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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 8


               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            A107C
               Typ                               A107C 2110
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               C107102 A107C 2110 5X112 ET38 / ohne               5/112/66,6         38        800    2450
               138154  Ring

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55806624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55496 , RADTYP A107 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
§22 55499*00




               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55499
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107C 2110...(s.o.)
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    30
               S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    33
               S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    32,4
                         (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé 120-210             295/25R21   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T96    A01 A12 A14
               G4C                                                                                   A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00122*..                                                                  NoE NoP V21
                                                                                                     HA2 S02
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120-145        275/30R21   K2a K2b R03 T98                    A01 A12 A14
               G6L                     120-145        285/30R21   K2c K6g R03 T00                    A18 A57 B6K
               e1*2018/858*00316*..    120-145        295/30R21   K2c K4i K6g K6i K8h R03            L06 Lim NoP
                                                                                                     V21 HA2 S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120, 140       285/30R21   K2c K6g R03 T00 160                A01 A12 A14
               530e PHEV               120, 140       295/30R21   K2c K4i K6g K6i K8h R03 T02 160    A18 A58 B6K
               G6L                                                                                   L06 Lim V21
               e1*2018/858*00316*..                                                                  HA2 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW 5er-Reihe (VIII)    230            285/30R21   K2c K6g R03 T00 160                A01 A12 A14
               550e PHEV               230            295/30R21   K2c K4i K6g K6i K8h R03 T02 160    A18 A56 B6K
               G6L                                                                                   L06 Lim V21
               e1*2018/858*00316*..                                                                  HA2 S01
               - xDrive
§22 55499*00




               - Plug-in Hybrid
               BMW 6er GT              120-265        275/30R21   R03 T98 160                        A12 A14 A18
               G6GT                    120-265        285/30R21   A01 K2b R03 T00 T96 160            A57 L06 Lim
               e1*2007/46*1791*..                                                                    V21 HA2 S02
               - incl. Facelift 2020
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/30R21   K2b R03 T98 160                    A01 A12 A14
               7L                      155-390        285/30R21   K2b R03 T00 T96 160                A18 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..                                                                 L05 Lim MpH
               - ohne Allradlenkung                                                                  V21 HA2 S02
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/30R21   K2b R03 T98 160                    A01 A12 A14
               7L                      155-390        285/30R21   K2b R03 T96 160                    A18 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..                                                                 L04 Lim MpH
               - mit Allradlenkung                                                                   V21 HA2 S02
               BMW M440i xDrive        275            295/25R21   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T96    A01 A12 A14
               Gran Coupé                                                                            A18 A56 Lim
               G4C                                                                                   NoP V21 HA2
               e1*2018/858*00122*..                                                                  S02
               BMW X3                  100-265        275/35R21   K2b R03                            A01 A12 A14
               G3X                     100-265        285/35R21   K2b R03                            A18 A57 NoP
               e1*2007/46*1797*..      100-265        295/30R21   K2b K4i K6v R03                    V21 Vn2 HA2
                                                                                                     S02
               BMW X3 M, X4 M -        353, 375       255/40R21   M+S R03 T02                        A12 A14 A18
               /Competition            353, 375       265/40R21   R03                                A56 VX1 HA2
               F34XM                   353, 375       275/35R21   R03                                S02
               e1*2007/46*1988*..
               BMW X3 xDrive30e        120,135        275/35R21   K2b R03 160                        A01 A12 A14
               G3X                     120,135        285/35R21   K2b R03 160                        A18 A56 V21
               e1*2007/46*1797*..      120,135        295/30R21   K2b K4i K6v R03 T02 160            Vn2 HA2 S02
               - Plug-in Hybrid
               BMW X4                  120-265        275/35R21   R03 160                            A12 A14 A18
               G4X                     120-265        285/35R21   A01 K2b R03 160                    A56 NoP V21
               e1*2007/46*1881*..      120-265        295/30R21   A01 K2b K4i K6v R03 T98 160        Vn2 HA2 S02


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X5 (IV)            155-250        295/35R21    R03 T03 T07 160                       A07 A12 A14
               G5X                                                                                      A18 A56 L06
               e1*2007/46*                                                                              NoP V21 HA2
               1918*00-14                                                                               S03
               - incl. M-Paket
               BMW X6 (III)           155-250        265/40R21    R03 T01 T05 160                       A07 A12 A14
               G6X                    155-250        275/40R21    A01 R03 160                           A18 A56 L06
               e1*2007/46*2020*..     155-250        295/35R21    R03 160                               NoP V21 HA2
                                                                                                        S03

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55806624, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55496 , RADTYP A107 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 55499*00




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
§22 55499*00




               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B6K     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55806624, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55496 , RADTYP A107 219) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 8

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
§22 55499*00




               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 8

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§22 55499*00




               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21       255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21       295/25R21
               Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21       275/40R21
               Nr. 6   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21       285/35R21
               Nr. 9   255/50R21       285/45R21
               Nr.10   265/35R21       295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21       295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21       295/40R21
§22 55499*00




               Nr.13   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21       315/40R21
               Nr.16   275/50R21       315/45R21
               Nr.17   285/35R21       325/30R21
               Nr.18   285/40R21       315/35R21
               Nr.19   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VX1     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 255/40R21         265/40R21
               Nr. 2 265/35R21         275/35R21
               Nr. 3 275/35R21         285/35R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55499 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55806824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ A107C 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. Juli 2024
§22 55499*00




               Schmidt                                                                      00430159.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim