GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Auftraggeber Arcasting S.r.l.
Via Monte Santo, 41
I-31039 Riese Pio X (TV)
39 02 0140611
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell AR217
Typ AR217 9,5Jx20H2
Radgröße 9.5JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD 112 AR217 9.5JX20H2 5/112/66,6 35 900 2391
PCD 112 ET 35 / ohne Ring
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55811918, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52608 , RADTYP AR217 8,5Jx20H2) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52607
Herstellerzeichen Arcasting
Radtyp und Ausführung AR217 9.5JX20H2...(s.o)
Radgröße 9.5JX20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII) 85-210 255/30R20 K2b R03 T92 A01 A12 A14
G3L 85-210 265/30R20 K2c R03 T94 A18 A57 Lim
e1*2007/46*1947*.. NoP V20 HA2
S01
BMW 3er-Reihe (VII) 120-135 265/30R20 K2c R03 T94 A01 A12 A14
Hybrid A18 A57 Lim
G3L V20 HA2 S01
e1*2007/46*1947*..
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII) 115,135 255/30R20 A58 Ahk K2b NoD R03 T92 A01 A12 A14
G3K 85-210 265/30R20 K2c R03 T94 A18 A57 Car
e1*2007/46*2017*.. NoP V20 HA2
S01
BMW 5er-Reihe (VII) 120-265 265/30R20 K2b R03 T94 A01 A12 A14
G5L 120-265 275/30R20 K2b R03 T93 T97 A18 A57 L06
e1*2007/46*1688*.. 120-265 285/30R20 K2c K6i K8h R03 T95 T99 Lim MpH V20
Vn2 HA2 S01
BMW 5er-Touring (VII) 120-265 255/35R20 R03 T97 A01 A12 A14
G5K 120-265 275/30R20 K2b R03 T97 A18 A57 Car
e1*2007/46*1750*.. 120-265 285/30R20 K2c K6i K8h R03 T95 T99 F40 L06 NoP
V20 HA2 S01
BMW 7er-Reihe (VI) 155-390 245/40R20 R03 T95 T99 A12 A14 A18
7L 155-390 255/35R20 R03 T97 A57 A60 L05
e1*2007/46*0276*10-.. 155-390 255/40R20 A01 G01 R03 T01 T97 Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung 155-390 275/35R20 A01 K2b R03 S01
155-390 285/35R20 A01 K2b R03
BMW 7er-Reihe (VI) 155-390 245/40R20 R03 A12 A14 A18
7L 155-390 255/35R20 R03 T97 A57 A60 L04
e1*2007/46*0276*10-.. 155-390 255/40R20 A01 G01 R03 Lim V20 HA2
- mit Allradlenkung 155-390 275/35R20 A01 K2b R03 S01
155-390 285/35R20 A01 K2b R03
BMW M340 i/d (VII) 250, 275 255/30R20 Ahk K2b R03 T92 A01 A12 A14
G3L 250, 275 265/30R20 K2c R03 T94 A18 A56 Lim
e1*2007/46*1947*.. V20 HA2 S01
BMW M550 i/d xDrive 294-390 245/35R20 M+S R03 T95 A01 A12 A14
(VII) 294-390 255/35R20 M+S R03 T97 A18 A56 L06
G5L 294-390 275/30R20 K2b R03 T97 Lim V20 HA2
e1*2007/46*1688*.. 294-390 285/30R20 K2c K6i K8h R03 T95 T99 S01
BMW M550d xDrive 294 275/30R20 K2b R03 T97 A01 A12 A14
Touring (VII) 294 285/30R20 K2c K6i K8h R03 T95 T99 A18 A56 Car
G5K F40 L06 V20
e1*2007/46*1750*02-.. HA2 S01
BMW X3 100-195 245/45R20 R03 R70 A12 A14 A18
G3X 100-195 255/40R20 R03 A57 V20 HA2
e1*2007/46*1797.. 100-195 265/40R20 A01 K2b R03 S01
100-265 275/40R20 A01 K2b R03
100-265 285/35R20 A01 K2b R03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4 120-195 245/45R20 R03 R70 A12 A14 A18
G4X 120-195 255/40R20 R03 A56 V20 HA2
e1*2007/46*1881*.. 120-195 265/40R20 R03 S01
120-265 275/40R20 R03
120-265 285/35R20 A01 K2b R03
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55811918, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
52608 , RADTYP AR217 8,5Jx20H2) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
Ahk Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Anhängevorrichtung.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
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HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55811918, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 52608 , RADTYP AR217 8,5Jx20H2) für die Achse 1 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug), incl. Plug-
in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 17 265/45R20 295/40R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52607 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812018 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ AR217 9,5Jx20H2
Hersteller Arcasting S.r.l.
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Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. Februar 2021
Schmidt 00360402.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim