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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001683
Gutachten Nr. :         CE-000231-A0-413                                                      Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
Seite :                 1/2
Hersteller :            Superior Industries Leichtmetallräder
                        Germany GmbH
Typ :                   SPL 708


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        SPL 708
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   ANZIO
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    L7
Radgröße:                                                      7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        60,02 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile  Anzugsmoment
HXU3(A), XA5(EU,M),                 Serien-Alurad Radmutter, Flachbund, laut Bedienungs-
XA5(EU,M)-TMG, XU3(A)               beweglich, Gewinde M12x1,5          anleitung


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)                         e6*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203     Lexus RX300, RX350      235/55R18                              A03)A05)A06)A10)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001683
Gutachten Nr. :         CE-000231-A0-413                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2
Seite :                 2/2
Hersteller :            Superior Industries Leichtmetallräder
                        Germany GmbH
Typ :                   SPL 708


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HXU3(A)                        e6*2001/116*0098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Lexus RX400h            235/55R18                         A03)A05)A06)A10)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)-TMG                e13*2007/46*1991*..
XA5(EU,M)                    e6*2007/46*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4             225/60R18                           A03)A05)A06)A10)
                                                                          A93)



Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019