Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Fahrzeughersteller : BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, SUZUKI, TOYOTA,
Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A105852030210 ET30 PCD 5x114.3 CB 75 Øe75 Øi60.1 60,1 Aluminium 800 2350 05/24
60.1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 55527*00
Zubehör : DF04
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: ATTO 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 225/40R20 94 11A; 26P Frontantrieb; Elektro;
235/40R20 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 246; 248; 26B 12A; 51A; 71A; 723;
255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb;
245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Elektro;
255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DF04
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ACROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA5P(S)(EU, e6*2007/46*0430*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes
M) Anzugsmoment
255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
XA5P(S)(EU, e6*2018/858*00058*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes
M) Anzugsmoment
255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
XA5P(S)- e6*2018/858*00058*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes
§22 55527*00
Anzugsmoment
2S 255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XW6(M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M) (Flachbund
lose)
Zubehör : DF04
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E15UT(a)MS1; XA3(a); XA5P(EU,M)-TGRE; AR2;
XA5(EU,M); ZA1(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XV7(EU,M); E15J(a);
E15UTN(a); AX1T(EU,M)-TMG; XU7(EU,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M);
AX2T(M)-TGRE; XZ1L(EU,M); XU3(a); XA5P(EU,M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; AX1T(EU,M); HXU3(a); T27; XA3(a)-TMG;
XA4(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M)-TMG; E15UT(a);
XU7(EU,M); AX2T(M); S19(a)
Zubehör : DF04
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EBM1(M); EBM1(M) (Kugelbund lose)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Zubehör : C17D30
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE (Kugelbund)
Zubehör : C17D30
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EAM1(M)-TGRE; EAM1(M)
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : XA3(a); XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M) -TGRE;
XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE; XV7(EU,M); XW6(M); XZ1L(EU,M);
ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG
erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
§22 55527*00
XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M) erhöhtes
Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
XA5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5P(EU,M)-TGRE erhöhtes
Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; AX2T(M) erhöhtes
Anzugsmoment; AX2T(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment; AZ2(M);
AZ2(M)-TGRE
160 Nm für Typ : EAM1(M) erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M)-TGRE
erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/30R20 85 11A; 21B; 21T; 22B; erhöhtes
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24C; 24D; 5EG; 56G Anzugsmoment
115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid;
225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 26B 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P
26N; 27I
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27I
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
§22 55527*00
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 26B 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P
26N; 27I
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/35R20 90 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/35R20 92 11A; 21P; 22H; 245; 12A; 51A; 71A; 723;
248 73C; 74A; 74P
245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 24J;
24M
255/30R20 92 11A; 21B; 22F; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 - 208 245/30R20 90Y 11A; 22B; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
255/30R20 92Y 11A; 21P; 22B; 24J; 135 Nm; bis
24M e6*2001/116*0103*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ2(M) e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 235/50R20 104 11A; 245 mit
245/45R20 99 Radhausverbreiterung
255/45R20 101 11A; 245 (Flap) Serie;
265/45R20 104 11A; 24J; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
AZ2(M)- e13*2018/858*00222*. 136 - 140 235/50R20 104 11A; 245 mit
.
TGRE 245/45R20 99 Radhausverbreiterung
§22 55527*00
255/45R20 101 11A; 245 (Flap) Serie;
265/45R20 104 11A; 24J; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/40R20 95 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/40R20 95 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 6 von 43
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RZ450E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 235/50R20 104 CFD; YCV; YGY; 57E erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 YCZ; 57E; 6AO 160 Nm; Allradantrieb;
255/45R20 101 YBN; 57E Elektro;
265/45R20 104 XF8; 11A; 245; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76A; 768; 97K; FKA
EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 255/45R20 101 YCV; 57F erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
76B; 768; 97K; FKA
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; 27I UX250H;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 723;
§22 55527*00
M)-TMG 27B; 27H 73C; 74A; 74P
245/35R20 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27H
255/35R20 93 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: PRIUS PHEV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW6(M) e6*2018/858*00260*.. 111 225/35R20 90 11A; 24C; 24M; 26J; mit
27B; 27H Radhausverbreiterung
235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; (Flap) Serie;
26J; 27B; 27H Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22L; erhöhtes
24C; 244 Anzugsmoment
135 Nm; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 7 von 43
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22L; erhöhtes
24C; 244 Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb;
245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb; Elektro;
255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes
. Anzugsmoment
TGRE 245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb;
245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb; Elektro;
§22 55527*00
255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; nur Hybrid;
M) 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71A; 723;
26J; 27H 73C; 74A; 74P
245/30R20 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes
M) e6*2007/46*0338*.. 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment
140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
M)-TMG 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. 72 - 112 225/40R20 94 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R20 96 11A; 26P 140 Nm; mit
245/35R20 91 11A; 245; 26B Radhausverbreiterung
245/40R20 95 11A; 245; 26B (Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
768
AX2T(M)- e13*2018/858*00573*. 72 - 112 225/40R20 94 11A; 26P erhöhtes
. Anzugsmoment
TGRE 235/40R20 96 11A; 26P 140 Nm; mit
245/35R20 91 11A; 245; 26B Radhausverbreiterung
245/40R20 95 11A; 245; 26B (Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
768
§22 55527*00
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HIGHLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU7(EU, e6*2018/858*00001*.. 140 235/55R20 102 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid;
M) 10B; 11B; 11G; 11H;
XU7(EU, e13*2018/858*00028*. 12A; 51A; 71A; 723;
.
M)-TGRE 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96 11A; 245; 27B erhöhtes
Anzugsmoment
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 245/40R20 95 11A; 24J; 27B 135 Nm; ab
TMG 245/45R20 99 11A; 24J; 27B e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B Allradantrieb;
M) Frontantrieb;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 245/40R20 95 11A; 24K bis
255/35R20 97 11A; 24K e6*2001/116*0105*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 235/45R20 96 erhöhtes
Anzugsmoment
M) 245/45R20 99 11A; 245 135 Nm; Allradantrieb;
XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. 255/40R20 97 11A; 24J; 27I Frontantrieb; inkl.
M)-TMG 255/45R20 101 11A; 24J; 27I Hybrid;
XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 12A; 51A; 71A; 723;
XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 73C; 74A; 74P; 740
M)-TGRE
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 242; erhöhtes
245; 248 Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740; MAO
Auflagen
§22 55527*00
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 55527*00
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitt e herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unte r
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55527*00
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 55527*00
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
§22 55527*00
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beac hten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 55527*00
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 255/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: SC2E
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11147*..
Handelsbez.: ATTO 3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 360 HA
27I x = 250 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 360 10 HA
27H x = 300 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUBARU
Fahrzeugtyp: EAM1S(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00162*..
Handelsbez.: SOLTERRA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 275 VA
26P x = 230 y = 225 VA
27B x = 255 y = 390 HA
27I x = 205 y = 340 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: XA5P(S)(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0430*..
Handelsbez.: SUZUKI ACROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 340 VA
26P x = 270 y = 290 VA
27B x = 270 y = 260 HA
27I x = 320 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 340 12 VA
26N x = 320 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW6(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00260*..
Handelsbez.: PRIUS PHEV
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 240 HA
27B x = 280 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 295 y = 240 8 VA
§22 55527*00
26J x = 295 y = 240 30 VA
27H x = 280 y = 290 8 HA
27F x = 280 y = 290 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AZ2(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00222*..
Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 230 VA
26B x = 330 y = 280 VA
27I x = 190 y = 230 HA
27B x = 190 y = 280 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 21 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX2T(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00294*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 210 VA
26B x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 260 8 VA
§22 55527*00
26J x = 280 y = 260 20 VA
27H x = 320 y = 320 8 HA
27F x = 320 y = 320 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 22 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AZ2(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00081*..
Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 230 VA
26B x = 330 y = 280 VA
27I x = 190 y = 230 HA
27B x = 190 y = 280 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 23 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 24 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 25 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XU7(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00028*..
Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 230 VA
26B x = 260 y = 280 VA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 26 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX2T(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00573*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 210 VA
26B x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 260 8 VA
§22 55527*00
26J x = 280 y = 260 20 VA
27H x = 320 y = 320 8 HA
27F x = 320 y = 320 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 27 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: EAM1(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00303*..
Handelsbez.: TOYOTA BZ4X
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 275 VA
26P x = 230 y = 225 VA
27B x = 255 y = 390 HA
27I x = 205 y = 340 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 28 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: EAM1(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00144*..
Handelsbez.: TOYOTA BZ4X
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 275 VA
26P x = 230 y = 225 VA
27B x = 255 y = 390 HA
27I x = 205 y = 340 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 29 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 31 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA5(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1991*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 340 VA
26P x = 270 y = 290 VA
27I x = 320 y = 260 HA
27B x = 270 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 340 12 VA
26N x = 320 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA5(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0289*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 340 VA
26P x = 270 y = 290 VA
27I x = 320 y = 260 HA
27B x = 270 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 340 12 VA
26N x = 320 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA5P(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2356*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 340 VA
26P x = 270 y = 290 VA
27I x = 320 y = 260 HA
27B x = 270 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 340 12 VA
26N x = 320 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 36 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 37 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 39 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XV7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*..
Handelsbez.: TOYOTA CAMRY
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 265 VA
26P x = 180 y = 215 VA
27B x = 285 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55527*00
26J x = 230 y = 265 20 VA
26N x = 230 y = 265 8 VA
27F x = 285 y = 275 20 HA
27H x = 285 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA5P(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0429*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 340 VA
26P x = 270 y = 290 VA
27I x = 320 y = 260 HA
27B x = 270 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 340 12 VA
26N x = 320 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 41 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XU7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00001*..
Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 230 VA
26B x = 260 y = 280 VA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55527*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00067-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55527
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024
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Seite: 43 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55527*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.