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							Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 11.09.2018
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Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                             Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114566135 J         CARMANI CA 13 8519         N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     810     2327     01/16
                    LK114
114566135 J         CARMANI CA 13 8519         N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff    830      2280 01/16
                    LK114
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/45R19 92 11A; 24M; 241; 246                   Duster bis MJ2017;
             e2*2007/46*0030*..           235/40R19 92 11A; 22H; 22M; 24C;                  Frontantrieb;
                                                       244; 247                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R19 95 11A; 22H; 22M; 24C;                  12A; 51A; 71A; 71C;
                                                       244; 247                             71K; 721; 723; 725;
                                          245/40R19 94 11A; 22H; 22M; 24C;                  729; 73C; 74A; 74P;
                                                       244; 247                             77E
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 225/45R19 92 11A; 24J                             Duster bis MJ2017;
             e2*2007/46*0030*..           235/40R19 92 11A; 22I; 22M; 24J; 248              Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R19 95       11A; 22I; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 723; 725;
                                                 245/40R19 94       11A; 22H; 22I; 22M;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                    24M; 241; 246           77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 11.09.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : V37 (Flachb. lose)
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T32; F15; J10; Z50; T31; V37; P12; Z51
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J11
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : P12; T31; T32
                                             110 Nm für Typ : Z50; Z51
                                             113 Nm für Typ : J10; J11
                                             130 Nm für Typ : F15
                                             140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19 94                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 245/45R19 98                                140 Nm; INFINITI Q60;
                                                 255/40R19 96  11A; 26P                      nicht mit
                                                 255/45R19 100 11A; 26P                      Bremsscheiben 355mm
                                                                                             an VA; Coupe;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 740; 83L
V37            e13*2007/46*1378*..     125 - 225 225/45R19 96       11A; 27H                 erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/40R19 96  11A; 248; 26P; 27F            140 Nm; INFINITI Q50;
                                                 235/45R19 95  11A; 248; 26P; 27H            Limousine;
                                                 235/50R19 99  11A; 24J; 24M; 26B;           Allradantrieb;
                                                               27F; 54A                      Heckantrieb;
                                                 245/40R19 98  11A; 245; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                 245/45R19 98  11A; 245; 248; 26P;           73C; 74A; 74P; 740;
                                                               27F                           83L
                                                 255/40R19 96  11A; 24J; 24M; 26B;
                                                               27F
                                                 255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                               27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..       140 - 157 225/35R19 88       11A; 24J; 248; 26B       Allradantrieb;
                                                 225/40R19 89       11A; 24J; 248; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/35R19 87       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                    27H                      73C; 74A; 74P
                                                 235/40R19 92       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                    27H


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     275/45R19 104 11A; 24C; 24D                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
Z51            e1*2001/116*0478*..   140 - 188 235/55R19 101     11A; 24J; 244            Allradantrieb;
                                               255/50R19 103     11A; 24C; 244; 247       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R19 107     11A; 24C; 244; 247       12A; 51A; 71A; 723;
                                               265/50R19 106     11A; 24C; 244; 247       729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91             11A; 22B; 22L; 24J;      Kombi; Stufenheck;
                                                                 24M                      Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 225/45R19 92                                    Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M                Nissan Qashqai kurz;
                                           255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J;               Nissan Qashqai +2
                                                        24M                               (lang); Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/40R19 92          11A; 22I; 24M            Allradantrieb;
                                           235/45R19 95          11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94          11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 573; 71A;
                                           255/40R19 96          11A; 22B; 24J; 24M       723; 73C; 74A; 74P
T32          e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 235/50R19 99           11A; 24J; 24M; 27B       Allradantrieb;
                                           255/45R19 100         11A; 24J; 24M; 27B       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 11.09.2018
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : RZG; Y
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z; RFD; RFE; JZ; RFB; SR
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : RFC
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : RFC
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             108 Nm für Typ : RZG; Y
                                             110 Nm für Typ : RFE
                                             130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/55R19                  51G                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/45R19 92                                        Allradantrieb;
                                         235/40R19 92               11A; 245                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
RZG          e11*2007/46*3255*.. 96 - 130 235/50R19 99                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R19 101                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/50R19 101 11A; 245; 248; 26P; 27I              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
                                                 255/45R19 100




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/45R19 92         11A; 24M                 Allradantrieb;
                                            235/45R19 95         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R19 98         11A; 24M                 12A; 51A; 71A; 723;
                                            255/40R19 96         11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 255/35R19 92W 11A; 21B; 22F; 22L;              erhöhtes
             e2*2007/46*0012*..                          24C; 24D; 5GM; 54F               Anzugsmoment
                                                                                          155 Nm; Kombi;
                                     81 - 150 225/40R19 93       11A; 21P; 24J; 24M;      Schrägheck;
                                                                 54F                      Frontantrieb; nicht
                                              245/35R19 93       11A; 21B; 22H; 22M;      Allradlenkung;
                                                                 24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     81 - 175 225/40R19 93Y      11A; 21P; 24J; 24M;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 54F                      73C; 74A; 74P; 74U;
                                              235/35R19 91Y      11A; 21P; 22H; 22M;      740
                                                                 24J; 24M; 5GG
                                              245/35R19 93Y      11A; 21B; 22H; 22M;
                                                                 24C; 24D; 54F
                                              255/35R19 96       11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                 24C; 24D; 54F
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 255/35R19 92W      11A; 21P; 22H; 24C;      erhöhtes
                                                                 244; 247; 54F            Anzugsmoment
                                                                                          170 Nm; Coupe;
                                     81 - 175 225/40R19 93  11A; 24J; 248; 54F            Frontantrieb;
                                              235/35R19 91Y 11A; 241; 246; 248;           Allradlenkung;
                                                            5GG                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93  11A; 22H; 241; 244;           12A; 51A; 71A; 723;
                                                            246; 54F                      73C; 74A; 74P; 74U;
                                              255/35R19 96  11A; 21P; 22H; 24C;           740
                                                            244; 247; 54F
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 127 225/40R19 93  11A; 26P; 54F                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/35R19 91W 11A; 22M; 245; 248;           170 Nm; Latitude
                                                            26N; 26P                      (Stufenheck);
                                     81 - 177 245/35R19 93W 11A; 22M; 245; 248;           Frontantrieb;
                                                            26B; 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 96  11A; 22L; 248; 27H;           12A; 51A; 71A; 723;
                                                            54F; 57F; 67U; 672            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/45R19 92            11A; 24J                Duster bis MJ2017;
                                         235/40R19 92            11A; 22I; 22M; 24J; 248 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95       11A; 22I; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 723; 725;
                                              245/40R19 94       11A; 22H; 22I; 22M;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24M; 241; 246           77E



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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                                                                                                     Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 225/45R19 92            11A; 24J; 244; 247       Duster ab MJ2017;
                                         235/40R19 92            11A; 22M; 24D; 242;      Allradantrieb;
                                                                 245; 27I                 Frontantrieb;
                                               245/40R19 94      11A; 22M; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E
SR             e2*2001/116*0323*..   63 - 92   225/45R19 92      11A; 24M; 241; 246       Duster bis MJ2017;
                                               235/40R19 92      11A; 22H; 22M; 24C;      Frontantrieb;
                                                                 244; 247                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R19 95      11A; 22H; 22M; 24C;      12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                 244; 247                 71K; 721; 723; 725;
                                               245/40R19 94      11A; 22H; 22M; 24C;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                 244; 247                 77E

Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 151 245/30R19 89W 11A; 24C; 244; 247;                Kombi;
                                                       26B; 26J; 27F                      Schräghecklimousine;
                                         255/30R19 91  11A; 24C; 244; 247;                Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R19 93            11A; 248; 26B; 26N;      erhöhtes
                                                                 27B; 27H                 Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Frontantrieb;
                                               235/35R19 91W 11A; 248; 26B; 26N;          J-Cross; X-Mod;
                                                             27B; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740
JZ             e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R19 93        11A; 21B; 21N; 22B;      erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..                                22H; 248                 Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Scenic; Grand
                                               235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B;          Scenic; kurzer
                                                             22H; 24J; 244                Radstand; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/35R19 88W 11A; 22F; 24M                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/40R19 89  11A; 22F; 24M                 130 Nm; Fluence
                                              235/35R19 91  11A; 21P; 22F; 244;           (Stufenheck); 4-türig;
                                                            245; 247                      Frontantrieb;
                                              245/30R19 89  11A; 21P; 22F; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            244; 247                      12A; 51A; 71A; 723;
                                              255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;           73C; 74A; 74P; 74U;
                                                            673                           740
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 132 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 5FE            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Cabrio;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             235/35R19 91       11A; 22F; 24D; 24J       130 Nm; Schrägheck; 4-
                                              245/30R19 89       11A; 21P; 22F; 24C;      türig; Frontantrieb;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 225/35R19 88W 11A; 22H; 24J; 24M            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/35R19 91  11A; 22F; 24D; 24J            130 Nm; Coupe; 2-
                                              245/30R19 89W 11A; 21P; 22F; 24C;           türig; Frontantrieb;
                                                            24D                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22L;            erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                          24J; 248                       Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Kombi;
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;           Frontantrieb;
                                                            24J; 244                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R19 89W 11A; 21B; 22F; 22L;           12A; 51A; 71A; 723;
                                                            241; 244; 246                 73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/40R19 93           11A; 248; 26N; 26P       Kombi; Limousine;
                                          225/45R19 96           11A; 248; 26N; 26P       Frontantrieb;
                                          235/40R19 95           11A; 248; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H                      12A; 51A; 71A; 723;
                                              235/45R19 95       11A; 248; 26B; 26N;      73C; 74A; 74P; 74U
                                                                 27H
                                              245/35R19 93       11A; 245; 248; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                              245/40R19 94       11A; 245; 248; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                              255/35R19 96       11A; 24J; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F
                                              255/40R19 96       11A; 24J; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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                                                                                                    Seite: 14 von 23


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                    VA
             26P                      x = 250             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400             20                VA
             26N                   x = 300       y = 400              8                VA
             27F                   x = 300       y = 400             20                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    INFINITI Q60

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 320                    VA
             26P                      x = 250             y = 270                    VA
             27B                      x = 150             y = 370                    HA
             27I                      x = 100             y = 320                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 320              8                VA
             26J                   x = 300       y = 320             27                VA
             27H                   x = 150       y = 370              8                HA
             27F                   x = 150       y = 370             14                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                    VA
             26P                      x = 370             y = 260                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310             14                VA
             26N                   x = 400       y = 310              8                VA
             27F                   x = 300       y = 340             30                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    T32
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1456*..
       Handelsbez.:    NISSAN X-TRAIL

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 300             y = 270                    HA
             27B                      x = 350             y = 320                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                    VA
             26P                      x = 240             y = 220                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270              8                VA
             26J                   x = 290       y = 270             30                VA
             27H                   x = 290       y = 320              8                HA
             27F                   x = 290       y = 320             27                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                    VA
             26P                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360             13                VA
             26N                   x = 360       y = 360              8                VA
             27F                   x = 375       y = 360             22                HA
             27H                   x = 375       y = 360              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 260                    VA
             26P                      x = 240             y = 210                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260              8                VA
             26J                   x = 290       y = 260             30                VA
             27H                   x = 270       y = 330              8                HA
             27F                   x = 270       y = 330             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                    VA
             26B                      x = 350             y = 385                    VA
             27I                      x = 350             y = 325                    HA
             27B                      x = 400             y = 375                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385             10                VA
             27H                   x = 400       y = 375             10                HA
             27F                   x = 400       y = 375             10                HA
             26N                   x = 350       y = 385             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    SR
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0323*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO, DUSTER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 270             y = 280                    HA
             27V                      y = 270             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 200       y = 270              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50560
ANLAGE: 9                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 11.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RZG
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3255*..
       Handelsbez.:    KOLEOS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                    VA
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.