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							               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                     Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                     Stand: 28.02.2024
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               Fahrzeughersteller                         : BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, TOYOTA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                  last        umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg       in mm     datum
               A105852135210       PCD 5x114.3 CB 75 ET       Øe75 - Øi60.1                 60,1    Aluminium      825       2352    02/24
               60,1                35
               A105852135210       PCD 5x114.3 CB 75 ET       Øe75 - Øi60.1                 60,1    Aluminium       830      2340     02/24
               60,1                35
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD
§22 55229*00




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ATTO 3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                SC2E         e9*2018/858*11147*.. 65             245/30R21 91       11A; 26P                   Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                               73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUBARU CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SOLTERRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                EAM1S(M)     e6*2018/858*00162*.. 118            235/45R21 101                                 erhöhtes
                                                                                                               Anzugsmoment
                                                                 245/40R21 100                                 160 Nm; Allradantrieb;
                                                                 255/40R21 102                                 Elektro;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                               73C; 74A; 74P; 740



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M) (Flachbund lose)
               Zubehör                                    : D6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : XU7(EU,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M);
                                                            XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); XU7(EU,M)
               Zubehör                                    : D6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ2(M)-TGRE; AZ2(M) (Kugelbund)
               Zubehör                                    : C17D30


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AL3(M)-TGRE; AL3(M) (Kugelbund lose)
               Zubehör                                    : C17D30
§22 55229*00




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE;
                                                            XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE
                                                            140 Nm für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE
                                                            160 Nm für Typ : AL3(M) erhöhtes Anzugsmoment; AL3(M)-TGRE
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            EAM1(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112              245/30R21 91     11A; 245; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/30R21 93     11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
               XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 245/30R21 91             11A; 245; 26B           Frontantrieb; Hybrid;
                                                         255/30R21 93             11A; 24J; 26B; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
               XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112              245/30R21 91     11A; 245; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Hybrid;
               -TGRE       .                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/30R21 93     11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XG1TJ(JP,M)  e13*2018/858*00420*. 72 - 112 245/30R21 91        11A; 245; 26B             Frontantrieb; Hybrid;
               -TGRE        .
                                                          255/30R21 93        11A; 24J; 26B; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               AZ2(M)       e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 245/40R21 100                                mit
                                                           255/40R21 102                                Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               AZ2(M)-       e13*2018/858*00222*. 136 - 140 245/40R21 100                               mit
                             .
               TGRE                                         255/40R21 102                               Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
§22 55229*00




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               AL3(M)       e6*2018/858*00209*.. 136 - 200 245/45R21 11A; 26P                           erhöhtes
                                                           104W                                         Anzugsmoment
                                                                                                        160 Nm; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740
               AL3(M)-       e13*2018/858*00441*. 136 - 200 245/45R21         11A; 26P                  erhöhtes
                             .                              104W                                        Anzugsmoment
               TGRE                                                                                     160 Nm; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                 Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA BZ4X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EAM1(M)      e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/45R21 101                                   erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              245/40R21 100                               160 Nm; Allradantrieb;
                                                              255/40R21 102                               Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
               EAM1(M)-      e13*2018/858*00303*. 73 - 118    235/45R21 101                               erhöhtes
                             .                                                                            Anzugsmoment
               TGRE                                           245/40R21 100                               160 Nm; Allradantrieb;
                                                              255/40R21 102                               Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HIGHLANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XU7(EU,      e6*2018/858*00001*.. 140 255/45R21 102                                        Allradantrieb; Hybrid;
               M)                                    265/45R21 104                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               XU7(EU,      e13*2018/858*00028*.                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                             .
               M)-TGRE                                                                                    73C; 74A; 74P
§22 55229*00




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68    245/30R21 87               11A; 24C; 248; 26B;       Frontantrieb; inkl.
               )-TGRE       .                                                   27I                       Hybrid;
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerk annten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betri ebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 55229*00




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
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               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
§22 55229*00




                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten bes chriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     SC2E
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11147*..
                      Handelsbez.:     ATTO 3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA
                            27B                      x = 300              y = 360                 HA
                            27I                      x = 250              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 360            10                HA
                            27H                  x = 300        y = 360             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XG1TJ(JP,M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     COROLLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 315              y = 250                 VA
                            26P                      x = 265              y = 200                 VA
                            27B                      x = 310              y = 280                 HA
                            27I                      x = 260              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 280            25                HA
                            27H                  x = 310        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 315        y = 250            15                VA
                            26N                  x = 315        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XG1TJ(JP,M)-TGRE
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00420*..
                      Handelsbez.:     COROLLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 315              y = 250                 VA
                            26P                      x = 265              y = 200                 VA
                            27B                      x = 310              y = 280                 HA
                            27I                      x = 260              y = 230                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 280            25                HA
                            27H                  x = 310        y = 280             8                HA
                            26J                  x = 315        y = 250            15                VA
                            26N                  x = 315        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XPB1F(EU,M)-TGRE
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00156*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS CROSS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 290                 VA
                            26P                      x = 255              y = 240                 VA
                            27I                       y=0                 y = 300                 HA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AL3(M)-TGRE
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00441*..
                      Handelsbez.:     LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 225                 VA
                            26B                      x = 300              y = 275                 VA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XPB1F(M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00013*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS CROSS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 290                 VA
                            26P                      x = 255              y = 240                 VA
                            27I                       y=0                 y = 300                 HA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AL3(M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00209*..
                      Handelsbez.:     LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 225                 VA
                            26B                      x = 300              y = 275                 VA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.