Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 13
Fahrzeughersteller : BYD AUTO CO LTD, SUBARU CORPORATION, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A105852135210 PCD 5x114.3 CB 75 ET Øe75 - Øi60.1 60,1 Aluminium 825 2352 02/24
60,1 35
A105852135210 PCD 5x114.3 CB 75 ET Øe75 - Øi60.1 60,1 Aluminium 830 2340 02/24
60,1 35
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD
§22 55229*00
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: ATTO 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 245/30R21 91 11A; 26P Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: SOLTERRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1S(M) e6*2018/858*00162*.. 118 235/45R21 101 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R21 100 160 Nm; Allradantrieb;
255/40R21 102 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M) (Flachbund lose)
Zubehör : D6
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XU7(EU,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M);
XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); XU7(EU,M)
Zubehör : D6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ2(M)-TGRE; AZ2(M) (Kugelbund)
Zubehör : C17D30
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AL3(M)-TGRE; AL3(M) (Kugelbund lose)
Zubehör : C17D30
§22 55229*00
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EAM1(M); EAM1(M)-TGRE
Zubehör : C17D30
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE;
XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XU7(EU,M); XU7(EU,M)-TGRE
140 Nm für Typ : AZ2(M); AZ2(M)-TGRE
160 Nm für Typ : AL3(M) erhöhtes Anzugsmoment; AL3(M)-TGRE
erhöhtes Anzugsmoment; EAM1(M) erhöhtes Anzugsmoment;
EAM1(M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 245/30R21 91 11A; 245; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R21 93 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 245/30R21 91 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
255/30R21 93 11A; 24J; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 245/30R21 91 11A; 245; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE . 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R21 93 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 245/30R21 91 11A; 245; 26B Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
255/30R21 93 11A; 24J; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX350H, LEXUS NX450H+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ2(M) e6*2018/858*00081*.. 136 - 140 245/40R21 100 mit
255/40R21 102 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
AZ2(M)- e13*2018/858*00222*. 136 - 140 245/40R21 100 mit
.
TGRE 255/40R21 102 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
§22 55229*00
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AL3(M) e6*2018/858*00209*.. 136 - 200 245/45R21 11A; 26P erhöhtes
104W Anzugsmoment
160 Nm; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
AL3(M)- e13*2018/858*00441*. 136 - 200 245/45R21 11A; 26P erhöhtes
. 104W Anzugsmoment
TGRE 160 Nm; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 235/45R21 101 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R21 100 160 Nm; Allradantrieb;
255/40R21 102 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 235/45R21 101 erhöhtes
. Anzugsmoment
TGRE 245/40R21 100 160 Nm; Allradantrieb;
255/40R21 102 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HIGHLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU7(EU, e6*2018/858*00001*.. 140 255/45R21 102 Allradantrieb; Hybrid;
M) 265/45R21 104 10B; 11B; 11G; 11H;
XU7(EU, e13*2018/858*00028*. 12A; 51A; 71A; 723;
.
M)-TGRE 73C; 74A; 74P
§22 55229*00
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 245/30R21 87 11A; 24C; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
)-TGRE . 27I Hybrid;
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerk annten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 13
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betri ebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 55229*00
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 13
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
§22 55229*00
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten bes chriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BYD
Fahrzeugtyp: SC2E
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11147*..
Handelsbez.: ATTO 3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 360 HA
27I x = 250 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 360 10 HA
27H x = 300 y = 360 8 HA
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 55229*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AL3(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00441*..
Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 225 VA
26B x = 300 y = 275 VA
§22 55229*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 55229*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 13
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AL3(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00209*..
Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 225 VA
26B x = 300 y = 275 VA
§22 55229*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.