Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ,
DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-BENZ, TOYOTA
MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A105052035154 ET 35 PCD 5X112 CB 66.6 ohne 66,6 845 2294 06/24
A105052035154 ET 35 PCD 5X112 CB 66.6 ohne 66,6 850 2280 06/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 55526*00
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6E; G6L; G7L; (Kegelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G7L; (Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : G2C; G3C; G5L; 7L; G5X; G6K; G3XE; F34XM; G3L; G4C; G5K;
G3X
§22 55526*00
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 275/40R20 106 11A; 244; 27B; 27H; Heckantrieb; Elektro;
57F; 6AO; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R20 104 XF6; 11A; 244; 27B; 12A; 51A; 71A; 723;
27H; 57F; KDBL; 73C; 74D; 75I; 76B
KDMA; KDMG
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/40R20 104 CFC; YDD; 11A; 248; Allradantrieb;
27I; 57F; KDMA Heckantrieb; Adaptive
BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 295/40R20 110 11A; 248; 27I; 57F; Kombilimousine;
6BU; KDBL; KDMG Allradantrieb; inkl.
305/40R20 112 11A; 248; 27I; 57F; Hybrid;
6B8; KDBL; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74E; 75I;
76B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 57F; BMW X3, BMW X4;
KDBL; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 57F; 12A; 51A; 71A; 723;
KDBL; KDMG 73C; 74D; 75I; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 285/25R20 93 11A; 24D; 27F; 57F; Allradantrieb;
58F; KDMA Heckantrieb; inkl.
295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Hybrid;
57F; 58E; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
§22 55526*00
73C; 74D; 76B; 97K
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb;
57F; KDMA Heckantrieb;
305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27F; Cabrio; Coupe; inkl.
57F; KDBL; KDMA Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 5JK; 57F; KDBL; BMW i4 M50; Mit
KDMA; KDMG Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
285/30R20 99 11A; 248; 5JK; 57F; Elektro;
58C; 998; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDMA; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
295/30R20 101 YEE; 11A; 248; 5KK; 73C; 74D; 76B; 97B
57F; KDBL; KDMA;
KDMG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4C e1*2018/858*00122*.. 125 265/35R20 99 YEF; 11A; 244; 247; BMW i4 M50; Ohne
5JK; 57F; KDBL; Radhausverbreiter.
KDMA; KDMG Serie; Allradantrieb;
285/30R20 99 11A; 24D; 5JK; 57F; Elektro;
58C; 998; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDMA; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
295/30R20 101 YEE; 11A; 24D; 5KK; 73C; 74D; 76B; 97B
57F; KDBL; KDMA;
KDMG
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27F; nicht 520e/530e/530e
57F; 999; KDBL; xDrive;
KDMA Kombilimousine;
295/30R20 97 nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb;
Luftfederung; 11A; 244; Heckantrieb;
247; 27F; 57F; 99Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 285/30R20 99 11A; 244; 247; 27F; Limousine;
57F; 999; KDBL; Allradantrieb;
§22 55526*00
KDMA Heckantrieb;
295/30R20 97 nicht Heckantrieb; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
Luftfederung; 11A; 244; 12A; 51A; 71A; 723;
247; 27F; 57F; 99Q; 73C; 74D; 76B; 97H
KDBL; KDMA
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Kombilimousine;
953; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Elektro;
KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; KDBL; KDMA 73C; 74D; 75I; 76B;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 768
57F; KDBL
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H;
5LK; 57F; KDBL
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Limousine;
953; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Elektro;
KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; KDBL; KDMA 73C; 74D; 75I; 76B;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 768
57F; KDBL
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H;
57F; KDBL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 11A; 24M; 57F; Limousine;
953; KDBL; KDMA; Allradantrieb;
KDMG Elektro;
285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 75I; 76B;
57F; KDBL 768; 97K
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H;
57F; KDBL
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive;
Allradantrieb;
285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid;
57F; KDBL; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H;
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; KDBL 73C; 74D; 76B; 768;
930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive;
Allradantrieb;
285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid;
27H; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55526*00
KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27F; 73C; 74D; 76B; 768;
57F; KDBL 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive;
Allradantrieb;
285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid;
57F; KDBL; KDMA 10B; 11B; 11G; 11H;
305/30R20 99 YCR; 11A; 24D; 27H; 12A; 51A; 71A; 723;
57F; KDBL 73C; 74D; 76B; 768;
930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; 530e; 550e xDrive;
KDBL; KDMA; KDMG Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; KDBL; 12A; 51A; 71A; 723;
KDMA 73C; 74D; 76B; 768;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 934
27H; 57F; KDBL
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27F;
57F; KDBL
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 275/35R20 98 GAF; 11A; 24M; 57F; nicht 530e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG 550e xDrive;
Allradantrieb;
285/35R20 100 GBY; 11A; 244; 247; Heckantrieb; Hybrid;
27H; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
305/30R20 99 YCR; 11A; 24D; 27F; 73C; 74D; 76B; 768;
57F; KDBL 934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 6 von 45
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 11A; 24M; 57F; 530e; 550e xDrive;
KDBL; KDMA; KDMG Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
285/35R20 104 GBY; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; KDBL; KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 73C; 74D; 76B; 768;
57F; KDBL 930
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27H;
57F; KDBL
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108 YBN; 57F; KDBL; nicht 750e xDrive;
KDMA nicht M760e xDrive;
295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F; Allradantrieb;
KDBL; KDMA Heckantrieb; inkl.
305/35R20 107 XF9; 11A; 248; 57F Hybrid;
315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B; 768;
PDJ
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/40R20 108 YBN; 57F; KDBL 750e xDrive; M760e
§22 55526*00
295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F; xDrive; Allradantrieb;
KDBL Hybrid;
305/35R20 107 XF9; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74E; 75I;
76B; 768; PDJ
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 57F; ab
KDBL; KDMA e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 45
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102 11A; 244; 247; 27B; All Terrain; Kombi;
27F; 57F; 6BN; KDMG Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 218; 230; 231
§22 55526*00
150 Nm für Typ : R2CGLC; R2CS; R2CW; R2ES; R2EW; 221; 222
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain;
27F; 5HR; 57F; 58E; nicht C 300 e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27B; Kombilimousine;
27F; 57F; KDBL; Allradantrieb;
KDMA; KDMG Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht
27F; 5HR; 57F; 58E; C 300 e 4MATIC; nicht
KDBL; KDMA; KDMG C 400 e 4MATIC; nicht
C 300 de; nicht C 300
305/25R20 97 YA4; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; Limousine;
27F; 57F; KDBL; Allradantrieb;
KDMA; KDMG Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95 11A; 24M; 27B; 27F; nicht AMG Sportpaket;
57F; 6A2; 68I; KDMA Coupe; 4-türig;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 76B
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20 GAF; 11A; 244; 247; E 300 e; E 300 de; E
27H; 27I; 57F; 953; 300 de 4MATIC; nicht
KDBL; KDMA; KDMG All-Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 75I; 76B;
768; 97H
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247; nicht E 300 e; nicht
27H; 27I; 57F; KDBL; E 300 e 4MATIC; nicht
KDMA; KDMG E 300 de; nicht E 300
§22 55526*00
295/30R20 101 XF3; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht E
27H; 57F; KDBL; 350 e; nicht E 350 e
KDMA 4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B; 768
R2EW e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20 GAF; 11A; 244; 247; E 300 e; E 300 e
27H; 27I; 57F; 953; 4MATIC; E 300 de; E
KDBL; KDMA; KDMG 300 de 4MATIC; E 400
e 4MATIC;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 75I; 76B;
768; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247; nicht E 300 e; nicht
27H; 27I; 57F; KDBL; E 300 e 4MATIC; nicht
KDMA; KDMG E 300 de; nicht E 300
295/30R20 101 XF3; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht E
27H; 57F; KDBL; 350 e; nicht E 350 e
KDMA 4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B; 768
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht
244; 247; 27F; 56G; E300de; Allradantrieb;
57F; KDBL; KDMA; Heckantrieb;
KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
285/30R20 99 YAQ; 11A; 22Q; 24D; 12A; 51A; 71A; 723;
27F; 57F; KDBL; 73C; 74A; 76B
KDMA; KDMG
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 57F; nicht GLC 300 e
§22 55526*00
KDMA 4MATIC; nicht GLC 300
275/40R20 102 11A; 24M; 57F; 6AO; de 4MATIC; nicht GLC
KDMA 350 e 4MATIC; nicht
285/40R20 104 11A; 24M; 57F; 6CU; GLC 400 e 4MATIC;
KDBL; KDMA; KDMG Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
295/40R20 106 CFD; GCJ; 11A; 24D; mit
57F; KDBL; KDMA; Radhausverbreiterung
KDMG (Flap) Serie;
315/35R20 106 11A; 24D; 57F; 6CD; Allradantrieb;
99Z; KDBL; KDMA; Heckantrieb; Hybrid;
KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B; 930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 265/40R20 104 CFC; 5MA; 57F GLC 300 e 4MATIC;
GLC
275/40R20 106 57F; 6AO 300 de 4MATIC; GLC
285/40R20 108 57F; 6CU; KDBL; 400 e 4MATIC;
KDMG Kombilimousine;
295/40R20 106 CFD; GCJ; 57F; KDBL; Schräghecklimousine;
KDMG mit
315/35R20 106 11A; 24M; 57F; 6CD; Radhausverbreiterung
99Z; KDBL; KDMG (Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 75I; 76B;
930; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 265/40R20 100 CFC; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e
57F; KDMA 4MATIC; nicht GLC 300
275/40R20 102 11A; 24M; 27I; 57F; de 4MATIC; nicht GLC
6AO; KDMA 350 e 4MATIC; nicht
285/40R20 104 11A; 24M; 27B; 57F; GLC 400 e 4MATIC;
6CU; KDBL; KDMA; Kombilimousine;
KDMG Schräghecklimousine;
295/40R20 106 CFD; GCJ; 11A; 24D; mit
27B; 27H; 57F; KDBL; Radhausverbreiterung
KDMA; KDMG (Flap) Serie;
315/35R20 106 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb;
57F; 6CD; 99Z; KDBL; Heckantrieb; Hybrid;
KDMA; KDMG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B; 934
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 11A; 22L; 57F; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. KDMA 222); nicht AMG Sport-
285/35R20 100Y XFS; 11A; 22L; 248; Paket; Limousine;
57F; KDMA Allradantrieb;
§22 55526*00
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71A;
723; 73C; 74A; 76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 11A; 24Q; 27I; ab Mj.2014 (Baureihe
27U; 57F; KDBL; 217); Cabrio; Coupe;
KDMA Allradantrieb;
285/35R20 100 XFS; 11A; 24Q; 27B; Heckantrieb;
27H; 27V; 57F; KDBL; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 285/25R20 93 11A; 248; 27H; 27I; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 57F; 68Z; KDMA Cabrio; Heckantrieb;
295/25R20 95 DBV; 11A; 24M; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; 68I; KDMA 12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMA, KDMG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/35R20 104 11A; 24M; 57F; 6CS; S 580 e; S 580 e
KDBL; KDMA; KDMG 4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
295/35R20 105 YCQ; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27I;
57F; KDBL; KDMG
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/35R20 104 11A; 24M; 57F; 6CS; nicht S 580 e; nicht
KDBL; KDMA; KDMG S 580 e 4MATIC; nicht
S 450 e; inkl. Hybrid;
295/35R20 101 YCQ; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 57F; KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 76B
305/30R20 103 YCR; 11A; 24D; 27I;
57F; KDBL; KDMG
§22 55526*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis: 5x112 ET: 20
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBL, KDMG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 285/30R20 95 GBN; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KDBL; KDMG 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55526*00
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55526*00
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§22 55526*00
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 285/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
§22 55526*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/45R20
Hinterachse: 305/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00
6CD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 315/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§22 55526*00
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
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zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
§22 55526*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 315/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 55526*00
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenhers tellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDBL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 20
KDMA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse A105 2085 KBA: 55527 Lochkreis 5x112 ET: 20
§22 55526*00
KDMG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse A105 2095 KBA: 55528 Lochkreis 5x112 ET: 28
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/40R20
Hinterachse: 305/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 55526*00
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 305/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 22 von 45
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R20
Hinterachse: 305/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 23 von 45
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 265/40R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 265/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55526*00
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 24 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6K
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00360*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 300 20 VA
§22 55526*00
26N x = 305 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 25 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G2C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 250 VA
26P x = 220 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 25 VA
§22 55526*00
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
27H x = 285 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 26 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 305 VA
26P x = 240 y = 255 VA
27B x = 290 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55526*00
26J x = 290 y = 305 20 VA
26N x = 290 y = 305 8 VA
27F x = 290 y = 300 30 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 27 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 305 VA
26P x = 225 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 305 10 VA
§22 55526*00
26N x = 275 y = 305 8 VA
27F x = 270 y = 320 30 HA
27H x = 270 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 28 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6E
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00317*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 255 y = 250 VA
26B x = 305 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 305 y = 300 8 VA
§22 55526*00
26J x = 305 y = 300 15 VA
27H x = 280 y = 270 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 29 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3XE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 20 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 30 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6L
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00316*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 300 20 VA
§22 55526*00
26N x = 305 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 31 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§22 55526*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 34 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 10 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55526*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 36 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55526*00
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 39 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 40 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 41 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 42 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 43 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 44 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
27F x = 300 y = 330 25 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00068-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55526
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: A105 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 45 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55526*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.