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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            ANTERA A107
               Typ                               A107 209
               Radgröße                          9JX20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/           Einpress-   Rad-     Abrollumfang
               führung                                               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               A107902 A107 209 5X114,3 ET45 / Ø75-Ø66,1             5/114,3/66,1        45          760      2280
               045210

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55495
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107 209...(s.o.)
               Radgröße                          9JX20 EH2+
§22 55495*00




               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
               S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
               S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28
               S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                  28
               S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
               S07       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                  28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Dacia
                                                 Nissan
                                                 Renault

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD    63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A16
               SD/SR                   63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 A18 A58 KOV
               e2*2001/116*0314*..;                                                              S01
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD    66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A16
               SD/SR                   66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 A18 A56 KOV
               e2*2001/116*0314*..;                                                              S01
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110        235/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A16
               SR (SR*H..)             66-110        235/40R20   K1a K1b K2c K3s                 A18 A58 F23
               e2*2001/116*            66-110        245/35R20   K1c K2c                         KOV S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD   66-110        235/35R20                                   A12 A16 A18
§22 55495*00




               SR (SR*H..)             66-110        235/40R20   A01 K3s                         A58 F23 KMV
               e2*2001/116*            66-110        245/35R20   A01 K1a K1b K2b                 S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110        235/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A16
               SR (SR*H..)             80-110        235/40R20   K1a K1b K2c K3s                 A18 A56 F24
               e2*2001/116*            80-110        245/35R20   K1c K2c                         KOV S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD   80-110        235/35R20                                   A12 A16 A18
               SR (SR*H..)             80-110        235/40R20   A01 K3s                         A56 F24 KMV
               e2*2001/116*            80-110        245/35R20   A01 K1a K1b K2b                 S05
               0323*43-..;
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Nissan Ariya            45, 90        235/45R20   T00 T96                         A12 A16 A18
               FE0E                    45, 90        245/45R20                                   A57 S03
               e13*2018/858*           45, 90        255/45R20
               00237*..                45, 90        265/40R20
               - Elektro               45, 90        265/45R20   A01 K3v
               Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/35R20                                   A12 A16 A18
               F15                                                                               A58 S03
               e11*2007/46*0132*..;
               e3*2007/46*0162*..,
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      225/35R20                                   A12 A16 A18
               F15                     140, 147      235/35R20   A01 K2b                         A56 S03
               e11*2007/46*0132*..,    140, 147      245/30R20   A01 K1c K2b
               e5*2007/46*1031*..      140, 147      255/30R20   A01 K1c K2b
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      225/35R20                                   A12 A16 A18
               RS                                                                                A57 S03
               F15
               e11*2007/46*0132*..,
               e5*2007/46*1031*..
               Nissan Murano (II)      140,188       255/45R20   K2b                             A01 A12 A16
               Z51                     140,188       255/50R20   K1c K2a K2b                     A18 S03
               e1*2001/116*0478*..     140,188       265/45R20   K1a K2b
                                       140,188       275/45R20   K1a K1b K2b
               Nissan Qashqai (III)    103, 116      235/45R20                                   A12 A16 A18
               J12                                                                               A58 F23 NoE
               e9*2018/858*11042*..                                                              NoP S07
               - ohne e-Power
               Nissan Qashqai (III)    103, 116      235/45R20                                   A12 A16 A18
§22 55495*00




               J12                                                                               A57 F24 NoE
               e9*2018/858*11042*..                                                              NoP S07
               - ohne e-Power
               Nissan Qashqai (III)    116           235/45R20                                   A12 A16 A18
               e-Power                                                                           A58 F23 S07
               J12
               e9*2018/858*11042*..
               Renault Austral         96-116        235/45R20                                   A12 A16 A18
               RHN                     96-116        245/40R20                                   A58 F23 NoE
               e9*2018/858*30002*..                                                              NoP S01
               Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                   A12 A16 A18
               RFC                     96-165        245/45R20                                   A58 L06 S02
               e2*2007/46*0470*..
               Renault Latitude        81,103        235/30R20   K4h R70 T88                     A01 A12 A16
               T                       81-127        225/35R20   K4h T90                         A18 Lim S04
               e2*2001/116*0363*..     81-127        235/35R20   G81 K4h T88 T92
                                       81-127        245/30R20   K4h T90
               Renault Megane R.S.     205, 221      235/30R20   K8c T88                         A01 A12 A16
               (IV)                    205, 221      245/30R20   K8m T90                         A18 A58 Flh
               RFB                                                                               L06 S06
               e2*2007/46*0546*..
               Renault Talisman        81-165        225/35R20   R37                             A12 A16 A18
               RFD                     81-165        235/35R20   R37                             A58 Car L05
               e11*2007/46*            81-165        245/35R20                                   Lim S01
               2969*00-07;             81-165        255/30R20   A01 K2b K8g
               e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20   A01 K2b K8g




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 4 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Talisman       81-165        245/35R20     K8g                                   A01 A12 A16
               4Control               81-165        255/30R20     K2b K8k                               A18 A58 Car
               RFD                    81-165        255/35R20     K2b K8k                               L04 Lim S01
               e11*2007/46*
               2969*00-07;
               e2*2007/46*0653*..
               - mit Allradlenkung


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55495*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 5 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
§22 55495*00




               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 6 von 8
               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.
§22 55495*00




               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 7 von 8
               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).
§22 55495*00




               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 8 von 8
               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2024 in Lambsheim statt.
§22 55495*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 3. April 2024




               Kocher                                                                  00425437.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim