Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Fahrzeughersteller : FORD, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), POLESTAR PERFORMANCE
AB, SMART GmbH, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A105852142132 PCD 5x108 CB 75 ET 45 Øe75 - Øi63.4 63,4 Aluminium 765 2382 02/24
63,4
A105852142132 PCD 5x108 CB 75 ET 45 Øe75 - Øi63.4 63,4 Aluminium 770 2360 02/24
63,4
A105852142132 PCD 5x108 CB 75 ET 45 Øe75 - Øi63.4 63,4 Aluminium 800 2280 02/24
63,4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 55229*01
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DFHK; DFK
Zubehör : D13
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LSK; LSBK
Zubehör : D13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm für Typ : DFHK; DFK
204 Nm für Typ : LSBK; LSK
Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DFHK e13*2018/858*00042*. 112 245/40R21 100 11A; 27I Frontantrieb; Hybrid;
.
255/40R21 102 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/40R21 100 11A; 27I Allradantrieb;
255/40R21 102 11A; 248; 27I Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSBK e1*2018/858*00365*.. 176 - 200 HL 255/35R21 101 11A; 245; 26B Allradantrieb;
245/40R21 100 11A; 26P Elektro;
255/35R21 98 11A; 245; 26B; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSK e13*2007/46*2387*.. 176 - 200 HL 255/35R21 101 11A; 245; 26B Allradantrieb;
245/40R21 100 11A; 26P Elektro;
255/35R21 98 11A; 245; 26B; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
(GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D13
§22 55229*01
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH
133 Nm für Typ : LC; LZ
140 Nm für Typ : LY
144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 245/40R21 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e5*2007/46*1058*.. 245/45R21 104W 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100 erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1050*.. 245/45R21 104Y 144 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R21 104 erhöhtes
Anzugsmoment
e5*2007/46*1047*.. 275/45R21 110 160 Nm; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
75I; 771
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/40R21 102 Allradantrieb;
e5*2007/46*1052*.. 265/45R21 104 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/45R21 104W 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R21 98 12A; 51A; 71A; 723;
255/40R21 102 73C; 74A; 74P
255/45R21 102
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 265/45R21 104 Allradantrieb;
e5*2007/46*1057*.. 275/45R21 110 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : POLESTAR PERFORMANCE AB
§22 55229*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : V
160 Nm für Typ : 4 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Polestar 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e9*2018/858*11085*.. 80 - 192 245/35R21 96 CF9; 11A; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 71A; 723;
255/35R21 98 CFA; 11A; 24J; 26P; 73C; 74D; 74P; 76A;
57E 77E
V e9*2018/858*11085*.. 80 - 192 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R21 98 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: POLESTAR 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4 e9*2018/858*11568*.. 75 - 150 255/45R21 102 erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R21 104 160 Nm;
Anzugsmoment
f. 1-teilige Schraube
160NM; M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
769
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
§22 55229*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R21 100 160 Nm; Cabrio; Kombi;
255/40R21 102 Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 245/35R21 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R21 100 160 Nm; Cabrio; Kombi;
255/40R21 102 Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SMART GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: SMART #3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HC11 e1*2018/858*00349*.. 75 - 116 245/35R21 96 11A; 248; 26P Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V; X
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
§22 55229*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : U; V; P; 2; X; Z
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : P; V; 2
170 Nm für Typ : U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes
Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: EX30, EX30 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2 e9*2018/858*11478*.. 75 - 116 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26P nicht Cross Country;
255/30R21 93 11A; 24J; 248; 26N; Mit
26P Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: Polestar 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e9*2007/46*6834*.. 160 245/35R21 96 CF9; 11A; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 71A; 723;
255/35R21 98 CFA; 11A; 24J; 26P; 73C; 74D; 74P; 76A;
57E 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: Polestar 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e9*2007/46*6834*.. 160 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R21 98 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R21 96 11A; 245 V90 Cross Country;
245/40R21 100 11A; 245 Allradantrieb;
255/35R21 98 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71A; 723;
255/40R21 102 11A; 245; 248; 26P; 73C; 74D; 74P; 77E
27H
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R21 96 11A; 26P nicht Cross Country;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 55229*01
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 240 245/30R21 91 11A; 245; 26P; 5GG erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; V60; nicht
Polizei;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
77E; 83A; 863
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 245/35R21 96 11A; 241; 246; 248; erhöhtes
26J; 27H Anzugsmoment
170 Nm; V60 Cross
255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; Country; nicht
26J; 27H Polizei;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
77E; 83A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Seite: 7 von 24
Verkaufsbezeichnung: XC40, C40, EX40, EC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 80 - 183 255/35R21 98 11A; 24J; 26P; 57E; erhöhtes
6BO Anzugsmoment
170 Nm; XC40; C40;
EX40; EC40;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
76A; 77E; 97G
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R21 100 11A; 245; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P 170 Nm; XC40; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 55229*01
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/40R21 100 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R21 102 11A; 245 170 Nm; XC60; Nicht
223kW-235kW T8 Twin
Engine/Hybrid;
Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 74P; 740;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 55229*01
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 55229*01
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen A brollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
6BO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 55229*01
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschri ebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist z ulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
CF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R21
Hinterachse: 245/35R21
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55229*01
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 255/35R21
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSBK
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00365*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55229*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DFK
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2188*..
Handelsbez.: FORD KUGA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 270 VA
26B x = 400 y = 320 VA
27I x = 350 y = 380 HA
27B x = 400 y = 430 HA
§22 55229*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSK
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2387*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: POLESTAR
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11085*..
Handelsbez.: Polestar 2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 290 VA
26P x = 260 y = 240 VA
27B x = 280 y = 305 HA
27I x = 230 y = 255 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 305 25 HA
27H x = 280 y = 305 8 HA
26J x = 310 y = 290 15 VA
26N x = 310 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SMART
Fahrzeugtyp: HC11
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00349*..
Handelsbez.: SMART #3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 310 8 VA
§22 55229*01
26J x = 310 y = 310 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6834*..
Handelsbez.: Polestar 2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 290 VA
26P x = 260 y = 240 VA
27B x = 280 y = 305 HA
27I x = 230 y = 255 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 305 25 HA
27H x = 280 y = 305 8 HA
26J x = 310 y = 290 15 VA
26N x = 310 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40, C40, EX40, EC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 410 y = 340 VA
26P x = 360 y = 290 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 330 25 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
26J x = 410 y = 340 15 VA
26N x = 410 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
27P x = 190 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55229*01
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
21B x = 270 y = 270 VA
22I x = 190 y = 350 HA
21P x = 220 y = 220 VA
22B x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
22H x = 240 y = 400 8 HA
22F x = 240 y = 400 20 HA
21N x = 270 y = 270 8 VA
21J x = 270 y = 270 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40, C40, EX40, EC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55229*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 335 y = 270 VA
27B x = 330 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 330 y = 320 8 HA
§22 55229*01
27F x = 330 y = 320 30 HA
26N x = 335 y = 270 8 VA
26J x = 335 y = 270 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2185
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: 2
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11478*..
Handelsbez.: EX30, EX30 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 310 8 VA
§22 55229*01
26J x = 310 y = 310 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.