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							               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                            Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                               Stand: 22.04.2024
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                               Fahrzeughersteller              FORD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               516060651           LT-1 5/160 ET60            ohne                        65,1                   1150      2220    09/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
§22 55332*00




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ESL; EAL; EUS; ESS; EDS; EAS; EBS; EDL
               Zubehör                                    : Nabenkappe


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FAC; FDD; FAD; FED; FCD; FCC
               Zubehör                                    : Nabenkappe


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x2, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FSCY; FSFY;
                                                            FZEY; FSB6; FAA6; FABY; FAB6; FACY; FAC6; FCCY; FSBY; FDAY;
                                                            FDCY; FSAY; FAFY; FDEY; FSA6; FDB6; FAGY; FAEY; FADY;
                                                            FDFY; FSGY; FSC6; FDA6; FDGY; FBEY; FAAY; FSEY; FDBY;
                                                            FDC6
               Zubehör                                    : Nabenkappe


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS
                                                            200 Nm für Typ : FAAY; FAA6; FABY; FAB6; FAC; FACY; FAC6;
                                                            FAD; FADY; FAEY; FAFY; FAGY; FBEY; FCC; FCCY; FCD; FDAY;
                                                            FDA6; FDBY; FDB6; FDCY; FDC6; FDD; FDEY; FDFY; FDGY; FED;
                                                            FSAY; FSA6; FSBY; FSB6; FSCY; FSC6; FSEY; FSFY; FSGY; FZEY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                           Stand: 22.04.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EAL          F808, H278         50 - 85 205/65R16C 107           5NK; 51J                Pkw geschlossen; Lkw
               EAS          F756, G248                 215/65R16C               5PM                     geschl.Kasten (Serie);
                                                       109/107
               EBS          e11*93/81*0040*..,                                                          Heckantrieb;
                             F792                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EDL           e11*93/81*0041*..,                                                         12A; 51A; 54F; 71C;
                             F811                                                                       71K; 721; 725; 73C;
               EDS           e11*93/81*0038*..,                                                         74A; 744; 76Y; FGN
                             F778, G261
               ESL           e11*93/81*0042*..,
                             H378
               ESS           e11*93/81*0039*..,
                             F812
               EUS           G408
               FAAY          K708                 55 - 107 195/65R16C           51G; 51J; 56G           Pkw geschlossen; Lkw
               FABY          K585                          205/75R16C           51G; 51J                geschl.Kasten (Serie);
               FACY          K586                          215/75R16C           51G                     Heckantrieb;
               FADY          K709                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               FCCY          K713                                                                       12K; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 744; FGO
               FAEY          K710                 55 - 92   195/65R16C          51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
§22 55332*00




               FAFY          K711                           205/60R16C 100      5KA                     geschl.Kasten (Serie);
               FAGY          K712                           205/65R16C          5NK; 51G                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 744

               Verkaufsbezeichnung:     Tourneo Custom / Transit Custom
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               FAC          e11*2007/46*0676*.., 62 - 136 215/65R16C 109 12T                            kurzer Radstand;
                             e5*2007/46*1034*..                                                         langer Radstand;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FAD          e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 215/65R16C 109         Frontantrieb; GDA;      ab
                                                                                5PM                     e1*2007/46*1096*01;
               FCD           e1*2007/46*1100*..             225/70R16 107       Frontantrieb; 5NK       nicht Fzg. mit
               FDD           e1*2007/46*1098*..             235/60R16 104       5MA                     Zwillingsbereifung
               FED           e1*2007/46*1096*..             235/65R16 107       GDB; GDC; 5NK           Serie;
                                                            235/65R16C 115      GDB; GDC                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A
               FED           e1*2007/46*1096*..   74 - 114 215/65R16C           GDA; 51G                ab
                                                                                                        e1*2007/46*1096*01;
                                                            235/65R16C          GDB; GDC; 51G           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                           Stand: 22.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FCC          e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/65 R16C             12T; 51G                kurzer Radstand;
                                                                                                        langer Radstand;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT-EUROLINE/ NUGGET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FZEY         e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C                51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
                                                      205/60R16C 100            5KA                     geschl.Kasten (Serie);
                                                      205/65R16C                5NK; 51G                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 744

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FAA6         L740                 74 - 107 205/75R16C            51G                     Pkw geschlossen; Lkw
               FAB6         L741                          215/75R16C            51G                     geschl.Kasten (Serie);
               FAC6         L742                                                                        Heckantrieb;
§22 55332*00




               FDA6         e11*2001/116*0276*..                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
               FDB6         e11*2001/116*0277*..                                                        51A; 71C; 71K; 721;
               FDC6         e11*2001/116*0278*..                                                        725; 73C; 74A; 74D;
               FSA6         e11*2001/116*0279*..                                                        744
               FSB6         e11*2001/116*0280*..
               FSC6         e11*2001/116*0281*..
               FBEY         e11*98/14*0151*..    55 - 92  195/65R16C            51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
               FDEY         e11*98/14*0152*..             205/60R16C 100        5KA                     geschl.Kasten (Serie);
               FDFY         e11*98/14*0153*..             205/65R16C            5NK; 51G                Frontantrieb;
               FDGY         e11*98/14*0154*..                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
               FSEY         e11*98/14*0155*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
               FSFY         e11*98/14*0156*..                                                           725; 73C; 74A; 744
               FSGY         e11*98/14*0157*..
               FDAY         e11*98/14*0149*..    55 - 107 195/65R16C            51G; 51J; 56G           Pkw geschlossen; Lkw
               FDBY         e11*98/14*0124*..             205/75R16C            51G; 51J                geschl.Kasten (Serie);
               FDCY         e11*98/14*0125*..             215/75R16C            51G                     Heckantrieb;
               FSAY         e11*98/14*0150*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               FSBY         e11*98/14*0126*..                                                           12K; 51A; 54F; 71C;
               FSCY         e11*98/14*0127*..                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 744; FGO


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                            Stand: 22.04.2024
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                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55332*00




               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der i n den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                            Stand: 22.04.2024
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               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 55332*00




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrz eugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
               FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind.
               FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.
               GDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          185/75R16
                                  Hinterachse:                          215/75R16
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0079-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55332
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: LT-1
               Hersteller: Arceo GmbH                                           Stand: 22.04.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
               GDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          195/75R16
                                  Hinterachse:                          235/65R16
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          185/75R16
                                  Hinterachse:                          235/65R16
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55332*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.