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							               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                                   Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 31.07.2025
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung             in mm                  last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               A105852145210       PCD 5x114.3 CB 75 ET 45 Øe75 - Øi66.1                  66,1    Aluminium      800      2280    02/24
               66,1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FE0E; V37
§22 55229*01




               Zubehör                                    : D2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J12
               Zubehör                                    : C17A28


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : FE0E
                                                            113 Nm für Typ : J12
                                                            140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     ARIYA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FE0E         e13*2018/858*00237*. 45 - 90        245/40R21 100                               Allradantrieb;
                              .
                                                                                                             Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                                   Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 31.07.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 245/35R21 96              11A; 27H                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                245/40R21 100       11A; 27H; 54A           140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                255/35R21 98        11A; 27H                nicht mit
                                                                                                            Bremsscheiben 355mm
                                                                                                            an VA; Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                            83L

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 245/40R21 100                                    Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
§22 55229*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : C17A28


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
                                        E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen           Auflagen zu Reifen Auflagen
               RCB         e2*2018/858*00018*.. 55    HL 255/35R21 101 11A; 24J; 26J; 27H SCENIC E-TECH; Mit
                                                      245/35R21 96     11A; 24J; 26J; 27H Radhausverbreiterung
                                                                                          Serie; Frontantrieb;
                                                                                          Elektro;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; MAO


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                                Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 31.07.2025
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                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 55229*01




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 6
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 55229*01




               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 400              y = 310                 VA
                            26P                      x = 370              y = 260                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55229*01




                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00401-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55229
               zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: A105 2185
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                     Hersteller:      RENAULT
                     Fahrzeugtyp:     RCB
                     Genehm.Nr.:      e2*2018/858*00018*..
                     Handelsbez.:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
               E-TECH ELECTRIC

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 320        y = 240             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 240            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            20                HA
§22 55229*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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