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							Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 10.03.2020
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114560135 J/        OXIGIN OX20 8519           N27Ø72,6-Ø60,1              60,1     Kunststoff     775     2200     01/16
HD                  LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; JT; FR
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : LY; FY; JY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88           215/35R19 85     11A; 24J                  Allradantrieb;
                                                   225/35R19 84     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                   235/35R19 87     11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/35R19 89     11A; 22I; 24C; 24M        12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                              71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                        2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19 98              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96              11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 56C; 71K;
                                          255/45R19 100             11A; 22I; 24J; 24M        721; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/35R19 91      11A; 21P; 24J; 248;      Allradantrieb;
                                                                 260                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R19 92      11A; 21P; 24J; 248;      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                 260                      71K; 721; 729; 73C;
                                               245/35R19 93      11A; 21B; 241; 246;      74A; 74P
                                                                 248; 260

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/35R19 85      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                               225/35R19 88      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               235/35R19 87      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 89      11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/35R19 85      11A; 22B; 24C; 24D       Stufenheck;
                                               225/35R19 84      11A; 22B; 22M; 24C;      Frontantrieb;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/30R19 89      11A; 22B; 22L; 24C;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 24D; 678                 721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      225/35R19 88             11A; 24C; 248; 26J;      bis
                                                                 27F                      e4*2007/46*0779*03;
                                               235/30R19 86      11A; 24C; 244; 247;      Schräghecklimousine;
                                                                 26J; 27F                 Allradantrieb;
                                               235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                 26J; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 225/40R19 89            11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                               235/40R19 92      11A; 24C; 244; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26P; 27B                12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 10.03.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21T; 24J;                erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                         24M                                Anzugsmoment
                                                                                             115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   235/35R19 91       11A; 21B; 21T; 24D;      e11*2001/116*0305*13;
1                                                                   24J; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      225/35R19 88       11A; 21P; 21T; 22I;      erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                                 24J; 24M                 Anzugsmoment
                                                                                             115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   235/35R19 87       11A; 21B; 21T; 22B;      e11*2001/116*0305*13;
1          e11*2007/46*0019*..                                      24D; 24J; 5ET; 54A       2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J                             erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..                 245/35R19 93W 11A; 24J                      135 Nm;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19           11A; 21B; 22B; 24D;      erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                 24J; 53S                 Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;           Limousine;
                                                            22F; 24C; 24D; 5ET;           Heckantrieb;
                                                            54A
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 11A; 24J; 51J                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/35R19 92       Nur Sportausführung;     135 Nm; bis
                                                                 TBF; 11A; 22I; 57F       e11*2001/116*0206*09;
                                                                                          Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/45R19 95                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/45R19 95                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22I; 24J;             ab
                                                          24M                             e11*2001/116*0196*05;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 24J;             nur bis
                                                          24M                             e11*2001/116*0196*04;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24J; 24M; 54A                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93        11A; 22M; 245            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/35R19 91       11A; 21P; 22M; 24J;      135 Nm; Kombi;
                                                                 248                      Frontantrieb;
                                              245/35R19 93       11A; 21P; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91        11A; 21P; 22M; 24J;      erhöhtes
                                                                 248                      Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                     91 - 130 225/40R19 93  11A; 22M; 245                 Frontantrieb;
                                              235/35R19 91W 11A; 21P; 22M; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/35R19 93  11A; 21P; 22L; 24J;           721; 729; 73C; 74A;
                                                            248                           74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24C; 24M                        12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91          11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95           11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/50R19 99  11A; 24J; 27B                 135 Nm; ab
                                              245/45R19 98  11A; 27B                      e6*2001/116*0105*09;
                                              255/45R19 100 11A; 24J; 27B                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/45R19 95      11A; 24O                 bis
                                               245/45R19 98      11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                               255/40R19 96      11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R19 100     11A; 24K                 12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91          5GG                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    82 - 130 225/40R19 93                                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             10                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 11                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                    HA
             27I                      x = 350             y = 380                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.