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							               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.02.2024
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               Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND),
                                                            KIA, MAZDA, Mazda Motor Corporation
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.       gültig
                                                                                     och     werkstoff      Rad-       Abroll     ab
                                   Kennzeichnung        Kennzeichnung                in mm                  last       umf.       Fertig
                                   Rad                  Zentrierring                                        in kg      in mm      datum
               A105852135210       PCD 5x114.3 CB 75 ET Øe75 - Øi67.1                     67,1    Aluminium      830      2340     02/24
               67,1                35
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§22 55229*00




                                                            für Typ : CE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : D6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NE; FE; TM
               Zubehör                                    : D6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : CE; FE; NE
                                                            127 Nm für Typ : TM
                Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/40R21 100           11A; 24M; 241; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26P; 27I                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 255/40R21 102    11A; 241; 244; 246;        73C; 74A; 74P
                                                                                  247; 26B; 26N; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     IONIQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                NE           e9*2018/858*11054*.. 42 - 81        235/45R21 101    11A; 24J; 248; 26P;        Allradantrieb;
                                                                                  772                        Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                                    Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     IONIQ6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CE           e4*2018/858*00145*.. 37 - 81           245/35R21 96     11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 26J                Heckantrieb; Elektro;
                                                                   255/35R21 98     11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26B; 26J; 27H           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     NEXO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e9*2007/46*6592*..        32           245/35R21 96     11A; 24J; 24M; 26B;     Wasserstoffbetrieb;
                                                                                    26N                     Frontantrieb;
                                                                   255/30R21 93     11A; 24M; 241; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26B; 26N; 27I           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : CV (Kegelbund)
               Zubehör                                     : D6


               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§22 55229*00




                                                             für Typ : MQ4
               Zubehör                                     : D6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : MQ4
                                                             127 Nm für Typ : CV
               Verkaufsbezeichnung:     EV6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CV           e9*2018/858*11073*.. 143               255/40R21 102    11A; 24J; 26P           Allradantrieb;
                                                                                                            Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; CC5

               Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MQ4          e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 255/40R21 102              11A; 24C; 244; 247;     inkl. Hybrid;
                                                                                    26B; 26N; 27B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MAZDA, Mazda Motor Corporation
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : D6




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                                 Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 28.02.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : DR
                                                          130 Nm für Typ : KH01
                                                          135 Nm für Typ : DM
               Verkaufsbezeichnung:     CX-60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KH01         e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/45R21 101                                  mit
                             .
                                                              245/40R21 100                               Radhausverbreiterung
                                                              255/40R21 102     11A; 24J; 248; 26P        (Flap) Serie;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 245/30R21 91           11A; 24C; 248; 26B        Kombilimousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
§22 55229*00




                                                                                                          73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DR           e13*2007/46*2300*.. 60 - 81       245/30R21 91      11A; 242; 244; 245;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                26P; 5GG                  Elektro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 55229*00




               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 55229*00




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 15
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
§22 55229*00




                    Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind.
               CC5) Vor dem Anbau der Räder muß sichergestellt sein, dass die werkseitig verbaute Scheibe an der
                    Radanlagefläche vorhanden ist




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
                      Handelsbez.:     NEXO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 355              y = 295                 VA
                            26P                      x = 305              y = 245                 VA
                            27B                      x = 315              y = 295                 HA
                            27I                      x = 265              y = 245                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 355        y = 295            20                VA
                            26N                  x = 355        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 315        y = 295            10                HA
                            27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     TM
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                      Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 260              y = 255                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     CE
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00145*..
                      Handelsbez.:     IONIQ6

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 275                 VA
                            26P                      x = 220              y = 225                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 275            30                VA
§22 55229*00




                            26N                  x = 270        y = 275             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 340            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     NE
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11054*..
                      Handelsbez.:     IONIQ5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 225              y = 200                 VA
                            26B                      x = 275              y = 250                 VA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     MQ4
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1530*..
                      Handelsbez.:     SORENTO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 270                 VA
                            26P                      x = 270              y = 220                 VA
                            27I                      x = 260              y = 235                 HA
                            27B                      x = 310              y = 285                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 270            25                VA
                            26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     CV
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11073*..
                      Handelsbez.:     EV6

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 285                 VA
                            26P                      x = 270              y = 235                 VA
                            27B                      x = 300              y = 390                 HA
                            27I                      x = 250              y = 340                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55229*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 285            10                VA
                            26N                  x = 320        y = 285             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     KH01
                      Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00255*..
                      Handelsbez.:     CX-60

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 330              y = 270                 VA
                            26P                      x = 280              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 330        y = 270            10                VA
§22 55229*00




                            26N                  x = 330        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 330        y = 340            20                HA
                            27H                  x = 330        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DR
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2300*..
                      Handelsbez.:     MAZDA MX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 295                 VA
                            26P                      x = 220              y = 245                 VA
                            27B                      x = 330              y = 360                 HA
                            27I                      x = 280              y = 310                 HA
§22 55229*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 300                 VA
                            26P                      x = 270              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 55229*00




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.