Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 11

                Fahrzeughersteller           DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
                                             MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
511253666        CARMANI CA19 9019          ohne                       66,6                     785      2327    09/21
                 ET53 H5
511253666        CARMANI CA19 9019          ohne                       66,6                    805      2254     09/21
                 ET53 H5
511253666        CARMANI CA19 9019          ohne                       66,6                    810      2250     09/21
                 ET53 H5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR1, KAR2




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR1, KAR2
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KAR1;         Coupé; Cabrio;
                                                        KAR2                    Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..  143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; KAR1; Baureihe W213;
                                                            KAR2                E300de;
                                                                                E300 e;
                                                                                Kombilimousine;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                75I; 76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KAR1;     Baureihe W213; nicht
                                                            KAR2                All Terrain; nicht
                                                                                E300de; nicht E300e;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                76B
212            e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; KAR1;      Baureihe W213; nicht
                                                            KAR2                E300de; Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                    Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100           GAA; 5KA; 57F; KAR1; Baureihe W213;
                                                                   KAR2                 E300de;
                                                                                        E300e; nur Limousine
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                             MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAR1, KAR2
Befestigungsteile                          : Kugelbund-muttern M14x1,5, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 204 K; 204
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : R1EC; R2CW; 204; 204 K; R2CS; 212; 164; F2B; 197; 251;
                                             212
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : H1GLE
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2B; 204; 204 K
                                             150 Nm   für Typ : H1GLE; R1EC; R2CS; R2CW; 164; 212; 251
                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                             180 Nm   für Typ : 197




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95                    GLA-KLASSE;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                         Hybrid;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         98A

Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96       GA4; 5IE; 57F; KAR1;      nicht All Terrain;
                                                               KAR2                      nicht C 300 e;
                                             265/35R19 98      11A; 248; 57F; 67H;       Kombilimousine;
                                                               KAR1; KAR2                Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B
R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96      GA4; 57F; KAR1;           nicht C 300 e;
                                                               KAR2                      Limousine;
                                             265/35R19 98      11A; 248; 57F; 67H;       Allradantrieb;
                                                               KAR1; KAR2                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y       GA4; 57F; KAR1;           Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                               KAR2                      neue C-KLASSE; nicht
                                           265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 57F;       Sportpaket; Cabrio;
                                                               KAR1; KAR2                Kombilimousine; Coupe;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 5IE; 57F;       Limousine;
                                                               99E; KAR1                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nur
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96         GA4; 57F; KAR1;           Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                               KAR2                      neue C-KLASSE; nicht
                                          265/35R19 94         XFC; 11A; 248; 57F;       Sportpaket; Cabrio;
                                                               KAR1; KAR2                Kombilimousine; Coupe;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 57F; 99E;       Limousine;
                                                               KAR1                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91       11A; 27I; 57F; 673;       bis
                                                               KAR1; KAR2                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KAR1;         Coupé; Cabrio;
                                                        KAR2                    Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; KAR1; Baureihe W213;
                                                            KAR2                E300de;
                                                                                E300 e;
                                                                                Kombilimousine;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                75I; 76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KAR1;     Baureihe W213; nicht
                                                            KAR2                All Terrain; nicht
                                                                                E300de; nicht E300e;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100       GAA; 57F; KAR1;      Baureihe W213; nicht
                                                               KAR2                 E300de; Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    76B
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100      GAA; 5KA; 57F; KAR1; Baureihe W213;
                                                               KAR2                 E300de;
                                                                                    E300e; nur Limousine
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 255/50R19      107                             inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                          255/55R19      107                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/50R19      106                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          275/45R19      108                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 765; BES; DEÄ;
                                                                                         NAV

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19           11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           275/45R19 104       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
197          e1*2007/46*0233*.. 375   255/35R19 M+S 11A; 246; 52J                        GT-Klasse; Coupe;
                                      265/35R19 M+S 11A; 24J; 52J                        Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103       GAH; 11A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104       11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 11
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
       nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 11
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R19
                   Hinterachse:                           265/35R19


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 11
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAH) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/50R19
     Hinterachse: 285/45R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAR1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAR2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse CARMANI CA19 8019 KBA: 53567 Lochkreis 5x112 ET: 43
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0373-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53570
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA19 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 11.01.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 350                  VA
             26P                     x = 195              y = 300                  VA
             27I                     x = 290              y = 210                  HA
             27B                     x = 340              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
             26J                  x = 245        y = 350            17                VA
             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
             27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.