Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 59 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 23 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566623 H1/ OXIGIN OX20 8519 ohne 66,6 724 2364 01/16 HD LK112 112566623 H1/ OXIGIN OX20 8519 ohne 66,6 750 2260 01/16 HD LK112 112566623 H1/ OXIGIN OX20 8519 ohne 66,6 775 2200 01/16 HD LK112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 21B; 245; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 59 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21B; 245; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 24J; Coupe (8T) bis MJ2016; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 245; 248 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 248 MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 245; (B9) ab MJ2016; S5 248; 26P; 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 248; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; MJ2016; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 77E 26N; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 59 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb; 27H 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5GG 12A; 51A; 56C; 71K; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A 247; 26B; 26J; 27B; 27H 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 27B; 52J 235/35R19 M+S 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27B; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 51J quattro; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 56C; 573; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 73C; 74A; 27B; 27H 765 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI quattro; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Stufenheck; 57E; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Frontantrieb; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 573; 260; 271 71K; 721; 73C; 74A; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; DEÄ 271; 52J 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J 255/35R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 255/40R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 59 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 270 4-türig; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 26B; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96Y 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 56C; 573; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEÄ Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 26P ab 265/50R19 106 11A; 248 e1*2001/116*0350*20; 265/55R19 109 11A; 248; 26P Q7; Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 59 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 26P ab 265/50R19 106 11A; 248 e13*2007/46*1081*06; 265/55R19 109 11A; 248; 26P Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99 A7 Sportback; 235/50R19 99 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 26N; 26P F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 11A; 245; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 245; 248; 26P Limousine; 235/50R19 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A 247; 26B; 26N; 27H 255/40R19 96 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 255/45R19 100 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 265/45R19 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 26B 721; 725; 73C; 74A; 265/45R19 102 11A; 248; 26B; 27I 75I Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260; 52J erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 245/45R19 98 11A; 21P; 52J Radstand; langer 255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260 Radstand; 275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 261; 270; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76T; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 59 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 26P; 27I 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 26P; 27I 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 59 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24C; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 245/50R19 101 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 75I 265/45R19 102 11A; 244; 245; 26B; 27B G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B 721; 725; 73C; 74A; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 75I 265/45R19 102 11A; 244; 245; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Kombilimousine; 235/40R19 96Y 11A; 248; 26P; 5IE; Allradantrieb; 67H Heckantrieb; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 248; 26P; 58I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 248; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A; 255/35R19 99Y 11A; 24J; 248; 26B; 75I 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 59 Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Limousine; 235/40R19 98W 11A; 248; 26P; 67H Allradantrieb; 235/45R19 99W 11A; 248; 26P; 58I Heckantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 99Y 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H BEN 255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE nicht für Fzg. 255/40R19 100 58A Versionen /?????9??; 255/45R19 100 YA7 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; BEN Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; 155 - 330 245/45R19 98Y 11A; 248 Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 248; 26P Heckantrieb; 255/45R19 100 11A; 248; 26P Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; BF0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 171; 209 Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245G AMG; 172; 218; 204 K; 212; R1ES; 211; 230; R1EC; 204; 245G; 231; R1ECLS; 204 X; 221; 222 Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 59 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 209 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht 247; 26P; 27H; 27I Fahrdynamik Paket; 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Offroad-Fahrwerk; 26P; 27B; 27H Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K; 26B; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 245/45R19 98 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 56C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 56C; 71K; 26J; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 59 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 27I nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; GLA; nicht 247; 26P; 27H; 27I Fahrdynamik Paket; 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Offroad-Fahrwerk; 26P; 27B; 27H Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K; 26B; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 245/45R19 98 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 56C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; Fahrdynamik Paket; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 56C; 71K; 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 73C; 74A 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 59 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; Kombilimousine; 26J; 27B; 27F Limousine; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-Klasse; 5HA 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; Kombilimousine; 26J; 27B; 27F; 5HA Limousine; 255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; nur 26J; 27B; 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21L; 24J; 5FE Cabrio; Coupe; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 56C; 71K; 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 24J 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 210 - 270 245/40R19 98 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A M+S Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket; 27I; 5HA; 51J Kombilimousine; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEG; FGC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 59 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21B; 22I; 260; 51J nicht AMG Sportpaket; Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 260; 270; 5GG Heckantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 270 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DEG; FGC Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 22Q; Coupé; Cabrio; 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 241; 244; 246; 247; All Terrain; 26B; 26J; 27H; 5JA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 24M; 26B; All Terrain; Kombi; 26N; 27H; 27I; 6BL Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H; 58A 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 24C; 24M; 26B; 721; 725; 73C; 74A 26J; 27B; 27H; 57E; 58A 255/45R19 100 11A; 24C; 24M; 26B; 26J; 27B; 27H; 6BM 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12K; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 59 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC; Kombilimousine; 245/50R19 101 11A; 24C; 248 Allradantrieb; 245/55R19 103 11A; 24C; 248; 26P Heckantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 26P 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 24J GLC Coupé; 235/55R19 101YBJ; 11A; 24J Allradantrieb; 245/50R19 101YBL; 11A; 24J Heckantrieb; 245/55R19 103YBK; 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 10011A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R19 103YBJ; YBM; 11A; 241; 721; 725; 73C; 74A 246; 26P 275/45R19 104 YBL; 11A; 241; 246; 26P Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 24J; 26N; 26P; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 51G; 575 222); nicht AMG Sport- 255/40R19 11A; 22M; 241; 246; Paket; Limousine; 26B; 26N; 51G; 575 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 83A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24N; 54A 12A; 51A; 56C; 71K; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 73C; 74A 24C; 24N; 54A 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 261; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 56C; 71K; 26B; 262; 271 721; 729; 73C; 74A 255/30R19 91 11A; 22L; 24M; 272; 57F; 673 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 59 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 26N; 26P Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z06M; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 247; Q30; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A 26B; 26J; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 59 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 59 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 59 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 59 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 59 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 59 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 59 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 59 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BF0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 373mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 59 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 59 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 59 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 59 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 59 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 59 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 59 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 59 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: 7er Reihe Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 380 y = 270 18 VA 26N x = 380 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 59 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 59 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 59 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 59 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 59 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 59 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 59 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0032-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673 ANLAGE: 7 Radtyp: OXIGIN OX20 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 04.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 59 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.