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							Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                       Seite: 1 von 22

                Fahrzeughersteller           AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA,
                                             VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
511244571        CARMANI CA19 9019          Ø66,6 - Ø57,1              57,1                     795      2284    09/21
                 ET43 H7
511244571        CARMANI CA19 9019          Ø66,6 - Ø57,1              57,1                    810      2250     09/21
                 ET43 H7
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 30

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR0




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 30

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB
                                             140 Nm für Typ : F3; GA; GY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91             11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Frontantrieb;
                                                                   24J; 24M; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q;                  Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                        24C; 24D; 5ET                        S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;                  türig;
                                                        24C; 24D                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X; KAR0 Limousine u. Kombi;
                                                                            Front- u.
                                          265/30R19 93Y 11A; 22H; 24D; 5HA; Allradantrieb; Nicht
                                                        57F; 68X; KAR0      Allroad Quattro;
                                 89 - 188 275/30R19 96  11A; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        68R; KAR0           12A; 51A; 573; 71C;
                                 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 22H; 24J; 71K; 721; 725; 729;
                                                        24M; 5HA; 68R; KAR0 73C; 74A; 74P
                                          255/35R19 96  11A; 22H; 24J; 24M;
                                                        6CX
4F           e1*2001/116*0254*.. 320      265/35R19     11A; 21P; 22P; 51G  Nur AUDI S6;
                                                                            Allradantrieb;
                                                                            Limousine u. Kombi;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                            74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91       11A; 22M; 22P             bis
             e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93        11A; 22M; 22P; 24J;       e1*2001/116*0369*16;
                                                               24M                       Cabrio; Coupe;
                                             255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               22P; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
8J            e1*2001/116*0369*.. 200        245/35R19 93      11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                                               24M                       e1*2001/116*0369*16;
                                             255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;       Cabrio; Coupe;
                                                               22P; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91   11A; 245; 26N; 27H     A3 Sportback; A3
                                          245/35R19 93   11A; 24J; 26J; 26P;    Limousine; S3
                                                         27H                    Limousine; S3
                                                                                Sportback; A3 TFSI e
                                                                                Sportback; A3 g-tron
                                                                                Sportback;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb; inkl.
                                                                                Hybrid;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 77E; 84W

Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y        5GG; 6C3; 68X; KAR0 Limousine u. Kombi;
4F1          e13*2007/46*1080*..                                                   Front- u.
                                          265/30R19 93Y        11A; 22H; 24D; 5HA; Allradantrieb; Nicht
                                                               57F; 68X; KAR0      Allroad Quattro;
                                   89 - 188 275/30R19 96       11A; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               68R; KAR0           12A; 51A; 573; 71C;
                                   89 - 257 245/35R19 93Y      YDE; 11A; 22H; 24J; 71K; 721; 725; 729;
                                                               24M; 5HA; 68R; KAR0 73C; 74A; 74P
                                             255/35R19 96      11A; 22H; 24J; 24M;
                                                               6CX

Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/40R19 93                                SQ2;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
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                                                                                                       Seite: 4 von 22

Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                       Q3; Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                       Frontantrieb; inkl.
                                          255/45R19 100                                      Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      255/50R19 103 YBJ; 57F; KAR0                       Q4 35 e-tron; Q4 35
                                          265/45R19 102 YCX; 57F; KAR0                       Sportback e-tron;
                                          265/50R19 106 YBK; 57F; KAR0                       Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76B; 77E
FZ             e1*2018/858*00006*.. 70 - 77      255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                 265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            Sportback e-tron; Q4
                                                 265/50R19 106     YBK; 57F; KAR0            50 e-tron; Q4 50
                                                                                             Sportback e-tron; Q4
                                                                                             45 e-tron; Q4 45
                                                                                             Sportback e-tron;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89  11A; 26P                            ab
                                           235/35R19 91Y                                     e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                       Allradantrieb;
                                           245/35R19 89  11A; 26B; 26N; 27U                  Frontantrieb; TT; TTS;
                                           255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27U                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                         26N; 27U                            74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8V           e1*2007/46*0608*.. 294      235/35R19 91   11A; 27H                             RS 3 Limousine;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GY           e1*2007/46*2144*.. 81 - 228 235/35R19 91  11A; 245; 26N; 27H                    A3 Sportback;
                                         245/35R19 93  11A; 24J; 26J; 26P;                   Allradantrieb;
                                                       27H                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E; 84W




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 221   225/40R19              89                              ATECA CUPRA;
                                      235/40R19              92                              Allradantrieb;
                                      245/35R19              89    11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                      245/40R19              94    11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E
5FP            e9*2007/46*6394*..      81 - 140 225/40R19    89                              Allradantrieb;
                                                235/40R19    92                              Frontantrieb;
                                                245/35R19    89    11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R19    94    11A; 245; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SKODA


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 30

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR0
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : NX; NY
                                              140 Nm für Typ : NU; 3T
Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NY           e8*2007/46*0416*.. 70 - 77          255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            ENYAQ 80; ENYAQ
                                                                                             80X;
                                                 265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            ENYAQ RS;
                                                 265/50R19 106     YBK; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb;
                                                                   KAR0                      Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76B; 77E
NY             e8*2007/46*0416*..      70        255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                 265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            Heckantrieb;
                                                 265/50R19 106     YBK; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   KAR0                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93              11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R19 91              11A; 24J; 248; 5GG        12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R19 92              11A; 24J; 248             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/40R19 93 11A; 26P                               inkl. Octavia Scout;
                                                                                             inkl. Octavia RS;
                                                                                             Kombilimousine;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93                                     inkl. Superb Scout;
               e8*2007/46*0317*..
                                                                                             ab
                                                                                             e11*2001/116*0326*32;
                                                                                             Kombi; Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 30

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung:     CDV, GOLF (GOLF VARIANT)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CDV          e1*2007/46*2180*.. 81 - 235 245/30R19 89          11A; 241; 244; 246;       nicht GOLF ALLTRACK;
                                                               26B; 26N                  GOLF VIII VARIANT;
                                             255/30R19 91      11A; 241; 244; 246;       Kombilimousine;
                                                               247; 26B; 26N; 27H        Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF GTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CD           e1*2007/46*2014*.. 66 - 235 245/30R19 89          11A; 241; 244; 246;       GOLF VIII; inkl.
                                                               26B; 26N                  TGI/GTI/-
                                             255/30R19 91      11A; 241; 244; 246;       Clubsport/GTE/GTD/R;
                                                               247; 26B; 26N; 27H        Schräghecklimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
E2           e1*2018/858*00004*.. 77         255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            GTX 220kW; ID.4;
                                             265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            Allradantrieb;
                                             265/50R19 106     YBK; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAR0                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76B; 77E
E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            Pure 109 kW; Pure 125
                                             265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            kW; ID.4; Heckantrieb;
                                             265/50R19 106     YBK; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAR0                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76B; 77E
E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/50R19 103     YBJ; 57F; KAR0            Pro 150 kW; ID.4; Pro
                                             265/45R19 102     YCX; 57F; KAR0            128 kW; Heckantrieb;
                                             265/50R19 106     YBK; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAR0                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76B; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 9 von 22
Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*..,  165 - 246   245/40R19 98     5JA; 68S                  nur Fz bis 250km/h;
             e1*2007/46*0452*..   165 - 331   255/40R19 100    CF2; 530; 68G             nicht V10 Diesel;
3D           e1*2001/116*0189*.., 177         255/40R19 100    CF2; 68G                  10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0189*..                                                           12A; 51A; 533; 573;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
3D            e1*2001/116*0189*.., 177        245/40R19 98     68S                       10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0189*..                255/40R19 100    CF2; 68G                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 10 von 22
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreit e
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53570
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
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                                                                                                    Seite: 12 von 22
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R19
                    Hinterachse:                         285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        235/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Brems scheibendurchmesser 357x34mm
     nicht zulässig.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/40R19
                     Hinterachse:                        255/40R19
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAR0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis 5x112 ET: 30
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/55R19
                     Hinterachse:                        255/50R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/55R19
                    Hinterachse:                          265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R19
                    Hinterachse:                          265/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        245/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
       Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
       Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 305                  VA
             26P                     x = 250              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 305            30                VA
             26N                  x = 300        y = 305             8                VA
             27F                  x = 300        y = 275            30                HA
             27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkante nbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350              y = 290                  VA
             26P                     x = 330              y = 240                  VA
             27U                      y = 40              y = 140                  HA
             27V                      y = 40              y = 140                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 350        y = 290             8                VA
             26J                  x = 350        y = 290            30                VA
             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
             27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 19 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      QUATTRO
       Fahrzeugtyp:     8V
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0608*..
       Handelsbez.:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0608*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 250                  VA
             26B                     x = 250              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 300             8                VA
             26J                  x = 250        y = 300            19                VA
             27H                  x = 210        y = 270             8                HA
             27F                  x = 260        y = 320            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 20 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     NX
       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 240                  VA
             26P                     x = 250              y = 190                  VA
             27B                     x = 280              y = 270                  HA
             27I                     x = 230              y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 240            20                VA
             26N                  x = 300        y = 240             8                VA
             27F                  y = 280        y = 270            10                HA
             27H                  y = 280        y = 270             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     CD
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2014*..
       Handelsbez.:     GOLF, GOLF GTE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 320                  VA
             26P                     x = 230              y = 270                  VA
             27I                     x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 320             8                VA
             26N                  x = 280        y = 320            32                VA
             27F                  x = 280        y = 320             8                HA
             27H                  x = 280        y = 320            22                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 3                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
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                                                                                                   Seite: 22 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     CDV
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2180*..
       Handelsbez.:     CDV, GOLF (GOLF VARIANT)

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 320                  VA
             26P                     x = 230              y = 270                  VA
             27I                     x = 280              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 320             8                VA
             26N                  x = 280        y = 320            32                VA
             27F                  x = 280        y = 320             8                HA
             27H                  x = 280        y = 320            22                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.