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Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.6                                                           Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                          Stand: 10.09.2017
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Fahrzeughersteller                          : MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung             (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                       (kg)      (mm)     datum
11266637 H5         CARMANI CA15 7518          ohne                          66,6                     680     2250    05/17
                    LK112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
203          e1*98/14*0139*..  75 - 270 225/40R18      51G                                       10B; 11H; 11N; 51A;
                               170 - 270 225/40R18 M+S 51G                                       711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V
203 CL         e1*98/14*0159*..          75 - 200 225/40R18          12K; 51G                    Nur bis
                                                                                                 e1*98/14*0159*18;
                                                                                                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 160 225/40R18                    12K; 51G                    Ab e1*98/14*0159*19;
                                                                                                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V
203 CL         e1*98/14*0159*..          75 - 200 225/40R18          12K; 51G                    Ab e1*98/14*0159*19;
                                                                                                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 165 225/40R18                   12K; 51G                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V
209            e1*98/14*0184*..          120 - 160 225/40R18         12K; 51G                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                                 74D; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.6                                                       Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 10.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..     265      225/40R18 M+S 12K; 51G; 52J                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76V
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 265 225/40R18     12K; 51G                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                     265       225/40R18 M+S 51G; 52J                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.