Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 65 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105952120154 ET 20 PCD 5x112 CB ohne 66,6 805 2406 01/24 66.6 A105952120154 ET 20 PCD 5x112 CB ohne 66,6 835 2321 01/24 66.6 A105952120154 ET 20 PCD 5x112 CB ohne 66,6 850 2280 01/24 66.6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55230*00 Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDBH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 65 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI, AUDI AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; 4H; F2; B81; F8; B8; 4G; FY Zubehör : C17D30 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L; GE; 4L1 Zubehör : PC19D30-MW Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 255/30R21 93Y 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad §22 55230*00 Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 255/30R21 93Y 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A4 Allroad Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes 248; 261; 270; 51J Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 265/35R21 101 11A; 21B; 22B; 24J; Radstand; langer 248; 261; 271 Radstand; 275/30R21 98 11A; 21B; 22B; 241; Allradantrieb; 244; 246; 247; 261; 272 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R21 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71A; 244; 246; 247; 260; 723; 729; 73C; 74A; 272; 51G 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 65 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi erhöhtes Allradantrieb; 11A; 24C; Anzugsmoment 244; 247; 26B; 262; 140 Nm; A6; nicht A6 274; 5HA allroad quattro; S6; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 261; 272; 5HA Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B; S7 Sportback; Coupe; 261; 273 4-türig; 275/30R21 98 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26N; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740 §22 55230*00 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi erhöhtes Allradantrieb; 11A; 24C; Anzugsmoment 244; 247; 26B; 262; 140 Nm; A6; nicht A6 274; 5HA allroad quattro; S6; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 740 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 261; 272; 5HA Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B; S7 Sportback; Coupe; 261; 273 4-türig; 275/30R21 98 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26N; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 65 Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1840*.. 441 245/40R21 M+S 52J RS7 Sportback; RS6 275/35R21 M+S 52J Avant; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26N; 27F; 5IE Anzugsmoment 140 Nm; A6; 255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27F; 5JA Limousine; 265/30R21 96 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27F; 5IE Frontantrieb; 265/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 723; 275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A; 740 26J; 27F; 5JA 285/30R21 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F §22 55230*00 F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/40R21 100 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27F Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; QUATTRO; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; Hybrid; 265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/35R21 96 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes 5IE Anzugsmoment 140 Nm; A7 Sportback; 255/35R21 98 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J 12A; 51A; 71A; 723; 265/30R21 96 11A; 24J; 244; 26B; 73C; 74A; 740 26J; 5IE 265/35R21 101 11A; 24J; 244; 26B; 26J 275/30R21 98 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27H 285/30R21 100 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/35R21 98 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 27I; 5JA Anzugsmoment 180 Nm; 265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 65 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/40R21 105 11A; 245; 248 e-tron; e-tron Sportback; Q8 e-tron; Q8 Sportback e-tron; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; 769 GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/40R21 105 11A; 245; 248 e-tron; e-tron Sportback; Q8 e-tron; Q8 Sportback e-tron; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26B; 26J; 27B Sportback; §22 55230*00 Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 248; 26P ab 320 - 373 265/45R21 M+S 11A; 248; 26P; 52J e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; PDH Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 248; 26P ab 320 - 373 265/45R21 M+S 11A; 248; 26P; 52J e1*2001/116*0350*20; Q7,SQ7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; PDH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 65 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R21 110 Q8; SQ8; 285/40R21 109 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R21 109 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : C17D30 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : 4G erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK §22 55230*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 285/30R21 100 11A; 26P; 26V; 27U erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; Q5 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26B; 26J; 27B Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 65 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDBH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G4X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6E; G7L; G6L (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G7L (Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F34XM; G3XE; 7L; G6X; G5X; F8CM §22 55230*00 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G7L; G6L (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G7L (Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3XE; G5L; G3X; G5X; G5K Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW M8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8CM e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/30R21 98 YCI; 11A; 24J; 26P; Mit Fzg.-Breite 57E; KDBH 1943mm; Limousine; 285/30R21 100 YCJ; 11A; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; KDBH 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 65 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 265/35R21 101 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb; Elektro; 26N; 57E; 99S; KDBH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 255/40R21 102 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; Elektro; 26B; 26N; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 5LA 265/35R21 101 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71A; 723; 26B; 26N; 27B; 27H; 73C; 74D; 75I 5KK; KDBH 275/35R21 103 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27B; 27F; 5LK G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/35R21 103 11A; 244; 27B; 27H; inkl. Hybrid; 57F; 6AQ 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R21 101 11A; 244; 27B; 27H; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; 6AR; KDA6 73C; 74D; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/35R21 103 11A; 244; 27B; 27H; M SERIE; inkl. Hybrid; 57F; 6AQ 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R21 101 11A; 244; 27B; 27H; 12A; 51A; 71A; 723; 57F; 6AR; KDA6 73C; 74D; 76B §22 55230*00 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/40R21 100 YBP; 11A; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B; 5KA Heckantrieb; Adaptive BMW M Fahrwerk; BMW Standard Fahrwerk; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/40R21 100 YBP; 11A; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B Adaptive BMW M Fahrwerk; BMW Standard Fahrwerk; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/40R21 107 GBA; YC5; 11A; 242; Kombilimousine; 245; 26B; 57E; KDBH Allradantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 76A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 65 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/40R21 109 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; 26N; 27B Allradantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/40R21 107 YCC; 11A; 24J; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5NK; 57E; KDBH 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/40R21 102 YC8; 11A; 21P; 245; BMW X3, BMW X4; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R21 101 XFZ; 11A; 21P; 245; 12A; 51A; 71A; 723; 57E; KDBH 73C; 74D; 76A 275/35R21 99 YB5; 11A; 21B; 24J; 57E; KDBH 285/35R21 101 GAJ; 11A; 21B; 241; 246; 57E Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE §22 55230*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 255/30R21 93W 11A; 241; 246; 26B; nur 530e/530e xDrive; 26J; 5HA Kombilimousine; 265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F; 5IE Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 255/30R21 93W YAK; 11A; 241; 246; nicht 530e/530e 26B; 26J; 5HA; 57E; xDrive; 6A5 265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27F; 5IE Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F; 5IE Allradantrieb; 100 - 390 255/30R21 93W YAK; 11A; 241; 246; Heckantrieb; 26B; 26J; 5AK; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6A5 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D G6E e1*2018/858*00317*.. 127 255/35R21 98 GAP; 11A; 24J; 26P; Allradantrieb; 57E; KDBH Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; 97K Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 65 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6E e1*2018/858*00317*.. 105 255/35R21 98 GAP; 11A; 24J; 26P; Heckantrieb; Elektro; 57E; KDBH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 255/35R21 98 11A; 24J; 244; 247; nicht 530e; nicht 26P; KDBH 550e xDrive; 275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 768; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/35R21 96 GAG; GCL; 11A; 24J; nicht 530e; nicht 57E; KDBH 550e xDrive; 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; Allradantrieb; 26P; 57E; KDBH Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; 934 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/35R21 96 GAG; GCL; 11A; 24J; nicht 530e; nicht 57E; KDBH 550e xDrive; 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; Allradantrieb; §22 55230*00 26P; 57E; KDBH Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; 530e; 550e xDrive; 26P; 57E; KDBH Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; 934 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; 530e; 550e xDrive; 26P; 57E; KDBH Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 255/35R21 98 11A; 24J; 244; 247; nicht 530e; nicht 26P; 27H; KDBH 550e xDrive; 275/30R21 98 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 768; 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 65 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/40R21 102 YBQ; 57E; KDBH 750e xDrive; M760e 265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E; xDrive; Allradantrieb; KDBH Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 76A; 769; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 255/40R21 102 YBQ; 57E; KDBH nicht 750e xDrive; 265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E; nicht M760e xDrive; KDBH Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 769; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 265/40R21 105 11A; 245; 248; KDBH 750e xDrive; M760e xDrive; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 75I; §22 55230*00 769; PDJ G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 265/40R21 105 11A; 245; 248 nicht 750e xDrive; nicht M760e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 769; PDJ 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/35R21 96 GAG; 11A; 245; 26N; ab 26P; 57E e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; 255/35R21 98 XFU; XFV; 11A; 245; Heckantrieb; 26B; 26N; 57E Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDBH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 65 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/45R21 110 11A; 24J; 26B; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CH; KDBH 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 76A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDBH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 §22 55230*00 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : E2EQSW; R2CGLC; R2EW 170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 275/30R21 98 GAG; 11A; 24D; 27B; nicht E 300 e; nicht 27F; 57F; KDA6 E 300 e 4MATIC; nicht 285/30R21 100 GCL; 11A; 24D; 27B; E 300 de; nicht E 300 27F; 57F; KDA6 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 769 Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26N; 26P; 5LA Heckantrieb; Elektro; 265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71A; 723; 275/40R21 107 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 75I; 769 26B; 26J; 27I 285/35R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 65 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 245/40R21 100 YBP; 11A; 24J; 26P; GLC 300 e 4MATIC; 57E GLC 300 de 4MATIC; GLC 255/40R21 102 YBQ; 11A; 24J; 26P; 400 e 4MATIC; 57E Kombilimousine; 275/35R21 103 YE7; 11A; 24C; 26B; Schräghecklimousine; 26N; 57E mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 930; 97G; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 YBP; 11A; 24J; 26P; nicht GLC 300 e 57E 4MATIC; nicht GLC 300 255/40R21 102 YBQ; 11A; 24J; 26P; de 4MATIC; nicht GLC 57E 350 e 4MATIC; nicht 275/35R21 99 YE7; 11A; 24C; 26B; GLC 400 e 4MATIC; 26N; 57E Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit §22 55230*00 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 275/35R21 103 YBP; 11A; 24M; 5LK; GLC 300 e 4MATIC; 57F GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/35R21 105 YBQ; 11A; 24M; 57F 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I; 76B; 930; 97H; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 65 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 11A; 24D; 57F nicht GLC 300 e 285/35R21 101 YBQ; 11A; 24D; 57F 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 11A; 24J; 24M; 26P nicht GLC 300 e 255/40R21 102 11A; 24J; 24M; 26P 4MATIC; nicht GLC 300 275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC 26N 350 e 4MATIC; nicht 285/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; GLC 400 e 4MATIC; 26J Kombilimousine; §22 55230*00 Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 275/35R21 103 YBP; 11A; 24D; 27B; GLC 300 e 4MATIC; 27H; 5LK; 57F GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/35R21 105 YBQ; 11A; 24D; 27B; 400 e 4MATIC; nicht 27F; 57F; KDA6 Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 75I; 76B; 97H; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 65 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 245/40R21 100 YBP; 11A; 24J; 26P; GLC 300 e 4MATIC; 57E; KDBH GLC 300 de 4MATIC; GLC 255/40R21 102 YBQ; 11A; 24J; 26P; 400 e 4MATIC; nicht 57E; KDBH Coupe; mit 275/35R21 103 YE7; 11A; 24C; 26B; Radhausverbreiterung 26N; 57E; KDBH (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 97G; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 YBP; 11A; 24J; 26P; nicht GLC 300 e 57E; KDBH 4MATIC; nicht GLC 300 255/40R21 102 YBQ; 11A; 24J; 26P; de 4MATIC; nicht GLC 57E; KDBH 350 e 4MATIC; nicht 275/35R21 99 YE7; 11A; 24C; 26B; GLC 400 e 4MATIC; 26N; 57E; KDBH Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; §22 55230*00 Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A; 934 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 11A; 24J; 24M; 26P; nicht GLC 300 e 27I; KDBH 4MATIC; nicht GLC 300 255/40R21 102 11A; 24J; 24M; 26P; de 4MATIC; nicht GLC 27I; KDBH 350 e 4MATIC; nicht 275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; GLC 400 e 4MATIC; 26N; 27B; 27H; KDBH Kombilimousine; 285/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27B; 27F mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 65 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 11A; 24D; 27B; nicht GLC 300 e 27H; 57F 4MATIC; nicht GLC 300 285/35R21 101 YBQ; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht GLC 27F; 57F; KDA6 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76B; 934 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 275/35R21 99 YBP; 11A; 27I; 57F; erhöhtes KDA6 Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; 285/35R21 101 XFY; 11A; 27I; 57F; AMG GLC 43 4MATIC; §22 55230*00 KDA6 Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B; 97H 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/40R21 100 11A; 24M; 242; 245; erhöhtes 26P; 5KA Anzugsmoment 170 Nm; EQC-Klasse; 255/40R21 102 11A; 24C; 24M; 26N; Allradantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; FKA 204 X e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 245/40R21 100 YBP; 57E erhöhtes Anzugsmoment 265/40R21 105 GBB; YBY; 11A; 245; 170 Nm; AMG GLC 63; 26P; 57E; KDBH Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76A; 97L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 65 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 11A; 24C; 248 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 26P 170 Nm; GLC-Klasse; 275/35R21 99 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/40R21 102 11A; 24M; 57F; 6CZ erhöhtes Anzugsmoment 275/35R21 103 YBP; 11A; 24D; 57F; 170 Nm; EQC-Klasse; KDA6 Allradantrieb; 285/35R21 105 YBQ; 11A; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KDA6 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B; FKA 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 YBP; 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 YBQ; 11A; 241; 246; 170 Nm; GLC Coupé; 26P Allradantrieb; 275/35R21 99 YBP; 11A; 24C; 26B Heckantrieb; §22 55230*00 285/35R21 101 YBQ; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22L; 244; erhöhtes 222 e1*2007/46*0960*.. 247; 27H; 27I; 57F; Anzugsmoment KDA6 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 255/35R21 98 XFU; XFV; 11A; 241; erhöhtes 246; 26B; 26J; 57E; Anzugsmoment KDBH 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); 285/30R21 100 XFU; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; 27B; 27F; 27V; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 740; 97M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 65 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDA6, KDBH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; S 580 e; S 580 e 26P; 57E; KDBH 4MATIC; S 450 e; 265/35R21 101 CF0; 11A; 24C; 26N; Hybrid; 26P; 57E; KDBH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247; S 580 e; S 580 e 26N; 26P; 27I; 5KK; 4MATIC; S 450 e; §22 55230*00 KDBH Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 255/35R21 98 GAP; XFV; 11A; 24J; nicht S 580 e; nicht 26P; 57E; KDBH S 580 e 4MATIC; nicht 265/35R21 101 CF0; 11A; 24C; 26N; S 450 e; inkl. Hybrid; 26P; 57E; KDBH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 76A R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247; nicht S 580 e; nicht 26N; 26P; 27I; KDBH S 580 e 4MATIC; nicht S 450 e; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDBH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : C17D30 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 65 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ; KDBH erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 57E; 6AR; KDBH 170 Nm; ab 265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E; e13*2007/46*1164*02; KDBH Kombilimousine; 275/35R21 103 57F; 6AQ Allradantrieb; 285/35R21 105 57F; 6AR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71A; 723; 73C; 74A; 740; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ; KDBH erhöhtes Anzugsmoment 255/40R21 102 57E; 6AR; KDBH 170 Nm; ab 265/40R21 105 GBB; 11A; 245; 57E; e13*2007/46*1165*02; KDBH Kombilimousine; 275/35R21 103 57F; 6AQ Allradantrieb; 285/35R21 105 57F; 6AR 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55230*00 12A; 51A; 6AA; 71A; 723; 73C; 74A; 740; PDG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : PC19D30-MW Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R21 104 inkl. Hybrid; 285/40R21 109 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74E; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 65 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 55230*00 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 65 Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombi nation muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 55230*00 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 65 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 55230*00 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 65 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigke it der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 55230*00 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombi niert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5AK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 650kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 65 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 295/25R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55230*00 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 65 Vorderachse: 275/45R21 Hinterachse: 315/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R21 Hinterachse: 255/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. §22 55230*00 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 65 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der §22 55230*00 Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 99S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 305/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 305/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 65 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GAG) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 285/35R21 Hinterachse: 325/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: §22 55230*00 Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 315/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R21 Hinterachse: 295/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 65 Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KDA6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse A105 2185 KBA: 55229 Lochkreis 5x112 ET: 35 KDBH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse A105 21105 KBA: 55228 Lochkreis 5x112 ET: 18 PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 55230*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 295/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 65 Vorderachse: 265/35R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 55230*00 Reifengröße: Vorderachse: 275/35R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse: 285/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 65 YBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R21 Hinterachse: 305/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 305/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den §22 55230*00 Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R21 Hinterachse:65/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R21 Hinterachse: 315/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YCI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/30R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 65 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/30R21 Hinterachse: 295/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YE7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R21 Hinterachse: 315/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den §22 55230*00 Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA §22 55230*00 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA §22 55230*00 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55230*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 55230*00 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 55230*00 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA §22 55230*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 55230*00 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G6E Genehm.Nr.: e1*2018/858*00317*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 255 y = 250 VA 26B x = 305 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 305 y = 300 8 VA §22 55230*00 26J x = 305 y = 300 15 VA 27H x = 280 y = 270 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G6L Genehm.Nr.: e1*2018/858*00316*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 300 VA 26P x = 255 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 300 20 VA §22 55230*00 26N x = 305 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F8CM Genehm.Nr.: e1*2007/46*2019*.. Handelsbez.: BMW M8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA §22 55230*00 26J x = 300 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: BMW 7ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 380 y = 270 18 VA §22 55230*00 26N x = 380 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55230*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G6X Genehm.Nr.: e1*2007/46*2020*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 330 y = 340 VA 27I x = 320 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 14 VA §22 55230*00 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 320 y = 300 28 HA 27H x = 320 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW/ALU Fahrzeugtyp: G7X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 275 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA 27H x = 275 y = 260 8 HA 27F x = 275 y = 260 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA §22 55230*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 10 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55230*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 300 y = 330 25 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0544*.. Handelsbez.: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Variante(n): nur AUDI RS 6 AVANT Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 400 VA 26P x = 380 y = 350 VA 26U x = 330 y = 330 VA 26V x = 330 y = 330 VA 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 400 HA 27V x = 350 y = 350 HA 27U x = 350 y = 350 HA §22 55230*00 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 400 9 VA 26N x = 400 y = 400 9 VA 27F x = 400 y = 400 21 HA 27H x = 400 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55230*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00402-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55230 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: A105 2195 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 28.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 65 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA §22 55230*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.