GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Auftraggeber Arcasting S.r.l.
Via Monte Santo, 35/A
I-31039 Riese Pio X (TV)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AR217
Typ AR217 8,5Jx20H2
Radgröße 8.5JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD AR217 8,5Jx20H2 5/114,3/60,1 45 900 2391
114,3 PCD 114,3 ET 45/ Ø67,1-Ø60,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52608
Herstellerzeichen Arcasting
Radtyp und Ausführung AR217 8.5JX20H2...(s.o)
§ 22 52608
Radgröße 8.5JX20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 A12 A14 A18
JT Y84 S01
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 A12 A14 A18
JT Y85 S01
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi 131 225/35R20 T90 A12 A14 A18
FR 131 235/35R20 T92 A57 Lim S02
e4*2007/46*0142*..
Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 225/35R20 K2b K6w A01 A12 A14
JY 82,88,103 235/30R20 K1b K2b K6w T88 A18 A57 S05
e4*2007/46* 82,88,103 235/35R20 K1b K2b K6w
0779*04-..
ab Modelljahr 2017
§ 22 52608
Suzuki SX4 S-Cross 88 235/30R20 K1c K2b T88 A01 A12 A14
JY A18 A57 S04
e4*2007/46*
0779*00-03
Suzuki Vitara 82-103 225/35R20 T88 A12 A14 A18
LY 82-103 235/30R20 A01 K1c K2b T88 A57 S04
e4*2007/46*0928*.. 82-103 235/35R20 A01 K1c K2b
82-103 245/30R20 A01 K1c K2b
82-103 245/35R20 A01 G01 K1c K2b K3s
Toyota Avensis 82-130 255/30R20 T92 A12 A14 A18
T27, /-MS1 Car Lim S03
e11*2001/116*0331*.;
e11*2007/46*0236*..
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A14 A18
XA3(a) 100-130 255/35R20 A57 KOV S03
e6*2001/116* 100-130 255/40R20
0105*00-08
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A14 A18
XA3(a) 100-130 255/35R20 A57 KMV S03
e6*2001/116* 100-130 255/40R20
0105*00-08
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A14 A18
XA3(a) 91-112 245/40R20 A57 LT4 S03
e6*2001/116* 91-112 245/45R20
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A14 A18
XA3(a) A57 LT3 S03
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18
XA3(a), -TMG 105, 112 245/40R20 A57 LT4 S03
e6*2001/116* 105, 112 245/45R20
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18
XA3(a), -TMG A57 LT3 S03
e6*2001/116*
0105*14-..;
§ 22 52608
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A18
Hybrid 114 245/40R20 A57 LT4 S03
XA4(EU,M), -TMG 114 245/45R20
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A18
Hybrid A57 LT3 S03
XA4(EU,M), -TMG
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52608
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
§ 22 52608
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52608
berücksichtigen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2019 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52608 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55811918 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ AR217 8,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 31. Januar 2019
§ 22 52608
Schmidt 00311899.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim