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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            A107
               Typ                               A107 1985
               Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                                        Lochzahl/                   Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                  Lochkreis- (mm)/            tiefe     last    (mm)
                                                        Mittenloch-ø                (mm)      (kg)
                                                        (mm)
               A107851 A107 1985 5X112 ET25 / ohne Ring 5/112/66,6                  25         600    2250
               925154

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55805224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55500 , RADTYP A107 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55498*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55498
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107 1985...(s.o.)
               Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       140                 33

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé      120-210        225/45R19   R02 R37 T96                         A01 A12 A14
               G4C                     120-210        235/40R19   R02 R37 T96                         A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00122*..    120-210        245/40R19   R02                                 NoE NoP V19
                                                                                                      VJ9 Vn1 VA1
                                                                                                      S01
               BMW 6er GT              120-265        245/45R19   R02 120                             A01 A12 A14
               G6GT                    120-265        255/40R19   R02 T00 T96 120                     A18 A57 B74
               e1*2007/46*1791*..      120-265        255/45R19   G01 R02 120                         L06 Lim V19
               - incl. Facelift 2020                                                                  VA1 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/45R19   R02 120                             A12 A14 A18
               7L                      155-390        255/40R19   A01 R02 120                         A57 A60 B74
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390        255/45R19   A01 G01 R02 120                     L05 Lim MpH
               - ohne Allradlenkung                                                                   V19 VA1 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/45R19   R02 120                             A12 A14 A18
               7L                      155-390        255/40R19   R02 120                             A57 A60 B74
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390        255/45R19   A01 G01 R02 120                     L04 Lim MpH
               - mit Allradlenkung                                                                    V19 VA1 S01
               BMW 8er Gran Coupé      235-250        245/40R19   R02 T98 120                         A01 A12 A14
§22 55498*00




               G8C                     235-250        255/40R19   K1a K1b R02 120                     A18 A57 B74
               e1*2007/46*1906*..                                                                     L06 Lim V19
                                                                                                      VA1 S01
               BMW 8er-Reihe           235-250        245/40R19   R02 T94 T98                         A01 A12 A14
               G8C                     235-250        255/40R19   K1a K1b R02                         A18 A57 B74
               e1*2007/46*1906*..                                                                     Cbo Cpe L06
               - Coupé, Cabrio                                                                        V19 VA1 S01

               BMW i4 eDrive           80, 105        225/45R19   R02 R37 T96                         A01 A12 A14
               G4C                     80, 105        235/40R19   R02 R37 T96                         A18 A58 Lim
               e1*2018/858*00122*..    80, 105        245/40R19   R02                                 V19 VJ9 Vn1
               - Elektro                                                                              VA1 S01
               BMW M440i xDrive        275            245/40R19   R02                                 A01 A12 A14
               Gran Coupé                                                                             A18 A56 Lim
               G4C                                                                                    NoP V19 VJ9
               e1*2018/858*00122*..                                                                   VA1 S01
               BMW Z4                  120-190        225/40R19   R02                                 A12 A14 A18
               G4Z                     120-190        235/35R19   R02                                 A58 Cbo V9Z
               e1*2007/46*1949*..      120-190        245/35R19   R02                                 VA1 S01
                                       120-190        255/35R19   R02
               BMW Z4 M40i             250            225/40R19   M+S R02                             A12 A14 A18
               G4Z                     250            245/35R19   M+S R02                             A58 Cbo V9Z
               e1*2007/46*1949*..      250            255/35R19   M+S R02                             VA1 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55805224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55500 , RADTYP A107 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 55498*00




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 55498*00




               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.



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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 5 von 7

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).
§22 55498*00




               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    245/30R19     305/25R19
               Nr. 12    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14    245/45R19     275/40R19
               Nr. 15    245/50R19     275/45R19
               Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 55498*00




               Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19    255/45R19     285/40R19
               Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21    255/55R19     275/50R19
               Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24    265/40R19     295/35R19
               Nr. 25    265/45R19     295/40R19
               Nr. 26    265/50R19     295/45R19
               Nr. 27    275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 7 von 7

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55805224, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55500 , RADTYP A107 1995) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               VJ9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 245/40R19        255/40R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juni 2024 in Lambsheim statt.
§22 55498*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. Juni 2024




               Schmidt                                                                        00428836.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim