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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            A107
               Typ                               A107 1985
               Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                                        Lochzahl/                   Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                  Lochkreis- (mm)/            tiefe     last    (mm)
                                                        Mittenloch-ø                (mm)      (kg)
                                                        (mm)
               A107851 A107 1985 5X112 ET25 / ohne Ring 5/112/66,6                  25         600    2250
               925154

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55498
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107 1985...(s.o.)
§22 55498*00




               Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       140                 33

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Coupé           115-180        225/40R19   120                            A12 A14 A18
               G2C                     115-180        235/35R19   A01 K2b T91 120                A58 Cpe NoP
               e1*2018/858*00123*..    115-180        245/35R19   A01 K2b 120                    V19 S01
                                       115-180        255/35R19   A01 K2a K2b K4i K8h R03 120
               BMW 3er-Reihe (VII)     85-210         225/40R19   K2b T89 T93 120                A01 A12 A14
               G3L                     85-210         235/35R19   K2b T91 120                    A18 A57 Lim
               e1*2007/46*1947*..      85-210         245/35R19   K1b K2a K2b T89 T93 120        NoP V19 S01
                                       85-210         255/35R19   K2c R03 120
               BMW 4er-Coupé           120-210        225/40R19   K2b T89 T93 120                A01 A12 A14
               G3C                     120-210        235/35R19   K2b T91 120                    A18 A57 Cpe
               e1*2007/46*2126*        120-210        245/35R19   K1b K2a K2b K6i T89 T93 120    NoP V19 S01
                                       120-210        255/35R19   K2c K6i R03 120
               BMW M240i               275            225/40R19   R02 120                        A12 A14 A18
               G2C                     275            225/40R19   M+S R03 120                    A57 Cpe NoP
               e1*2018/858*00123*..    275            235/35R19   A01 K2b M+S T91 120            V19 S01
                                       275            245/35R19   A01 R02 120
                                       275            245/35R19   A01 K2b M+S R03 120
                                       275            255/35R19   A01 K2a K2b K4i K8h R03 120
§22 55498*00




               BMW M240i               275            225/40R19   R02 120                        A12 A14 A18
               G2C                     275            225/40R19   M+S R03 120                    A57 Cpe
               e1*2018/858*00123*..    275            235/35R19   M+S T91 120                    KMV
               - mit M-Technik-Paket   275            245/35R19   M+S 120                        NoP V19 S01
               - mit Radlauf-          275            255/35R19   A01 K4i K6w K8h R03 120
               Verbreiterungen
               BMW M440 i/d Coupé      250, 275       225/40R19   R02 T93 120                    A01 A12 A14
               G3C                     250, 275       225/40R19   K2b M+S R03 T93 120            A18 A57 Cpe
               e1*2007/46*2126*        250, 275       235/35R19   K2b M+S T91 120                NoP V19 S01
                                       250, 275       245/35R19   K1b K2a K2b K6i M+S T93 120
                                       250, 275       255/35R19   K2c K6i R03 120
               BMW Z4                  120-190        225/40R19   A12 R02                        A14 A18 A58
               G4Z                     120-190        225/40R19   A32 M+S R03                    Cbo V19 S01
               e1*2007/46*1949*..      120-190        235/35R19   A32 M+S
                                       120-190        245/35R19   A32 M+S
                                       120-190        255/35R19   A12 M+S R02
                                       120-190        255/35R19   A90 R03
               BMW Z4 M40i             250            225/40R19   A32 M+S                        A14 A18 A58
               G4Z                     250            235/35R19   A32 M+S                        Cbo V19 S01
               e1*2007/46*1949*..      250            245/35R19   A32 M+S
                                       250            255/35R19   A90 M+S
               Toyota Supra            145, 190       225/40R19   A12 R02                        A14 A18 A58
               JTSC, JBSC              145, 190       255/35R19   A90 R03                        Cpe V9Z S01
               e1*2007/46*1982*..      145-250        225/40R19   A32 M+S
               e1*2007/46*1983*..      145-250        235/35R19   A32 M+S
                                       145-250        245/35R19   A32 M+S
                                       145-250        255/35R19   A12 M+S R02
                                       145-250        255/35R19   A90 M+S R03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 55498*00




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§22 55498*00




               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 5 von 7

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55498*00




               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    245/30R19     305/25R19
               Nr. 12    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14    245/45R19     275/40R19
               Nr. 15    245/50R19     275/45R19
               Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 55498*00




               Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19    255/45R19     285/40R19
               Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21    255/55R19     275/50R19
               Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24    265/40R19     295/35R19
               Nr. 25    265/45R19     295/40R19
               Nr. 26    265/50R19     295/45R19
               Nr. 27    275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55498 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55805524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ A107 1985
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55498*00




               Lambsheim, 5. Juni 2024




               Schmidt                                                                      00428556.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim