Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 513060781 LT-1 5/130 ET60 ohne 78,1 1275 2269 09/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN §22 55332*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: KG-016 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : W; Z; 23; 230L; 230P; 244 L; 244 M 180 Nm ( Jumper LK130 ) für Typ : Y; YD; 250L Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e3*98/14*0104*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE; 51G Pkw geschlossen; Lkw 23 e3*96/27*0027*.. 215/75R16C 113 5SA; 51G geschl.Kasten (Serie); 230L G713 Frontantrieb; 230P G714 10B; 11B; 11G; 11H; 244 L K909 12A; 51A; 54F; 71C; 244 M L114 71K; 721; 725; 73C; 74A Y e3*2001/116*0234*.. 88 - 130 215/75R16C 11A; 24J; 248 Van; Lkw 116/114 250L L773 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 250L L773 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER CABINE APPROFONDIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YD e2*2007/46*0256*.. 74 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A §22 55332*00 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.., 88 - 130 215/75R16C 11A; 24J; 248 Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0051*.. 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Y e3*2007/46*0046*.., 74 - 130 215/75R16C Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0051*.. 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: e.Jumper, e.Relay Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W e24*2007/46*0593*.. 90 215/75R16C 11A; 24J; 248 e-Jumper; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: KG-016 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 230; 230 M; 230L; 230P; 244; 244 B; 244 L; 244 M; 250; 250D 180 Nm ( Ducato LK130 ) für Typ : 250; 250L Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e3*96/27*0025*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE Pkw geschlossen; Lkw 230 M K861 215/75R16C 113 5SA geschl.Kasten (Serie); 230L G688 Frontantrieb; 230P G715 10B; 11B; 11G; 11H; 244 e3*98/14*0102*.. 12A; 51A; 530; 54F; 244 B L051 71C; 71K; 721; 725; 244 L K917 73C; 74A 244 M L094 250 e3*2001/116*0232*.. 58 215/75R16C 116 11A; 24J; 248 Van; Lkw §22 55332*00 225/75R16C 116 11A; 241; 246; 248 geschl.Kasten (Serie); 235/65R16C 115 11A; 24C; 244; 26P Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U 250 e3*2007/46*0044*.. 58 215/75R16C 116 11A; 24J; 248 Van; Lkw 225/75R16C 116 11A; 241; 246; 248 geschl.Kasten (Serie); 235/65R16C 115 11A; 24C; 244; 26P Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U 250 e3*2001/116*0232*.., 100 - 130 215/75R16C 11A; 24J; 248 Opel Movano; Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0044*.., 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); e3*2007/46*0049*.., Ohne L778 Radhausverbreiter. 250L L779 Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 85 - 132 215/75R16C Van; Lkw 116/114 e3*2007/46*0044*.., 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); e3*2007/46*0049*.., Mit L778 Radhausverbreiterung 250L L779 Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 250D L968 74 - 116 215/60R16C 108 5PA Van; Lkw 215/65R16C 109 5PM geschl.Kasten (Serie); 215/75R16C 113 51G Mit 225/65R16C 112 11A; 24J; 5RI Radhausverbreiterung 225/75R16C 116 11A; 24J; 51G Serie; 10B; 11A; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 744 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT §22 55332*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: KG-016 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : H; Y; Z; 23; 230L; 230P; 244 L; 244 M 180 Nm ( Boxer LK130 ) für Typ : H 180 Nm ( Movano LK130 ) für Typ : H; Y 180 Nm ( Boxer LK130 ) für Typ : Y; 250L Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2007/46*0735*.. 103 - 121 215/75R16C Peugeot Boxer; Van; 116/114 225/75R16C 116 Lkw geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2007/46*0735*.. 103 - 121 215/75R16C 11A; 24J; 248 Peugeot Boxer; Van; 116/114 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 Lkw geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Y e3*2007/46*0045*.., 88 - 130 215/75R16C 11A; 24J; 248 Peugeot Boxer; Van; 116/114 e3*2007/46*0050*.. 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 Lkw geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Y e3*2007/46*0045*.., 88 - 130 215/75R16C Peugeot Boxer; Van; 116/114 e3*2007/46*0050*.. 225/75R16C 116 Lkw geschl.Kasten §22 55332*00 (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: e.Boxer, MOVANO e opt. MOVANOe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e24*2007/46*0592*.. 90 215/75R16C 11A; 24J; 248 e-Boxer; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MOVANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2007/46*0735*.. 103 - 121 215/75R16C Opel Movano; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: MOVANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2007/46*0735*.. 121 215/75R16C 11A; 24J; 248 Opel Movano; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Y e3*2007/46*0045*.. 121 215/75R16C 11A; 24J; 248 Opel Movano; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Y e3*2007/46*0045*.. 103 - 121 215/75R16C Opel Movano; Van; Lkw 116/114 225/75R16C 116 geschl.Kasten (Serie); §22 55332*00 Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e3*98/14*0103*.. 50 - 94 205/75R16C 110 5QE; 51G Pkw geschlossen; Lkw 23 e3*96/27*0026*.. 215/75R16C 113 5SA; 51G geschl.Kasten (Serie); 230L G717 Frontantrieb; 230P G718 10B; 11B; 11G; 11H; 244 L K912 12A; 51A; 54F; 71C; 244 M L113 71K; 721; 725; 73C; 74A Y e3*2001/116*0233*.. 88 - 130 215/75R16C Peugeot Boxer; Van; 116/114 250L L772 225/75R16C 116 Lkw geschl.Kasten (Serie); Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0233*.. 88 - 130 215/75R16C 11A; 24J; 248 Peugeot Boxer; Van; 116/114 250L L772 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 Lkw geschl.Kasten (Serie); Ohne Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 55332*00 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben §22 55332*00 genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2000kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen Achslast von 2060kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n Achslast von 2240kg. 5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. §22 55332*00 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 1 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: 250 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0044*.. Handelsbez.: FIAT DUCATO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 400 VA 26P x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 400 15 VA §22 55332*00 26N x = 400 y = 400 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.