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							Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 12.04.2022
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
                                                MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114345601          OXIGIN OX26 8519           Ø72,6 - Ø60,1               60,1                     800      2250    01/21
                    LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88        225/35R19 84      11A; 22I; 24C; 24M         Stufenheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a);
                                             E15UT(a); E15UT(a)MS1; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M);
                                             XA4(EU,M)-TMG; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XV7(EU,M);



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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                                        XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG
                                        110 Nm für Typ : XC1(EU,M)
                                        120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M)
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21S                       bis
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                                        e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           2-türig; 4-türig;
1
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/40R19          93    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                    235/40R19          92    124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                      245/35R19          93    12A                       725; 73C; 74A; 74P
                                      255/35R19          92    12A

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96        GAR; 11A; 26P; 27H        Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 83L

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XC1(EU,      e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96         GAR; 11A; 26P; 27H        Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 83L

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/45R19 92                                     UX250H;
M)                                      235/40R19 92                                     10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..        235/45R19 95                                     12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                  245/40R19 94           11A; 26P                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131   225/40R19          93    11A; 26P                  nur Hybrid;
M)                                    235/40R19          92    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                      245/35R19          93    11A; 248; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                      255/35R19          92    11A; 248; 26B; 26N        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112   225/45R19 92      11A; 26P                  Allradantrieb;
M)           e6*2007/46*0338*..              235/40R19 92      11A; 245; 26B; 26N;       Frontantrieb;
AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..                               27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                       235/45R19 95      11A; 245; 26N; 26P;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               27I                       721; 725; 73C; 74A;
                                             245/40R19 94      11A; 24J; 248; 26B;       74P
                                                               26N; 27I
                                             255/40R19 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     Toyota GR Yaris
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192         225/35R19 88          11A; 26P; 27H             Allradantrieb;
M)
                                         235/30R19 86          11A; 26P; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95                                   ab
XA3(a)-      e13*2007/46*1657*..                                                         e6*2001/116*0105*09;
TMG                                                                                      Allradantrieb;
XA4(EU,      e6*2007/46*0166*..                                                          Frontantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU,      e13*2007/46*1658*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68    225/40R19 89                                       Allradantrieb; inkl.
)-TGRE       .
XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..                                                        Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68           225/40R19 89                                Frontantrieb; inkl.
)-TGRE     .
XPB1F(M)   e6*2018/858*00013*..                                                          Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.04.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 15
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.04.2022
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss , unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 12.04.2022
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                                                                                                    Seite: 6 von 15
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     ZA1(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2005*..
       Handelsbez.:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 220              y = 330                  VA
             26P                     x = 270              y = 380                  VA
             27B                     x = 250              y = 215                  HA
             27I                     x = 300              y = 265                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 380            22                VA
             26N                  x = 270        y = 380             8                VA
             27F                  x = 300        y = 265            26                HA
             27H                  x = 300        y = 265             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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                                                                                                   Seite: 8 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XPA1G(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0454*..
       Handelsbez.:     Toyota GR Yaris

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 340              y = 255                  VA
             26P                     x = 290              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
             26N                  x = 290        y = 205             8                VA
             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
             27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2883*..
       Handelsbez.:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 280                  VA
             26P                     x = 240              y = 230                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 280             4                VA
             26N                  x = 290        y = 280             4                VA
             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
             27H                  x = 180        y = 330             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0336*..
       Handelsbez.:     LEXUS RC300H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 280                  VA
             26P                     x = 240              y = 230                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 280             4                VA
             26N                  x = 290        y = 280             4                VA
             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
             27H                  x = 180        y = 330             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
       Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 230              y = 265                  VA
             26P                     x = 180              y = 215                  VA
             27B                     x = 285              y = 275                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 230        y = 265            20                VA
             26N                  x = 230        y = 265             8                VA
             27F                  x = 285        y = 275            20                HA
             27H                  x = 285        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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                                                                                                   Seite: 14 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0113-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54378
ANLAGE: 9                                                        Radtyp: OXIGIN OX26 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                     Stand: 12.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     ZA1(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 220              y = 330                  VA
             26P                     x = 270              y = 380                  VA
             27B                     x = 250              y = 215                  HA
             27I                     x = 300              y = 265                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 380            22                VA
             26N                  x = 270        y = 380             8                VA
             27F                  x = 300        y = 265            26                HA
             27H                  x = 300        y = 265             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.