOR EUROPE NV/SA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung                Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                          Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
               A105052035154    ET 35 PCD 5X112 CB 66.6      ohne                     66,6                     845      2294    06/24
               A105052035154    ET 35 PCD 5X112 CB 66.6      ohne                     66,6                     850      2280    06/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 55526*00




               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 26.07.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G6E; G6L; G7L; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G7L; (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : G2C; G3C; G5L; 7L; G5X; G6K; G3XE; F34XM; G3L; G4C; G5K;
                                                            G3X
§22 55526*00




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3XE         e1*2007/46*2130*.. 80               275/40R20 106       11A; 244; 27B; 27H;     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                    57F; 6AO; KDMA          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                285/40R20 104       XF6; 11A; 244; 27B;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                    27H; 57F; KDBL;         73C; 74D; 75I; 76B
                                                                                    KDMA; KDMG

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/40R20 104              CFC; YDD; 11A; 248;     Allradantrieb;
                                                                                    27I; 57F; KDMA          Heckantrieb; Adaptive
                                                                                                            BMW M Fahrwerk;
                                                                                                            BMW
                                                                                                            Standard Fahrwerk;
                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 295/40R20 110        11A; 248; 27I; 57F;       Kombilimousine;
                                                                              6BU; KDBL; KDMG           Allradantrieb; inkl.
                                                            305/40R20 112     11A; 248; 27I; 57F;       Hybrid;
                                                                              6B8; KDBL; KDMG           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                        76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F;              BMW X3, BMW X4;
                                                                       KDBL; KDMG                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 57F;              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                       KDBL; KDMG                       73C; 74D; 75I; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 285/25R20 93       11A; 24D; 27F; 57F;       Allradantrieb;
                                                                              58F; KDMA                 Heckantrieb; inkl.
                                                            295/25R20 95      DBV; 11A; 24D; 27F;       Hybrid;
                                                                              57F; 58E; KDMA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
§22 55526*00




                                                                                                        73C; 74D; 76B; 97K

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 295/25R20 95          DBV; 11A; 24D; 27F;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KDMA                 Heckantrieb;
                                                            305/25R20 97      YA4; 11A; 24D; 27F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 305/25R20 97         YA4; 11A; 24D; 27F;  Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                              57F; KDBL; KDMA      Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 74D; 76B
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       265/35R20 99      YEF; 5JK; 57F; KDBL; BMW i4 M50; Mit
                                                                              KDMA; KDMG           Radhausverbreiterung
                                                                                                   Serie; Allradantrieb;
                                                            285/30R20 99      11A; 248; 5JK; 57F;  Elektro;
                                                                              58C; 998; KDBL;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDMA; KDMG           12A; 51A; 71A; 723;
                                                            295/30R20 101     YEE; 11A; 248; 5KK;  73C; 74D; 76B; 97B
                                                                              57F; KDBL; KDMA;
                                                                              KDMG




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 45
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
               G4C          e1*2018/858*00122*.. 125  265/35R20 99            YEF; 11A; 244; 247;        BMW i4 M50; Ohne
                                                                              5JK; 57F; KDBL;            Radhausverbreiter.
                                                                              KDMA; KDMG                 Serie; Allradantrieb;
                                                            285/30R20 99      11A; 24D; 5JK; 57F;        Elektro;
                                                                              58C; 998; KDBL;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDMA; KDMG                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                            295/30R20 101     YEE; 11A; 24D; 5KK;        73C; 74D; 76B; 97B
                                                                              57F; KDBL; KDMA;
                                                                              KDMG

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 285/30R20 99         11A; 244; 247; 27F;      nicht 520e/530e/530e
                                                                              57F; 999; KDBL;          xDrive;
                                                                              KDMA                     Kombilimousine;
                                                            295/30R20 97      nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb;
                                                                              Luftfederung; 11A; 244;  Heckantrieb;
                                                                              247; 27F; 57F; 99Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDBL; KDMA               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                       73C; 74D; 76B; 97H
               G5L           e1*2007/46*1688*..     100 - 390 285/30R20 99    11A; 244; 247; 27F;      Limousine;
                                                                              57F; 999; KDBL;          Allradantrieb;
§22 55526*00




                                                                              KDMA                     Heckantrieb;
                                                            295/30R20 97      nicht Heckantrieb; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              Luftfederung; 11A; 244; 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              247; 27F; 57F; 99Q;      73C; 74D; 76B; 97H
                                                                              KDBL; KDMA
               G6E           e1*2018/858*00317*.. 105       275/35R20         GAF; 11A; 24M; 57F;      Kombilimousine;
                                                                              953; KDBL; KDMA;         Heckantrieb; Elektro;
                                                                              KDMG                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/35R20 104     GBY; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              57F; KDBL; KDMA          73C; 74D; 75I; 76B;
                                                            295/35R20 105     YCQ; 11A; 244; 247;      768
                                                                              57F; KDBL
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27H;
                                                                              5LK; 57F; KDBL
               G6E           e1*2018/858*00317*.. 105       275/35R20         GAF; 11A; 24M; 57F;      Limousine;
                                                                              953; KDBL; KDMA;         Heckantrieb; Elektro;
                                                                              KDMG                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/35R20 104     GBY; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              57F; KDBL; KDMA          73C; 74D; 75I; 76B;
                                                            295/35R20 105     YCQ; 11A; 244; 247;      768
                                                                              57F; KDBL
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27H;
                                                                              57F; KDBL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 45
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G6E          e1*2018/858*00317*.. 127  275/35R20               GAF; 11A; 24M; 57F;       Limousine;
                                                                              953; KDBL; KDMA;          Allradantrieb;
                                                                              KDMG                      Elektro;
                                                            285/35R20 104     GBY; 11A; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F; KDBL; KDMA           12A; 51A; 71A; 723;
                                                            295/35R20 105     YCQ; 11A; 244; 247;       73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                              57F; KDBL                 768; 97K
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27H;
                                                                              57F; KDBL
               G6K           e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102     GAF; 11A; 24M; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          550e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            285/35R20 100     GBY; 11A; 244; 247;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              57F; KDBL; KDMA           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27H;       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              57F; KDBL                 73C; 74D; 76B; 768;
                                                                                                        930
               G6K           e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102     GAF; 11A; 24M; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          550e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            285/35R20 100     GBY; 11A; 244; 247;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              27H; 57F; KDBL;           10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55526*00




                                                                              KDMA                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27F;       73C; 74D; 76B; 768;
                                                                              57F; KDBL                 934
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98      GAF; 11A; 24M; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          550e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            285/35R20 100     GBY; 11A; 244; 247;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              57F; KDBL; KDMA           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            305/30R20 99      YCR; 11A; 24D; 27H;       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              57F; KDBL                 73C; 74D; 76B; 768;
                                                                                                        930
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102     GAF; 11A; 24M; 57F;       530e; 550e xDrive;
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                            285/35R20 104     GBY; 11A; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 57F; KDBL;           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              KDMA                      73C; 74D; 76B; 768;
                                                            295/35R20 105     YCQ; 11A; 244; 247;       934
                                                                              27H; 57F; KDBL
                                                            305/30R20 103     YCR; 11A; 24D; 27F;
                                                                              57F; KDBL
               G6L           e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98      GAF; 11A; 24M; 57F;       nicht 530e; nicht
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          550e xDrive;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                            285/35R20 100     GBY; 11A; 244; 247;       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              27H; 57F; KDBL;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDMA                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                            305/30R20 99      YCR; 11A; 24D; 27F;       73C; 74D; 76B; 768;
                                                                              57F; KDBL                 934




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 26.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G6L          e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102          GAF; 11A; 24M; 57F;       530e; 550e xDrive;
                                                                                  KDBL; KDMA; KDMG          Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                 285/35R20 104    GBY; 11A; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  57F; KDBL; KDMA           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 295/35R20 105    YCQ; 11A; 244; 247;       73C; 74D; 76B; 768;
                                                                                  57F; KDBL                 930
                                                                 305/30R20 103    YCR; 11A; 24D; 27H;
                                                                                  57F; KDBL

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G7L          e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108          YBN; 57F; KDBL;           nicht 750e xDrive;
                                                                                  KDMA                      nicht M760e xDrive;
                                                                 295/40R20 106    XF8; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb;
                                                                                  KDBL; KDMA                Heckantrieb; inkl.
                                                                 305/35R20 107    XF9; 11A; 248; 57F        Hybrid;
                                                                 315/35R20 106    11A; 24M; 57F; 6CD        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B; 768;
                                                                                                            PDJ
               G7L            e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108        YBN; 57F; KDBL            750e xDrive; M760e
§22 55526*00




                                                                 295/40R20 106    XF8; 11A; 248; 57F;       xDrive; Allradantrieb;
                                                                                  KDBL                      Hybrid;
                                                                 305/35R20 107    XF9; 11A; 248; 57F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 315/35R20 106    11A; 24M; 57F; 6CD        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                            76B; 768; PDJ
               7L             e1*2007/46*0276*..      155 - 448 275/35R20 102     GAF; 11A; 244; 57F;       ab
                                                                                  KDBL; KDMA                e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            Luftfederung;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 26.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 270 275/35R20 102           11A; 244; 247; 27B; All Terrain; Kombi;
                                                                                  27F; 57F; 6BN; KDMG Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 218; 230; 231
§22 55526*00




                                                            150 Nm für Typ : R2CGLC; R2CS; R2CW; R2ES; R2EW; 221; 222
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 295/25R20 95           DBV; 11A; 24D; 27B;       nicht All-Terrain;
                                                                                  27F; 5HR; 57F; 58E;       nicht C 300 e; nicht
                                                                                  KDBL; KDMA; KDMG          C 300 de; nicht C 300
                                                                                                            de 4MATIC;
                                                                305/25R20 97      YA4; 11A; 24D; 27B;       Kombilimousine;
                                                                                  27F; 57F; KDBL;           Allradantrieb;
                                                                                  KDMA; KDMG                Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B
               R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 295/25R20 95         DBV; 11A; 24D; 27B;       nicht C 300 e; nicht
                                                                                  27F; 5HR; 57F; 58E;       C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                  KDBL; KDMA; KDMG          C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            C 300 de; nicht C 300
                                                                305/25R20 97      YA4; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; Limousine;
                                                                                  27F; 57F; KDBL;           Allradantrieb;
                                                                                  KDMA; KDMG                Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95         11A; 24M; 27B; 27F;       nicht AMG Sportpaket;
                                                                              57F; 6A2; 68I; KDMA       Coupe; 4-türig;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20          GAF; 11A; 244; 247;       E 300 e; E 300 de; E
                                                                              27H; 27I; 57F; 953;       300 de 4MATIC; nicht
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                        768; 97H
               R2ES          e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102     GAF; 11A; 244; 247;       nicht E 300 e; nicht
                                                                              27H; 27I; 57F; KDBL;      E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                              KDMA; KDMG                E 300 de; nicht E 300
§22 55526*00




                                                            295/30R20 101     XF3; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht E
                                                                              27H; 57F; KDBL;           350 e; nicht E 350 e
                                                                              KDMA                      4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; nicht All-
                                                                                                        Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 768
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20         GAF; 11A; 244; 247;       E 300 e; E 300 e
                                                                              27H; 27I; 57F; 953;       4MATIC; E 300 de; E
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG          300 de 4MATIC; E 400
                                                                                                        e 4MATIC;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                        768; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 45
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2EW         e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102      GAF; 11A; 244; 247;       nicht E 300 e; nicht
                                                                              27H; 27I; 57F; KDBL;      E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                              KDMA; KDMG                E 300 de; nicht E 300
                                                            295/30R20 101     XF3; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht E
                                                                              27H; 57F; KDBL;           350 e; nicht E 350 e
                                                                              KDMA                      4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 768
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97       GAB; YAT; 11A; 22Q;       Baureihe W213; nicht
                                                                              244; 247; 27F; 56G;       E300de; Allradantrieb;
                                                                              57F; KDBL; KDMA;          Heckantrieb;
                                                                              KDMG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R20 99      YAQ; 11A; 22Q; 24D;       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                              27F; 57F; KDBL;           73C; 74A; 76B
                                                                              KDMA; KDMG

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100      CFC; 11A; 24M; 57F;  nicht GLC 300 e
§22 55526*00




                                                                              KDMA                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                            275/40R20 102     11A; 24M; 57F; 6AO;  de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              KDMA                 350 e 4MATIC; nicht
                                                            285/40R20 104     11A; 24M; 57F; 6CU;  GLC 400 e 4MATIC;
                                                                              KDBL; KDMA; KDMG     Kombilimousine;
                                                                                                   Schräghecklimousine;
                                                            295/40R20 106     CFD; GCJ; 11A; 24D; mit
                                                                              57F; KDBL; KDMA;     Radhausverbreiterung
                                                                              KDMG                 (Flap) Serie;
                                                            315/35R20 106     11A; 24D; 57F; 6CD;  Allradantrieb;
                                                                              99Z; KDBL; KDMA;     Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              KDMG                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 74A; 76B; 930
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/40R20 104     CFC; 5MA; 57F        GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                                   GLC
                                                            275/40R20 106     57F; 6AO             300 de 4MATIC; GLC
                                                            285/40R20 108     57F; 6CU; KDBL;      400 e 4MATIC;
                                                                              KDMG                 Kombilimousine;
                                                            295/40R20 106     CFD; GCJ; 57F; KDBL; Schräghecklimousine;
                                                                              KDMG                 mit
                                                            315/35R20 106     11A; 24M; 57F; 6CD;  Radhausverbreiterung
                                                                              99Z; KDBL; KDMG      (Flap) Serie;
                                                                                                   Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                   73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                   930; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 45
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100      CFC; 11A; 24M; 27I;       nicht GLC 300 e
                                                                              57F; KDMA                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                            275/40R20 102     11A; 24M; 27I; 57F;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                              6AO; KDMA                 350 e 4MATIC; nicht
                                                            285/40R20 104     11A; 24M; 27B; 57F;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                              6CU; KDBL; KDMA;          Kombilimousine;
                                                                              KDMG                      Schräghecklimousine;
                                                            295/40R20 106     CFD; GCJ; 11A; 24D;       mit
                                                                              27B; 27H; 57F; KDBL;      Radhausverbreiterung
                                                                              KDMA; KDMG                (Flap) Serie;
                                                            315/35R20 106     11A; 24D; 27B; 27F;       Allradantrieb;
                                                                              57F; 6CD; 99Z; KDBL;      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                              KDMA; KDMG                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; 934

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102       GAF; 11A; 22L; 57F;       ab Mj.2013 (Baureihe
               222          e1*2007/46*0960*..                                KDMA                      222); nicht AMG Sport-
                                                          285/35R20 100Y      XFS; 11A; 22L; 248;       Paket; Limousine;
                                                                              57F; KDMA                 Allradantrieb;
§22 55526*00




                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
               221           e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98       GAF; 11A; 24Q; 27I;       ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                              27U; 57F; KDBL;           217); Cabrio; Coupe;
                                                                              KDMA                      Allradantrieb;
                                                            285/35R20 100     XFS; 11A; 24Q; 27B;       Heckantrieb;
                                                                              27H; 27V; 57F; KDBL;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KDMA                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               230          e1*98/14*0169*..    225 - 320 285/25R20 93        11A; 248; 27H; 27I;       ab e1*98/14*0169*19;
               231          e1*2007/46*0803*..                                57F; 68Z; KDMA            Cabrio; Heckantrieb;
                                                          295/25R20 95        DBV; 11A; 24M; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 57F; 68I; KDMA       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76B


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : MERCEDES

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                      Seite: 11 von 45
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  220 - 270 285/35R20 104             11A; 24M; 57F; 6CS;  S 580 e; S 580 e
                                                                                    KDBL; KDMA; KDMG     4MATIC; S 450 e;
                                                                                                         Hybrid;
                                                                295/35R20 105       YCQ; 11A; 244; 247;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                                                                305/30R20 103       YCR; 11A; 24D; 27I;
                                                                                    57F; KDBL; KDMG
               R2S            e1*2007/46*2115*..      210 - 370 285/35R20 104       11A; 24M; 57F; 6CS;  nicht S 580 e; nicht
                                                                                    KDBL; KDMA; KDMG S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                295/35R20 101       YCQ; 11A; 244; 247;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                                                                305/30R20 103       YCR; 11A; 24D; 27I;
                                                                                    57F; KDBL; KDMG
§22 55526*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
               Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA SUPRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JTSC         e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 285/30R20 95               GBN; 11A; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KDBL; KDMG              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 45
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55526*00




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h
                    50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55526*00




               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 14 von 45
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
                                   Hinterachse:                         285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/30R20
                                   Hinterachse:                         295/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§22 55526*00




                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/30R20
                                   Hinterachse:                         285/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
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               68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/30R20
                                    Hinterachse:                          285/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
               6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R20
                                    Hinterachse:                          295/25R20
§22 55526*00




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/45R20
                                    Hinterachse:                        275/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        275/45R20
                                    Hinterachse:                        305/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
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                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R20
                                   Hinterachse:                          275/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        265/45R20
                                  Hinterachse:                        295/40R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00




               6CD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/40R20
                                   Hinterachse:                          315/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R20
                                   Hinterachse:                        285/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R20
                                   Hinterachse:                        285/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 45
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§22 55526*00




               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/35R20
                                  Hinterachse:                           285/30R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
                                   Hinterachse:                         285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
                                   Hinterachse:                         295/30R20
§22 55526*00




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R20
                                   Hinterachse:                          315/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
                     der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R20
                                   Hinterachse:                        265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
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                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/50R20
                                   Hinterachse:                          295/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R20
                                   Hinterachse:                          295/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 55526*00




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R20
                    Hinterachse: 275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        265/30R20
                                   Hinterachse:                        285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 45
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         255/40R20
                                  Hinterachse:                         285/35R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          265/45R20
                                  Hinterachse:                          295/40R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenhers tellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDBL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 20
               KDMA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 20
§22 55526*00




               KDMG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 28
               PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
               XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R20
                                   Hinterachse:                          295/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/45R20
                                   Hinterachse:                          285/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 45
                                   Vorderachse:                          265/45R20
                                   Hinterachse:                          295/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/40R20
                                   Hinterachse:                         305/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
§22 55526*00




                                   Vorderachse:                         255/40R20
                                   Hinterachse:                         285/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R20
                                   Hinterachse:                          305/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 45
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R20
                                   Hinterachse:                        285/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/40R20
                                   Hinterachse:                         295/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/35R20
                                   Hinterachse:                         305/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 45
                                   Vorderachse:                        265/40R20
                                   Hinterachse:                        265/40R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R20
                                   Hinterachse:                         295/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
                                   Hinterachse:                         265/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00




                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 45


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G6K
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00360*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 300                 VA
                            26P                      x = 255              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 300            20                VA
§22 55526*00




                            26N                  x = 305        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G2C
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00123*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 250                 VA
                            26P                      x = 220              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            25                VA
§22 55526*00




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1947*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 305                 VA
                            26P                      x = 240              y = 255                 VA
                            27B                      x = 290              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55526*00




                            26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2126*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 275              y = 305                 VA
                            26P                      x = 225              y = 255                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 305            10                VA
§22 55526*00




                            26N                  x = 275        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 320            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G6E
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00317*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 255              y = 250                 VA
                            26B                      x = 305              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 305        y = 300             8                VA
§22 55526*00




                            26J                  x = 305        y = 300            15                VA
                            27H                  x = 280        y = 270             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 270            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G3XE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2130*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     G6L
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00316*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 300                 VA
                            26P                      x = 255              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 300            20                VA
§22 55526*00




                            26N                  x = 305        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G3X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
§22 55526*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 32 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 230              y = 300                 HA
                            27I                      x = 180              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 33 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                      Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 230              y = 300                 HA
                            27I                      x = 180              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                   x230          y = 300            30                HA
                            27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            27B                      x = 300              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    221
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:    S-Klasse

                      Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27U                      x = 240              y = 400                 HA
                            27V                      x = 240              y = 400                 HA
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
                            27B                      x = 300              y = 400                 HA
                            27I                      x = 260              y = 350                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55526*00




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 350            19                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 400            28                HA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 36 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27P                      x = 280              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55526*00




                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 37 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     218
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0485*..
                      Handelsbez.:     CLS-Klasse

                      Variante(n):     Allradantrieb, Kombilimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 330                 VA
                            26P                      x = 200              y = 280                 VA
                            27B                      x = 280              y = 310                 HA
                            27I                      x = 230              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 330            20                VA
                            26N                  x = 250        y = 330             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 40 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 41 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00214*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 230                 VA
                            26B                      x = 300              y = 280                 VA
                            27I                      x = 260              y = 270                 HA
                            27B                      x = 310              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 280            30                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R1ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 290              y = 390                 HA
                            27I                      x = 240              y = 340                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 350        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 390            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 390             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     231
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0803*..
                      Handelsbez.:     SL-Klasse

                      Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 380              y = 360                 VA
                            27I                      x = 300              y = 330                 HA
                            27B                      x = 350              y = 380                 HA
                            26P                      x = 330              y = 310                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 380        y = 360             8                VA
                            26J                  x = 380        y = 360           13,5               VA
                            27H                  x = 350        y = 380             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 380           23,5               HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 44 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 275              y = 295                 VA
                            26P                      x = 225              y = 245                 VA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55526
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: A105 20105
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 45 von 45

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2EW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00213*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 230                 VA
                            26B                      x = 300              y = 280                 VA
                            27I                      x = 260              y = 270                 HA
                            27B                      x = 310              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55526*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 280            30                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.