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							Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                         Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                       Stand: 14.11.2019
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                Fahrzeughersteller                          : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.,
                RENAULT



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114566142 J/        OXIGIN OX20 8518           N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     710     2327     01/16
HD                  LK114,3
114566142 J/        OXIGIN OX20 8518           N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff    750      2200 01/16
HD                  LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Z51
                                             118 Nm für Typ : F15
                                             140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R18 98             11A; 27H                  erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                   235/50R18 97  11A; 248; 26P; 27F           140 Nm; INFINITI Q50;
                                                   235/55R18 100 11A; 248; 26P; 27F           Limousine;
                                                   245/45R18 100 11A; 27H                     Allradantrieb;
                                                   245/50R18 100 11A; 245; 248; 26P;          Heckantrieb;
                                                                 27F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   255/45R18 99  11A; 248; 26P; 27F           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                   255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26B;          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 27F                          740; 76O; 83L




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e5*2007/46*1031*.. 69 - 147 225/40R18 88               11A; 270                 Schrägheck; 4-türig;
                                         225/45R18 91               11A; 270                 Frontantrieb;
                                         235/40R18 91               11A; 24J; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                81 - 147 235/45R18 94               11A; 24J; 270            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 11A; 245; 248                       Allradantrieb;
                                           235/65R18 106 11A; 245; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                             721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z; RFB; RFD
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T
Zubehör                                    : Zentrierring: N23Ø72,6-Ø66,1; Nabenkappe: Z06M;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment
                                             155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM                              erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0012*..             235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG                 155 Nm; Kombi;
                                     81 - 150 245/40R18 93  11A; 21P; 24J; 24M;           Schrägheck;
                                                            54F                           Frontantrieb; nicht
                                     81 - 175 225/40R18 92Y 5GM                           Allradlenkung;
                                              225/45R18     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 95  11A; 24M                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/40R18 93Y 11A; 21P; 24J; 24M;           721; 73C; 74A; 74P;
                                                            54F                           74U; 740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 127 225/40R18 92                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 95                                170 Nm; Latitude
                                     81 - 177 235/40R18 95W                               (Stufenheck);
                                              235/45R18     11A; 26P; 51G                 Frontantrieb;
                                              245/40R18 93W 11A; 26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 74U; 740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 225/40R18 92W 11A; 245                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91W      11A; 245; 248; 5GG       170 Nm; Coupe;
                                     81 - 175 225/40R18 92Y      11A; 245                 Frontantrieb;
                                              225/45R18          11A; 245; 51G            Allradlenkung;
                                              235/40R18 95       11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740

Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 215/40R18 89        11A; 26N; 26P                 Kombi; Limousine;
                                66 - 151 225/40R18 91       11A; 248; 26B; 26N;           Schräghecklimousine;
                                                            27H                           Frontantrieb;
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 27H                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M                          erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/40R18 88W 11A; 248                         erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             225/45R18 91       11A; 248                 130 Nm; Fluence
                                              235/40R18 91       11A; 22H; 248            (Stufenheck); 4-türig;
                                              245/35R18 88W      11A; 22H; 24M            Frontantrieb;
                                              245/40R18 93       11A; 22H; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R18 90       11A; 22F; 244; 247;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 57F; 68B; 68L            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 24M                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..                                                         130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/40R18 88W 11A; 22H; 22L; 248             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..                                                         130 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740

Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 225/45R18 95                                   Kombi; Limousine;
             e2*2007/46*0653*..            235/45R18 94          11A; 26P                 Frontantrieb;
                                           235/50R18 97          11A; 248; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H                      12A; 51A; 56C; 71C;
                                              245/40R18 93       11A; 248; 26N; 26P       71K; 721; 725; 73C;
                                              245/45R18 96       11A; 248; 26N; 26P       74A; 74P; 74U; 76O
                                              255/40R18 95       11A; 248; 26B; 26N;
                                                                 27H
                                              255/45R18 99       11A; 248; 26B; 26N;
                                                                 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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                                                                                                     Seite: 5 von 13
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                    VA
             26P                      x = 370             y = 260                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310             14                VA
             26N                   x = 400       y = 310              8                VA
             27F                   x = 300       y = 340             30                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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                                                                                                    Seite: 10 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                    VA
             26P                      x = 240             y = 220                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270              8                VA
             26J                   x = 290       y = 270             30                VA
             27H                   x = 290       y = 320              8                HA
             27F                   x = 290       y = 320             27                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                    VA
             26P                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360             13                VA
             26N                   x = 360       y = 360              8                VA
             27F                   x = 375       y = 360             22                HA
             27H                   x = 375       y = 360              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 260                    VA
             26P                      x = 240             y = 210                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260              8                VA
             26J                   x = 290       y = 260             30                VA
             27H                   x = 270       y = 330              8                HA
             27F                   x = 270       y = 330             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 15                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0653*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                    VA
             26P                      x = 240             y = 220                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270              8                VA
             26J                   x = 290       y = 270             30                VA
             27H                   x = 290       y = 320              8                HA
             27F                   x = 290       y = 320             27                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.