Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 43 Fahrzeughersteller : BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105852030210 ET30 PCD 5x114.3 CB 75 Øe75 Øi60.1 60,1 Aluminium 800 2350 05/24 60.1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad §22 55527*00 Zubehör : DF04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: ATTO 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 225/40R20 94 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 235/40R20 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 246; 248; 26B 12A; 51A; 71A; 723; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb; 245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Elektro; 255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 43 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DF04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: SUZUKI ACROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA5P(S)(EU, e6*2007/46*0430*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes M) Anzugsmoment 255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 XA5P(S)(EU, e6*2018/858*00058*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes M) Anzugsmoment 255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 XA5P(S)- e6*2018/858*00058*.. 136 245/45R20 99 11A; 245 erhöhtes §22 55527*00 Anzugsmoment 2S 255/45R20 101 11A; 24J; 27I 135 Nm; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XW6(M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M) (Flachbund lose) Zubehör : DF04 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E15UT(a)MS1; XA3(a); XA5P(EU,M)-TGRE; AR2; XA5(EU,M); ZA1(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XV7(EU,M); E15J(a); E15UTN(a); AX1T(EU,M)-TMG; XU7(EU,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); AX2T(M)-TGRE; XZ1L(EU,M); XU3(a); XA5P(EU,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; AX1T(EU,M); HXU3(a); T27; XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA5(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M)-TMG; E15UT(a); XU7(EU,M); AX2T(M); S19(a) Zubehör : DF04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EBM1(M); EBM1(M) (Kugelbund lose) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 43 Zubehör : C17D30 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE (Kugelbund) Zubehör : C17D30 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EAM1(M)-TGRE; EAM1(M) Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : XA3(a); XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M) -TGRE; XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE; XV7(EU,M); XW6(M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; §22 55527*00 XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5P(EU,M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; AX2T(M) erhöhtes Anzugsmoment; AX2T(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment; AZ2(M); AZ2(M)-TGRE 160 Nm für Typ : EAM1(M) erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/30R20 85 11A; 21B; 21T; 22B; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24C; 24D; 5EG; 56G Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 43 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid; 225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid; 225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 26B 12A; 51A; 71A; 723; 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27I 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Allradantrieb; Hybrid; -TGRE . 225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I §22 55527*00 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 225/35R20 90 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid; -TGRE . 225/40R20 94 11A; 245; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 26B 12A; 51A; 71A; 723; 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27I 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/35R20 90 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; M) 235/35R20 92 11A; 21P; 22H; 245; 12A; 51A; 71A; 723; 248 73C; 74A; 74P 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 24J; 24M 255/30R20 92 11A; 21B; 22F; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 43 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 - 208 245/30R20 90Y 11A; 22B; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22B; 24J; 135 Nm; bis 24M e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ2(M) e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 235/50R20 104 11A; 245 mit 245/45R20 99 Radhausverbreiterung 255/45R20 101 11A; 245 (Flap) Serie; 265/45R20 104 11A; 24J; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P AZ2(M)- e13*2018/858*00222*. 136 - 140 235/50R20 104 11A; 245 mit . TGRE 245/45R20 99 Radhausverbreiterung §22 55527*00 255/45R20 101 11A; 245 (Flap) Serie; 265/45R20 104 11A; 24J; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/40R20 95 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/40R20 95 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 43 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RZ450E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 235/50R20 104 CFD; YCV; YGY; 57E erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 YCZ; 57E; 6AO 160 Nm; Allradantrieb; 255/45R20 101 YBN; 57E Elektro; 265/45R20 104 XF8; 11A; 245; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 768; 97K; FKA EBM1(M) e6*2018/858*00264*.. 132 255/45R20 101 YCV; 57F erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 768; 97K; FKA Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; 27I UX250H; M) 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 723; §22 55527*00 M)-TMG 27B; 27H 73C; 74A; 74P 245/35R20 91 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H 255/35R20 93 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: PRIUS PHEV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW6(M) e6*2018/858*00260*.. 111 225/35R20 90 11A; 24C; 24M; 26J; mit 27B; 27H Radhausverbreiterung 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; (Flap) Serie; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22L; erhöhtes 24C; 244 Anzugsmoment 135 Nm; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 43 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22L; erhöhtes 24C; 244 Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb; 245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb; Elektro; 255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/50R20 104 11A; 24J erhöhtes . Anzugsmoment TGRE 245/45R20 99 11A; 245 160 Nm; Allradantrieb; 245/50R20 102 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb; Elektro; §22 55527*00 255/45R20 101 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; nur Hybrid; M) 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71A; 723; 26J; 27H 73C; 74A; 74P 245/30R20 90 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; erhöhtes M) e6*2007/46*0338*.. 26B; 26J; 27B; 27H Anzugsmoment 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; M)-TMG 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740 255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 43 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. 72 - 112 225/40R20 94 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 235/40R20 96 11A; 26P 140 Nm; mit 245/35R20 91 11A; 245; 26B Radhausverbreiterung 245/40R20 95 11A; 245; 26B (Flap) Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 768 AX2T(M)- e13*2018/858*00573*. 72 - 112 225/40R20 94 11A; 26P erhöhtes . Anzugsmoment TGRE 235/40R20 96 11A; 26P 140 Nm; mit 245/35R20 91 11A; 245; 26B Radhausverbreiterung 245/40R20 95 11A; 245; 26B (Flap) Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 768 §22 55527*00 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HIGHLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU7(EU, e6*2018/858*00001*.. 140 235/55R20 102 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid; M) 10B; 11B; 11G; 11H; XU7(EU, e13*2018/858*00028*. 12A; 51A; 71A; 723; . M)-TGRE 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96 11A; 245; 27B erhöhtes Anzugsmoment XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 245/40R20 95 11A; 24J; 27B 135 Nm; ab TMG 245/45R20 99 11A; 24J; 27B e6*2001/116*0105*09; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B Allradantrieb; M) Frontantrieb; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 245/40R20 95 11A; 24K bis 255/35R20 97 11A; 24K e6*2001/116*0105*08; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 43 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 136 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment M) 245/45R20 99 11A; 245 135 Nm; Allradantrieb; XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. 255/40R20 97 11A; 24J; 27I Frontantrieb; inkl. M)-TMG 255/45R20 101 11A; 24J; 27I Hybrid; XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M) 12A; 51A; 71A; 723; XA5P(EU, e13*2007/46*2356*.. 73C; 74A; 74P; 740 M)-TGRE Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 242; erhöhtes 245; 248 Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Auflagen §22 55527*00 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 43 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 55527*00 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 43 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitt e herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unte r Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55527*00 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 43 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 55527*00 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 43 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. §22 55527*00 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 43 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beac hten. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 55527*00 Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YGY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 43 Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: SC2E Genehm.Nr.: e9*2018/858*11147*.. Handelsbez.: ATTO 3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 360 HA 27I x = 250 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 360 10 HA 27H x = 300 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUBARU Fahrzeugtyp: EAM1S(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00162*.. Handelsbez.: SOLTERRA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 275 VA 26P x = 230 y = 225 VA 27B x = 255 y = 390 HA 27I x = 205 y = 340 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: XA5P(S)(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0430*.. Handelsbez.: SUZUKI ACROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 340 VA 26P x = 270 y = 290 VA 27B x = 270 y = 260 HA 27I x = 320 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 340 12 VA 26N x = 320 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW6(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00260*.. Handelsbez.: PRIUS PHEV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 240 HA 27B x = 280 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 295 y = 240 8 VA §22 55527*00 26J x = 295 y = 240 30 VA 27H x = 280 y = 290 8 HA 27F x = 280 y = 290 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AZ2(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00222*.. Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 230 VA 26B x = 330 y = 280 VA 27I x = 190 y = 230 HA 27B x = 190 y = 280 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX2T(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00294*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 210 VA 26B x = 280 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 260 8 VA §22 55527*00 26J x = 280 y = 260 20 VA 27H x = 320 y = 320 8 HA 27F x = 320 y = 320 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AZ2(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00081*.. Handelsbez.: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 230 VA 26B x = 330 y = 280 VA 27I x = 190 y = 230 HA 27B x = 190 y = 280 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XU7(EU,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00028*.. Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 210 y = 230 VA 26B x = 260 y = 280 VA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX2T(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00573*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 210 VA 26B x = 280 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 260 8 VA §22 55527*00 26J x = 280 y = 260 20 VA 27H x = 320 y = 320 8 HA 27F x = 320 y = 320 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: EAM1(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00303*.. Handelsbez.: TOYOTA BZ4X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 275 VA 26P x = 230 y = 225 VA 27B x = 255 y = 390 HA 27I x = 205 y = 340 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: EAM1(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00144*.. Handelsbez.: TOYOTA BZ4X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 275 VA 26P x = 230 y = 225 VA 27B x = 255 y = 390 HA 27I x = 205 y = 340 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27B x = 310 y = 280 HA 27I x = 260 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27B x = 310 y = 280 HA 27I x = 260 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA5(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1991*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 340 VA 26P x = 270 y = 290 VA 27I x = 320 y = 260 HA 27B x = 270 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 340 12 VA 26N x = 320 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA5(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0289*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 340 VA 26P x = 270 y = 290 VA 27I x = 320 y = 260 HA 27B x = 270 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 340 12 VA 26N x = 320 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA5P(EU,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2356*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 340 VA 26P x = 270 y = 290 VA 27I x = 320 y = 260 HA 27B x = 270 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 340 12 VA 26N x = 320 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XV7(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*.. Handelsbez.: TOYOTA CAMRY Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 265 VA 26P x = 180 y = 215 VA 27B x = 285 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55527*00 26J x = 230 y = 265 20 VA 26N x = 230 y = 265 8 VA 27F x = 285 y = 275 20 HA 27H x = 285 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA5P(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0429*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 340 VA 26P x = 270 y = 290 VA 27I x = 320 y = 260 HA 27B x = 270 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 340 12 VA 26N x = 320 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XU7(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00001*.. Handelsbez.: TOYOTA HIGHLANDER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 210 y = 230 VA 26B x = 260 y = 280 VA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55527*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00067-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55527 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: A105 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 26.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA §22 55527*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.