TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D - 80686 München
Seite: 1 von 4
G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 3 5 4 8
21-00046-CX-GBM-01
Antragsteller: ARCASTING SRL
31039 Riese Pio X (TV)
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+
Typ: A235A
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
I. Übersicht
§22 53548*01
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
A235A30S5112A A235A PCD 5x112 ET Ø66.6 Ø57.1 112/5 57,1 30 900 2400 02/21
571 30 CB 66,6
A235A43S5112B A235A PCD 5x112 ET Ø66.6 Ø57.1 112/5 57,1 43 900 2400 02/21
571 43 CB 66,6
A235A20S5112C A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 20 900 2400 02/21
666 20 CB 66,6
A235A28S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 28 895 2410 02/21
666 28 CB 66,6
A235A28S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 28 900 2400 02/21
666 28 CB 66,6
A235A30S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 30 890 2422 02/21
666 30 CB 66,6
A235A30S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 30 900 2400 02/21
666 30 CB 66,6
A235A42S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 42 890 2422 02/21
666 42 CB 66,6
A235A42S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 42 900 2400 02/21
666 42 CB 66,6
A235A43S5112B A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 43 890 2422 02/21
666 43 CB 66,6
A235A43S5112B A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 43 900 2400 02/21
666 43 CB 66,6
A235A55S5112A A235A PCD 5x112 ET ohne 112/5 66,6 55 900 2400 02/21
666 55 CB 66,6
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 27.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ARCASTING SRL
31039 Riese Pio X (TV)
Hersteller : ARCASTING SRL
:
: 31039 Riese Pio X (TV)
Handelsmarke :
Art der Sonderräder : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung A235A20S5112C666:
: Außenseite : Innenseite
§22 53548*01
Hersteller : -- : Arcasting
Radtyp : -- : A235A
Radausführung : -- : A235A PCD 5x112 ET 20 CB 66,6
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 20 EH2+
Typzeichen : KBA 53548 : --
Einpreßtiefe : -- : ET20
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 02/21
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 27.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
01. Festigkeit 343-QL21-R01 ver.0 10.03.2021 Qualilab S.r.l.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
§22 53548*01
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsic ht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 27.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§22 53548*01
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 27.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§22 53548*01
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 21-00046-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53548
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: A235A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 27.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum
01. Festigkeit 343-QL21-R01 ver.0 10.03.2021
02. Radbeschreibung A235A 8,5JX20EH2+ 20.01.2023
03. Radzeichnung A235A_20085_K5-02 21.01.2021
03. Radzeichnung A235A_20085_K5-01 21.01.2021
04. Nabenkappe CAP001-01 22.03.2006 01 13.11.2018
05. Nabenkappe CAP60-DW 29.09.2020
06. Radbefestigungsmittel B_D-11 22.03.2006 11 02.12.2020
§22 53548*01
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland