Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : FORD, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), POLESTAR PERFORMANCE AB, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J x 22 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A105952235118 ET 35 PCD 5x108 CB 63.4 ohne 63,4 800 2410 07/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind §22 55530*00 (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DF11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 204 Nm Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LSBK e1*2018/858*00365*.. 200 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LSK e13*2007/46*2387*.. 176 - 200 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DF11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH 133 Nm für Typ : LZ 140 Nm für Typ : LY 144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1050*.. 255/30R22 95 11A; 24J; 248; 26P; 144 Nm; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102 11A; 24J; 5JM erhöhtes §22 55530*00 Anzugsmoment e5*2007/46*1047*.. 265/40R22 106 11A; 24J 160 Nm; Allradantrieb; 275/40R22 107 11A; 241; 246; 27I Heckantrieb; 285/35R22 102 11A; 241; 246; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 740; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/35R22 99 11A; 24J; 248 Allradantrieb; e5*2007/46*1052*.. 255/40R22 103 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R22 98 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71A; 723; 26P; 27I 73C Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22 97 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R22 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 723; 255/40R22 103 11A; 245; 248 73C 265/30R22 97 11A; 24J; 248 265/35R22 98 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22 102 Allradantrieb; e5*2007/46*1057*.. 265/40R22 106 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R22 107 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71A; 723; 285/35R22 102 11A; 245; 26P; 27I 73C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : POLESTAR PERFORMANCE AB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: POLESTAR 4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4 e9*2018/858*11568*.. 75 - 150 255/40R22 103 11A; 245; 248 M. zusätz. 265/40R22 106 11A; 24M; 245; 26P Radabdeckung Achse 2 275/35R22 107 11A; 241; 244; 246; (Flap); 247; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; DBX Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DF11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm §22 55530*00 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 26P erhöhtes Anzugsmoment 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26P 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 255/30R22 95 11A; 24J; 244; 26P erhöhtes Anzugsmoment 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26P 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; U Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R22 97 11A; 24M; 241; 246; V90 Cross Country; 26B; 27F Allradantrieb; 255/30R22 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71A; 723; 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 77E 26B; 26N; 27F 265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/35R22 97 11A; 24M; 241; 246 XC60 T8 Twin Engine; 255/35R22 99 11A; 24C; 24M Hybrid; §22 55530*00 265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247 Niveauregulierung; 265/35R22 98 11A; 24C; 244; 247 Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 77E U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/35R22 97 11A; 24M; 241; 246 XC60; Nicht 223kW- 255/35R22 99 11A; 24C; 24M 235kW T8 Twin 265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247 Engine/Hybrid; 265/35R22 98 11A; 24C; 244; 247 Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102 Twin Engine; 275/35R22 104 11A; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 75I L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99 nicht 223-235kW Twin 265/35R22 102 Engine; Allradantrieb; 275/30R22 99 11A; 27I Frontantrieb; 275/35R22 104 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 55530*00 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüst zustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung §22 55530*00 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 55530*00 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1560kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nac hgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit de r Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DBX) Dieses Rad ist nur an Fahrzeugausführungen ohne Performance Bremse zuläs sig. §22 55530*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: LSBK Genehm.Nr.: e1*2018/858*00365*.. Handelsbez.: Mustang Mach-E Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 270 HA 27B x = 300 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 25 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 340 y = 290 20 VA 26N x = 340 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: LSK Genehm.Nr.: e13*2007/46*2387*.. Handelsbez.: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 270 HA 27B x = 300 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 25 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 340 y = 290 20 VA 26N x = 340 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e5*2007/46*1057*.. Handelsbez.: Range Rover Velar Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DF Genehm.Nr.: e11*2007/46*4161*.. Handelsbez.: Jaguar E-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3324*.. Handelsbez.: Jaguar F-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA §22 55530*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e11*2007/46*3954*.. Handelsbez.: Range Rover Velar Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DF Genehm.Nr.: e5*2007/46*1050*.. Handelsbez.: Jaguar E-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DH Genehm.Nr.: e11*2007/46*4311*.. Handelsbez.: JAGUAR I-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 150 y = 150 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 10 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 200 y = 200 10 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: LAND ROVER Fahrzeugtyp: LV-A Genehm.Nr.: e3*2007/46*0221*.. Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE VAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 330 VA 26B x = 330 y = 380 VA 27I x = 270 y = 250 HA 27B x = 320 y = 300 HA §22 55530*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: LAND ROVER Fahrzeugtyp: LV Genehm.Nr.: e11*2007/46*0223*.. Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 330 VA 26B x = 330 y = 380 VA 27I x = 270 y = 250 HA 27B x = 320 y = 300 HA §22 55530*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: POLESTAR Fahrzeugtyp: 4 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11568*.. Handelsbez.: POLESTAR 4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 270 VA 26B x = 300 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 320 5 VA §22 55530*00 27H x = 210 y = 290 5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 21B x = 270 y = 270 VA 22I x = 190 y = 350 HA 21P x = 220 y = 220 VA 22B x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55530*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 22H x = 240 y = 400 8 HA 22F x = 240 y = 400 20 HA 21N x = 270 y = 270 8 VA 21J x = 270 y = 270 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00125-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55530 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A105 2295 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 01.10.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e4*2007/46*0929*.. Handelsbez.: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 300 y = 300 HA 27B x = 350 y = 350 HA §22 55530*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.