Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 41 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 511243666 CA19 8019 ET43 H5 ohne 66,6 800 2350 10/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA19 9019 KBA: 53570 Lochkreis: 5x112 ET: 53 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombi nationsauflagen KAR7 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 41 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA19 9019 KBA: 53570 Lochkreis: 5x112 ET: 53 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR7 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: Z06M Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX Coupé; Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 83A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 57E; KAR7 Baureihe W213; E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFB; XFX; 5JA Baureihe W213; nicht All Terrain; nicht E300de; nicht E300e; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX Baureihe W213; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 57E; KAR7 Baureihe W213; E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 245/35R19 93Y AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA19 9019 KBA: 53570 Lochkreis: 5x112 ET: 53 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR7 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212; R2CS; R2CW Zubehör : Nabenkappe: Z06M Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Nabenkappe: Z06M Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 245G; F2B; 245G AMG; 140; 251; R1EC; 639/5; F2CLA; 204 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 41 K; 207; 140 C; 245; F2A; 639/4; 176 AMG; 215; 220; 639/2; 164; 212; 204 X; 204; 176; 117; 166 Zubehör : Nabenkappe: Z06M Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 245; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A; F2CLA 150 Nm für Typ : F2B; R1EC; R2CS; R2CW; 140; 140 C; 164; 166; 212; 215; 220; 251 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 51G; 6C3 CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H A 45 AMG; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 41 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 26B; 26J; 27I; 5FE Limousine; Allradantrieb; 225/40R19 93 11A; 26B; 26J; 27I Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 26N; Kombilimousine; 5FE Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 26B; 26N Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P A-Klasse; 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 176 e1*2007/46*0928*.. 265 235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H A 45 AMG; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H A 45 AMG; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/35R19 85W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R19 88 11A; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54A 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 41 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 51G; 6C3 CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P A-Klasse; 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 41 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N; CLA; nicht 26P; 5FE Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H A 45 AMG; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 246; 26P GLA-KLASSE; 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26B Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl. 245/50R19 101 11A; 242; 244; 245; Hybrid; 247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/50R19 99 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE; 245/45R19 98 11A; 26P Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro; 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 41 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 26J; 26P; 27I B-Klasse; 225/40R19 96 11A; 26J; 26P; 27I Kombilimousine; 235/40R19 92 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 27I Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; KAR7 nicht All Terrain; nicht C 300 e; 235/40R19 96 YDB; 11A; 26P; 57E; Kombilimousine; 67H; KAR7 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 57E; 58X; KAR7 nicht C 300 e; Limousine; 235/40R19 96 YDB; 11A; 26P; 57E; Allradantrieb; 67H; KAR7 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur 235/35R19 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 41 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 11A; 26P; 5HA Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-KLASSE; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 26P; 5FE bis 235/35R19 91 11A; 24J; 26P e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 26P; 6AE; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 672 neue C-KLASSE; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 41 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 26N; 27I AMG CLA 35; Kombi; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26N; Limousine; 27H; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 248; 26P Kombi; Limousine; 235/40R19 92 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid; 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N; CLA; nicht 26P; 5FE Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX Coupé; Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 83A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 57E; KAR7 Baureihe W213; E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFB; XFX; 5JA Baureihe W213; nicht All Terrain; nicht E300de; nicht E300e; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX Baureihe W213; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 57E; KAR7 Baureihe W213; E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A; DEG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 245/35R19 93Y AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 91 5GG Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 GLK-Klasse; 235/50R19 99 GDD; YDG Allradantrieb; 245/45R19 98 CF1 Heckantrieb; 255/45R19 100 CF3; GDD 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 765; DEG Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 245; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 5LA Tourer; Vito Mixto; ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; EQV; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 41 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 103W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 246; 248 M-Klasse; nicht GLE 265/50R19 106 11A; 24J; 248 Coupé; GLE SUV; nicht GL-Klasse; nicht GLS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 765 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R19 98W 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; F690 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/40R19 98W 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; G165 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 41 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; MBN Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 245; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 5LA Tourer; Vito Mixto; ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 41 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 41 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 41 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 285/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 41 Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 41 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der i n den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 245/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 41 CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 255/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAR7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse CARMANI CA19 9019 KBA: 53570 Lochkreis 5x112 ET: 53 MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 41 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 235/50R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 350 20 VA 26N x = 250 y = 350 8 VA 27F x = 290 y = 350 25 HA 27H x = 290 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 310 30 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 30 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 300 VA 26P x = 265 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 300 10 VA 26N x = 315 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Mercedes Fahrzeugtyp: 245G AMG Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*.. Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0185-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53567 ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA19 8019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 11.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.