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							               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                        Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                       Stand: 26.07.2024
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 EH2+              Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.       gültig
                                                                                         och     werkstoff      Rad-       Abroll     ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung                 in mm                  last       umf.       Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                         in kg      in mm      datum
               A105952040210       ET 40 PCD 5x114.3 CB 75 Øe75 Øi66.1                       66,1     Aluminium      750      2280     06/24
               66.1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : V37; (Flachb. lose)
§22 55528*00




               Zubehör                                    : D2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : Z51; V37
               Zubehör                                    : D2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J12
               Zubehör                                    : C17A28


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm   für   Typ : V37
                                                            110 Nm   für   Typ : Z51
                                                            113 Nm   für   Typ : J12
                                                            120 Nm   für   Typ : V37
                Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 245/35R20 95                11A; 245; 248; 26P;       INFINITI Q50; nicht
                                                                                       27F                       mit Bremsscheiben
                                                                 245/40R20 95          11A; 245; 248; 26P;       355mm an VA;
                                                                                       27F                       Limousine;
                                                                 255/35R20 97          11A; 24J; 24M; 26B;       Allradantrieb;
                                                                                       27F                       Heckantrieb;
                                                                 255/40R20 97          11A; 24J; 24M; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       27F; 54A                  12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                 73C; 74A; 74P



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 26.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/35R20         95                              INFINITI Q60; nicht
                                                          245/40R20         95                              mit Bremsscheiben
                                                          255/35R20         93    11A;   26P                355mm an VA; Coupe;
                                                          265/30R20         94    11A;   26P;   27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/35R20         95    11A;   26P;   27I         12A; 51A; 71A; 723;
                                                          275/30R20         93    11A;   26B;   27I         73C; 74A; 74P
                                                          275/35R20         98    11A;   26B;   27I

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101           11A; 24J; 244             Allradantrieb;
                                                          265/45R20 104           11A; 241; 244; 246        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 245/40R20 95           11A; 245; 26N; 26P;       Allradantrieb;
                                                                                  27F                       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P
§22 55528*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RHN; RFD; RCB
               Zubehör                                    : C17A28


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RHN; RFC
               Zubehör                                    : C17D30


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : RFC
                                                            110 Nm für Typ : RHN
                                                            130 Nm für Typ : RCB; RFD; RHN
               Verkaufsbezeichnung:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RHN          e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 235/40R20 96            11A; 26P                  Fahrzeuge mit
                                                                                                            Befestigung M14x1,5;
                                                                                                            AUSTRAL; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RHN          e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 235/40R20 96        11A; 245; 26P             Fahrzeuge mit
                                                                                                        Befestigung M12x1,5;
                                                                                                        AUSTRAL; mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 255/45R20             51G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
                                        E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               RCB         e2*2018/858*00018*.. 55    235/40R20 96  11A; 24J; 26J; 27H  SCENIC E-TECH; Mit
§22 55528*00




                                                      245/40R20 95  11A; 24C; 24M; 26J; Radhausverbreiterung
                                                                    27F                 Serie; Frontantrieb;
                                                      255/40R20 97  11A; 24C; 24M; 26J; Elektro;
                                                                    27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 768;
                                                                                        MAO

               Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 235/35R20 92W 11A; 248; 26B; 26N;             Kombi; Limousine;
                            e2*2007/46*0653*..                          27H                             Frontantrieb;
                                                          245/35R20 95  11A; 245; 248; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26J; 27H                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksic htigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht l änger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55528*00




               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeck ung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 55528*00




                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 13
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 55528*00




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     INFINITI Q60

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 150              y = 370                 HA
                            27I                      x = 100              y = 320                 HA
                            26B                      x = 300              y = 320                 VA
                            26P                      x = 250              y = 270                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 320            27                VA
                            27H                  x = 150        y = 370             8                HA
                            27F                  x = 150        y = 370            14                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     J12
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
                      Handelsbez.:     Qashqai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 275                 VA
                            26P                      x = 260              y = 225                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 275             8                VA
§22 55528*00




                            26J                  x = 310        y = 275            30                VA
                            27H                  x = 315        y = 290             8                HA
                            27F                  x = 315        y = 290            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 400              y = 310                 VA
                            26P                      x = 370              y = 260                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
§22 55528*00




                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RHN
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*30002*..
                      Handelsbez.:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 310              y = 350                 HA
                            27I                      x = 260              y = 300                 HA
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55528*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 310        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 310        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 11 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RFD
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2969*..
                      Handelsbez.:     TALISMAN

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

               Nacharbeit Radhausausschnittkante nbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 270                 VA
                            26P                      x = 240              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 270             8                VA
§22 55528*00




                            26J                  x = 290        y = 270            30                VA
                            27H                  x = 290        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 290        y = 320            27                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                     Hersteller:      RENAULT
                     Fahrzeugtyp:     RCB
                     Genehm.Nr.:      e2*2018/858*00018*..
                     Handelsbez.:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
               E-TECH ELECTRIC

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 320        y = 240             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 240            30                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            20                HA
§22 55528*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00066-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55528
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A105 2095
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 26.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RFD
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0653*..
                      Handelsbez.:     TALISMAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 270                 VA
                            26P                      x = 240              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 270             8                VA
§22 55528*00




                            26J                  x = 290        y = 270            30                VA
                            27H                  x = 290        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 290        y = 320            27                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.