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							Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                         Stand: 12.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J x 22 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
A238A30C5112        A238A PCD 5x112            ohne                        66,6                    895      2486    11/20
C666                ET30 CB 66,6
A238A30C5112        A238A PCD 5x112            ohne                        66,6                   925       2410     11/20
C666                ET30 CB 66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : F2
Zubehör                                    : B584


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : GE
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                             140 Nm für Typ : FY; F2
                                             160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98  11A; 248; 26N; 26P     A7 Sportback;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99  11A; 24J; 248; 26B;    A6 ALLROAD
                                                        26N; 27H               QUATTRO;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98  11A; 241; 244; 246;    A6; Kombilimousine;
                                                        247; 26B; 26N; 27H;    Limousine;
                                                        5JA
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158       255/40R22 103 5LK                             e-tron; e-tron
                                            265/40R22 106                                 Sportback;
                                            275/35R22 104 5MA                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22 107                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                            285/35R22 106 11A; 245; 248                   73C; 74D; BF1

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99   11A; 241; 244; 246; 26J Q5; SQ5;
                                                                                 Allradantrieb;
                                          265/35R22 98   11A; 241; 244; 246;     Frontantrieb;
                                                         26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/30R22 101 11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26B; 26J; 27B           73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y        5LA                      ab
                                 155 - 373 285/35R22 106Y        11A; 26P                 e13*2007/46*1081*06;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S         52J                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                     ab
                                 155 - 373 285/35R22 106Y 11A; 26P                e1*2001/116*0350*20;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 52J                      Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  73C; 74D; PDH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                          Stand: 12.02.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/35R22 99        11A; 241; 244; 246; 26J Q5; Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                 265/35R22 98        11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 723;
                                                 285/30R22 101       11A; 24C; 244; 247;     73C; 74D
                                                                     26B; 26J; 27B

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : B584


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R22 106                                      GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/40R22 106 52J                                  nicht M-Klasse; GLS;
                                          275/35R22 104Y 11A; 27I                            Allradantrieb;
                                          285/35R22 106 11A; 26P; 27I                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                             DEL

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 255/40R22 103                                      Inkl.Hybrid;
                                          265/35R22 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/35R22 106                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 12
      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 260            y = 290                     HA
             26B                      x = 350            y = 400                     VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, Nur GL-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 190              y=0                       VA
             26B                      x = 240              y=0                       VA
             27I                      x = 245              y=0                       HA
             27B                      x = 295              y=0                       HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53549
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: A238A
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 12.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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