Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105852135210 PCD 5x114.3 CB 75 ET 35 Øe75 - Øi67.1 67,1 Aluminium 830 2340 02/24 67,1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, §22 55229*01 für Typ : CE; (Kegelbund) Zubehör : D6 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NE; FE; TM Zubehör : D6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CE; FE; NE 127 Nm für Typ : TM Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/40R21 100 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 255/40R21 102 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P 247; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: IONIQ5, IONIQ5 N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NE e9*2018/858*11054*.. 42 - 81 235/45R21 101 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 772 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: IONIQ6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CE e4*2018/858*00145*.. 37 - 81 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J Heckantrieb; Elektro; 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NEXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e9*2007/46*6592*.. 32 245/35R21 96 11A; 24J; 24M; 26B; Wasserstoffbetrieb; 26N Frontantrieb; 255/30R21 93 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CV (Kegelbund) Zubehör : D6 §22 55229*01 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SV1; MQ4 Zubehör : D6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : MQ4 120 Nm für Typ : SV1 127 Nm für Typ : CV Verkaufsbezeichnung: EV3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SV1 e6*2018/858*00331*.. 50 HL 245/35R21 99 11A; 24C; 244; 247; M. zusätz. 26B; 26J; 27H Radabdeckung Achse 2 (Flap); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: EV6, EV6 GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CV e9*2018/858*11073*.. 143 - 159 255/40R21 102 11A; 24J; 26P Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; CC5 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MQ4 e4*2007/46*1530*.. 118 - 148 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; inkl. Hybrid; 26B; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DR 130 Nm für Typ : KH01; KL01 135 Nm für Typ : DM Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 245/30R21 91 11A; 24C; 248; 26B Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55229*01 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KH01 e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/45R21 101 mit . 245/40R21 100 Radhausverbreiterung 255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL01 e13*2018/858*00760*. 187 HL 255/40R21 105 11A; 24J; 248; 26P; mit . 27H Radhausverbreiterung 235/45R21 101 (Flap) Serie; 245/40R21 100 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid; 255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DR e13*2007/46*2300*.. 60 - 81 245/30R21 91 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; Hybrid; 26P; 5GG Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 55229*01 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durc h Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft §22 55229*01 befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 55229*01 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind. CC5) Vor dem Anbau der Räder muß sichergestellt sein, dass die werkseitig verbaute Scheibe an der Radanlagefläche vorhanden ist §22 55229*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*.. Handelsbez.: NEXO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 355 y = 295 VA 26P x = 305 y = 245 VA 27B x = 315 y = 295 HA 27I x = 265 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55229*01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 315 y = 295 10 HA 27H x = 315 y = 295 8 HA 26J x = 355 y = 295 20 VA 26N x = 355 y = 295 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: TM Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 260 y = 255 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55229*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: CE Genehm.Nr.: e4*2018/858*00145*.. Handelsbez.: IONIQ6 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 275 VA 26P x = 220 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 340 20 HA §22 55229*01 27H x = 280 y = 340 8 HA 26J x = 270 y = 275 30 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: NE Genehm.Nr.: e9*2018/858*11054*.. Handelsbez.: IONIQ5, IONIQ5 N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 225 y = 200 VA 26B x = 275 y = 250 VA §22 55229*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SV1 Genehm.Nr.: e6*2018/858*00331*.. Handelsbez.: EV3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 220 VA 26B x = 300 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 280 8 HA §22 55229*01 27F x = 270 y = 280 20 HA 26N x = 300 y = 270 8 VA 26J x = 300 y = 270 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: MQ4 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1530*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 220 VA 27I x = 260 y = 235 HA 27B x = 310 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55229*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 25 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: CV Genehm.Nr.: e9*2018/858*11073*.. Handelsbez.: EV6, EV6 GT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 285 VA 26P x = 270 y = 235 VA 27B x = 300 y = 390 HA 27I x = 250 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55229*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 285 10 VA 26N x = 320 y = 285 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KL01 Genehm.Nr.: e13*2018/858*00760*.. Handelsbez.: MAZDA CX-80 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 300 VA 26P x = 280 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 330 y = 340 20 HA §22 55229*01 27H x = 330 y = 340 8 HA 26J x = 330 y = 300 10 VA 26N x = 330 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KH01 Genehm.Nr.: e13*2018/858*00255*.. Handelsbez.: MAZDA CX-60 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 270 VA 26P x = 280 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 330 y = 340 20 HA §22 55229*01 27H x = 330 y = 340 8 HA 26J x = 330 y = 270 10 VA 26N x = 330 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*.. Handelsbez.: MAZDA CX-30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 300 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 300 8 VA §22 55229*01 26N x = 320 y = 300 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00401-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229 zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: A105 2185 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: DR Genehm.Nr.: e13*2007/46*2300*.. Handelsbez.: MAZDA MX-30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 295 VA 26P x = 220 y = 245 VA 27B x = 330 y = 360 HA 27I x = 280 y = 310 HA §22 55229*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.