Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 44
Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES-BENZ, Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511242666 ASW05 9019 5/112 Ø73,1 - Ø66,6 66,6 Kunststoff 800 2300 09/23
ET42
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55170*00
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC9W, KC9X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 44
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 30
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC9W, KC9X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W ohne Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb;
248; 27H; 27P; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9W; KC9X
275/35R19 96W mit 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
§22 55170*00
(Flap) Serie; GAA; 11A; 74P; 76B
27H; 27P; 57F; KC9W;
KC9X
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/40R19 101 11A; 27I; 57F; 6BL; All Terrain; Kombi;
KC9W; KC9X Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27I; 5KA; Baureihe W213;
57F; KC9W; KC9X E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y mit Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung All Terrain; nicht
(Flap) Serie; GAA; 11A; E300de; nicht E300e;
27H; 27P; 57F; KC9W; Allradantrieb;
KC9X
275/35R19 100Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; GAA; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 27H; 27P; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
KC9W; KC9X
74P; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27H; 27I; Baureihe W213;
5KA; 57F; KC9W; E300de;
KC9X E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; DEJ
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55170*00
275/30R19 96 11A; 22I; 244; 57F; 68R 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DEJ; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb;
248; 27H; 27P; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9W; KC9X
275/35R19 100 mit 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
(Flap) Serie; GAA; 11A; 74P; 76B
27H; 27P; 57F; KC9W;
KC9X
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis: 5x112 ET: 30
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC9W, KC9X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CS; 212; 207; R1EC; 204; R2CW; 204 K
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: Z05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 44
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: Z05
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639/2; 639/5; 204; 204 X; 212K; 251; 639; F2A; E2EQEW;
F2B; 166; 163; 212; 204 K; 639/4; 164; F2CLA
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 204; 204 K; 207; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA
150 Nm für Typ : E2EQEW; F2B; R1EC; R2CS; R2CW; 163; 164; 166;
212; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 11A; 26N; 26P AMG A45; AMG A45 S;
Allradantrieb;
§22 55170*00
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J; 27I; 5FE Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 245/45R19 102 11A; 24J; 24M; 26P EQB-Klasse; Elektro;
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 44
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse;
26J; 27H; 27I Kombilimousine;
225/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H; 27I Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/45R19 98 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B GLA-KLASSE;
245/45R19 98 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
§22 55170*00
26B Hybrid;
265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B 12A; 51A; 71C; 71K;
265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B 74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 225 245/45R19 98 11A; 26P AMG GLB 35;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/45R19 98 11A; 24J; 24M; 26P EQA-Klasse; Elektro;
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24M; 27I; nicht All-Terrain;
5IE; 57F; KC9W; KC9X nicht C 300 e; nicht
C 300 de; nicht C 300
265/35R19 98 11A; 244; 247; 27I; de 4MATIC;
57F; 67H; KC9W; Kombilimousine;
KC9X Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 44
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24M; 27I; nicht C 300 e; nicht
57F; KC9W; KC9X C 300 e 4MATIC; nicht
265/35R19 98 11A; 244; 247; 27I; C 400 e 4MATIC; nicht
57F; 67H; KC9W; C 300 de; nicht C 300
KC9X de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 24M; 27B; 27H; bis
57F; 673; KC9W; e1*2001/116*0431*36;
KC9X Coupe; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 24M; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 670; 68X; KC9W; 12A; 51A; 71C; 71K;
KC9X 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; Nur
235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 55170*00
24M 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 27I; 57F; Nur Baureihe 205; nur
672; KC9W Fzg.-Breite 1839mm;
265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb; nicht
27I; 57F; 67H; KC9W Hybrid;
275/30R19 96 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; 68R; KC9W 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27H; 27I; 57F; KC9W; Cabrio;
KC9X Kombilimousine; Coupe;
275/30R19 96 11A; 244; 247; 27B; Limousine;
27H; 57F; 99E; KC9W; Allradantrieb;
KC9X Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE; Nur Baureihe 204;
670; 673 Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M; 671; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
671; 673 721; 725; 73C; 74A;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 74P; FKA
670; 68X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 44
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 244; 27I; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 57F; KC9W; KC9X Cabrio;
265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; Kombilimousine; Coupe;
27H; 27I; 57F; KC9W; Limousine;
KC9X Allradantrieb;
275/30R19 96Y 11A; 244; 247; 27B; Heckantrieb; nur
27H; 5IE; 57F; 99E; Hybrid;
KC9W; KC9X 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55170*00
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 671; 673 721; 725; 73C; 74A;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 74P; FKA
24D; 57F; 670; 68X
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/35R19 95 11A; 26P AMG CLA 45; AMG
CLA
255/35R19 96 11A; 246; 26N; 26P; 45S; Kombi; Limousine;
27I Allradantrieb;
265/30R19 93 11A; 246; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26J; AMG CLA 35; Kombi;
27B; 27H Limousine;
245/35R19 93 11A; 24C; 24M; 26J; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 721; 725; 73C; 74A;
27B; 27F 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 44
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Limousine;
26N; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N; 27B; 27H Hybrid;
245/35R19 93 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27B; 27F 74P
265/30R19 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W ohne Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb;
248; 27H; 27P; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9W; KC9X
275/35R19 96W mit 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 55170*00
Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
(Flap) Serie; GAA; 11A; 74P; 76B
27H; 27P; 57F; KC9W;
KC9X
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/40R19 101 11A; 27I; 57F; 6BL; All Terrain; Kombi;
KC9W; KC9X Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27I; 5KA; Baureihe W213;
57F; KC9W; KC9X E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y mit Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung All Terrain; nicht
(Flap) Serie; GAA; 11A; E300de; nicht E300e;
27H; 27P; 57F; KC9W; Allradantrieb;
KC9X
275/35R19 100Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; GAA; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 27H; 27P; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
KC9W; KC9X
74P; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27H; 27I; Baureihe W213;
5KA; 57F; KC9W; E300de;
KC9X E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; DEJ
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55170*00
275/30R19 96 11A; 22I; 244; 57F; 68R 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DEJ; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb;
248; 27H; 27P; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9W; KC9X
275/35R19 100 mit 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A;
(Flap) Serie; GAA; 11A; 74P; 76B
27H; 27P; 57F; KC9W;
KC9X
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 673; KC9W; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9X 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 248; 721; 725; 729; 73C;
5HA; 57F; 670; 68X; 74A; 74P; 76B
KC9W; KC9X
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248;
5GG; 57F; KC9W;
KC9X
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 248;
5HA; 57F; 68X; KC9W;
KC9X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Coupe; Heckantrieb;
57F; 673; KC9W; 10B; 11B; 11G; 11H;
KC9X 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 248; 721; 725; 729; 73C;
5HA; 57F; 670; 68X; 74A; 74P; 76B
KC9W; KC9X
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248;
5GG; 57F; KC9W;
KC9X
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 248;
5HA; 57F; 68X; KC9W;
KC9X
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 GAQ; 11A; 24C; 24D; Kombi; Allradantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DEJ
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 51G; 57E; 572; 67C; Kombi; Heckantrieb;
68R 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55170*00
275/30R19 11A; 248; 51G; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
68R 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DEJ; FKA
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104 nicht AMG EQE 43
265/40R19 102 11A; 248 4MATIC; Limousine;
265/45R19 102 11A; 248 Allradantrieb;
275/40R19 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 765
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 GLK-Klasse;
245/45R19 98 CF1; 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 765; 82M; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 44
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102 11A; 22Q; 24J; 248; Tourer; Vito Mixto;
26U; 5LA ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 27P; ab
5KA e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
§22 55170*00
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/50R19 103 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
184 - 255 255/50R19 103 11A; 24D; 24J; 52J 721; 725; 729; 73C;
275/45R19 104 11A; 24D; 24J; 52J 74A; 74P; 75I
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 GAH; 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 244; 247 M-Klasse; nicht GLE
265/50R19 106 11A; 242; 244; 245; Coupé; GLE SUV; nicht
247 GL-Klasse; nicht GLS;
275/45R19 104 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 75I;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 44
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 244; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 247; 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 244; bis
100W 247; 5KA; 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; Heckantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 55170*00
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 244; bis
247; 5KA; 54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 244; Allradantrieb;
100W 247; 5KA; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 44
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 11A; 22Q; 24J; 248; Tourer; Vito Mixto;
26U; 5LA ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 27P; ab
5KA e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
§22 55170*00
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando, Torres
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95 Korando; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 44
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55170*00
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 44
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 55170*00
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 44
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 55170*00
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 44
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55170*00
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind ac hsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 44
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 55170*00
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 44
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
§22 55170*00
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 44
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 55170*00
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 44
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
an der Vorderachse nicht zulässig
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 55170*00
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAH) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 44
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KC9W) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis 5x112 ET: 30
KC9X) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse ASW05 8019 KBA: 55169 Lochkreis 5x112 ET: 40
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 55170*00
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 290 y = 210 HA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
26B x = 245 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 340 y = 260 28 HA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
26B x = 300 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55170*00
27F x = 280 y = 400 30 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 230 HA
26P x = 275 y = 260 VA
27B x = 280 y = 280 HA
26B x = 325 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 280 8 HA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
26J x = 325 y = 310 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26B x = 320 y = 440 VA
§22 55170*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 440 5 VA
26J x = 320 y = 440 9 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/5
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26B x = 320 y = 440 VA
§22 55170*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 440 5 VA
26J x = 320 y = 440 9 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 290 HA
26B x = 340 y = 280 VA
27I x = 250 y = 240 HA
26P x = 290 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 290 20 HA
26J x = 340 y = 280 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
26N x = 340 y = 280 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 220 y = 240 HA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 290 8 HA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
26B x = 300 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55170*00
27F x = 280 y = 400 30 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 230 HA
27B x = 280 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 280 8 HA
§22 55170*00
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
26J x = 325 y = 310 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55170*00
27F x = 280 y = 400 30 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26B x = 320 y = 440 VA
§22 55170*00
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 440 5 VA
26J x = 320 y = 440 9 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 450 VA
26P x = 250 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 450 8 VA
§22 55170*00
26J x = 300 y = 450 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 265 y = 250 VA
26B x = 315 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 315 y = 300 8 VA
§22 55170*00
26J x = 315 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 55170*00
26J x = 300 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 235 HA
26P x = 240 y = 270 VA
27B x = 280 y = 285 HA
26B x = 290 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 285 8 HA
26N x = 290 y = 330 8 VA
27F x = 280 y = 285 25 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 55170*00
27F x = 280 y = 400 30 HA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 340 HA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
26B x = 350 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 390 8 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
26J x = 350 y = 300 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 235 y = 310 HA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
26B x = 305 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 360 8 HA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0064-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55170
ANLAGE: 4 Radtyp: ASW05 9019
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 21.02.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 235 y = 310 HA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
26B x = 305 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55170*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 360 8 HA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.