Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 29 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114560135 J/ OXIGIN OX20 8518 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 740 2217 01/16 HD LK114,3 114560135 J/ OXIGIN OX20 8518 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2200 01/16 HD LK114,3 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JT; FR; GY Zubehör : Zentrierring: N27Ø72,6-Ø60,1; Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; (Kegelbund) Zubehör : Zentrierring: N27Ø72,6-Ø60,1; Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; LY; EY; FY Zubehör : Zentrierring: N27Ø72,6-Ø60,1; Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY 100 Nm für Typ : JY 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 29 Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18 85 11A; 24J Allradantrieb; 215/45R18 89 11A; 24J; 56G Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 22I; 24C; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 11A; 24J; 56G 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 245/50R18 100 11A; 22B; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P 255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 255/50R18 102 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 248; Allradantrieb; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573; 245/40R18 93 11A; 21P; 241; 246; 71K; 721; 729; 73C; 248; 260 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 215/45R18 89 11A; 24J; 24M; 56G Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 22I; 24C; 24D 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 11A; 22B; 24C; 24D Stufenheck; 225/35R18 83 11A; 22B; 22M; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22B; 22M; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K; 24D 721; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 22B; 22M; 24C; 24D 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24C; 24D; 570 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 29 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 242; 245; 248; bis 26J; 27F e4*2007/46*0779*03; 225/40R18 88 11A; 24C; 248; 26J; Schräghecklimousine; 27F Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24C; 248; 26J; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K; 26J; 27F 721; 73C; 74A; 74P JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; ab 27B; 27H e4*2007/46*0779*04; Schräghecklimousine; 235/45R18 94 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26N; 26P; 27B; 27F Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26N; 27B; 27F 74P Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27B 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZA1(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M) (Flachbund lose) Zubehör : Zentrierring: N27Ø72,6-Ø60,1; Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XA4(EU,M); S16; T25; V3; XE1; XE2(a); E15UT(a)MS1; XA3(a)-TMG; AR2; XA3(a); AX1T(EU,M)-TMG; R1; T27; ZE1HE(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); E15J(a); R3; ZE1HE(EU,M); M2; XA4(EU,M)-TMG; XZ1L(EU,M); E15UT(a); E15UTN(a) Zubehör : Zentrierring: N27Ø72,6-Ø60,1; Nabenkappe: Z06M; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 29 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; R1; T25; XA3(a); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 11A; 21P; 21S; 22I; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24J; 24M Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 21T; 22I; e11*2001/116*0305*13; 1 e11*2007/46*0019*.. 24J; 24M 2-türig; 4-türig; E15UTN(a) 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21B; 21T; 24J; erhöhtes E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M Anzugsmoment 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 21T; 24D; e11*2001/116*0305*13; 1 24J; 54A 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; bis e11*2001/116*0305*13; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 29 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; M) 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 21P; 245; 248 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 248 74P; 76O 255/40R18 95 11A; 21P; 22H; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 11A; 24J 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24C; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 24D; 5FE Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; 24D Heckantrieb; 255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68B 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 29 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135 Nm; bis 225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09; 235/40R18 91W 51J Cabrio; Limousine; 255/40R18 Nur Sportausführung; Heckantrieb; 51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P; 27I UX250H; M) 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; M)-TMG 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 245; 248; 26B; 74P 27H; 27I 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 265/45R18 101 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J; ab 24M e11*2001/116*0196*05; 235/40R18 91 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 721; 73C; 74A; 74P 68T 255/35R18 90 11A; 22B; 24D; 57F; 68B T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 11A; 21B nur bis 225/35R18 87W 11A; 21B; 22B; 24J; e11*2001/116*0196*04; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 24M 721; 73C; 74A; 74P 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 68T 255/35R18 90 11A; 22B; 24D; 57F; 68B T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 11A; 245 135 Nm; Kombi; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 248 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K; 248 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 29 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 248 135 Nm; Limousine; 91 - 130 225/40R18 92 11A; 245 Frontantrieb; 225/45R18 91W 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 22M; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 71K; 235/45R18 94 11A; 22M; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 21P; 22M; 24J; 74P; 740 248 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 73C; 74A; 74P 24J; 24M 245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 85 235/45R18 94 11A; 24M; 241; 246; Allradantrieb; M) e6*2007/46*0338*.. 26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27B; 27F 74P 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/45R18 101 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/40R18 88 11A; 26P Kombilimousine; ) ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/35R18 86 11A; 245; 26N; 26P Schräghecklimousine; )-TMG 245/35R18 88 11A; 24J; 26B; 26N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 29 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K; 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 24C 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/50R18 97 11A; 24J; 27B erhöhtes Anzugsmoment XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 235/55R18 100 11A; 24J; 27B 135 Nm; ab TMG e6*2001/116*0105*09; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. Allradantrieb; M) Frontantrieb; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 12A; 51A; 56C; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24K bis 235/55R18 99 11A; 24K e6*2001/116*0105*08; 245/50R18 100 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24K 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 29 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 29 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 29 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 29 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 29 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 29 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 29 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 29 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 29 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27I x = 300 y = 265 HA 27B x = 250 y = 215 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*.. Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 330 VA 26P x = 270 y = 380 VA 27B x = 250 y = 215 HA 27I x = 300 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 380 22 VA 26N x = 270 y = 380 8 VA 27F x = 300 y = 265 26 HA 27H x = 300 y = 265 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672 ANLAGE: 10 Radtyp: OXIGIN OX20 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 14.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 29 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.