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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.1                                                           Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                          Stand: 23.09.2019
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                Fahrzeughersteller             : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
108563445           CARMANI CA 16 8018         ohne                          63,4                    690     2250    10/18
                    LK108
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                              (GB)
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 213 235/60R18                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
               e5*2007/46*1058*..
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 235/60R18                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V
DF             e5*2007/46*1050*..        110 - 221 235/60R18         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 235/60R18                  12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 23.09.2019
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/60R18                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 76V




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 235/40R18                12K; 51G                 VOLVO C70 (Cabrio);
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.09.2019
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.