Gutachten 366-0079-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55332
ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 62
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
613062841 LT-1 6/130 ET62 ohne 84,1 1275 2269 09/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§22 55332*00
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 60 mm
Zubehör : Nabenkappe: PL 91
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906
KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BA35/4x4; 906BB35;
906BB35/4x4
180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
KL3A4; KL3A5
Verkaufsbezeichnung: Sprinter
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 225/65R16C 112 12K Frontantrieb;
FL3A5 e1*2007/46*1763*.. 225/75R16C 116 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
KL3A4 e1*2007/46*1760*.. 235/65R16C 115 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721;
KL3A5 e1*2007/46*1762*.. 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; ab
906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK e1*2001/116*0354*21;
35 225/75R16C nicht Fzg. mit
906 KA L765 235/65R16 107 5NK Zwillingsbereifung
30 235/65R16C 115 Serie;
906 KA L766 235/70R16 106 5NA 10B; 11B; 11G; 11H;
35 235/70R16 109 5PM 12K; 51A; 71C; 71K;
906AC35G e1*2007/46*0569*.. 721; 725; 73C; 74A;
76U; 76V
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55332
ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; bis
906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK e1*2001/116*0354*20;
35 225/75R16C Van; Lkw geschl.
906 KA L765 235/65R16 107 5NK Kasten; Heckantrieb;
30 235/65R16C 115 nicht Fzg. mit
906 KA L766 235/70R16 106 5NA Zwillingsbereifung
35 235/70R16 109 5PM Serie;
906AC35G e1*2007/46*0569*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76U
906BA35 e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C 116R 51G bis
906BB35 e1*2007/46*0301*.. 225/75R16C 118P 51G e1*2007/46*0300*13;
235/65R16C 115R 51G bis
235/65R16C 121N 51G e1*2007/46*0301*15;
120 - 190 235/65R16C 118R 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE bis
205/75R16C 110 12A; 5QE e1*2007/46*0300*18;
215/75R16C 113 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55332*00
225/65R16C 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721;
112/110
225/75R16C 116 12A 725; 73C; 74A; 76U;
235/65R16C 115 12T 76V
906BB35 e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE ab
e1*2007/46*0301*16;
205/75R16C 110 12A; 5QE bis
215/75R16C 113 12A e1*2007/46*0301*20;
225/65R16C 12A; 5RI 10B; 11B; 11G; 11H;
112/110
225/75R16C 116 12A 51A; 71C; 71K; 721;
235/65R16C 115 12T 725; 73C; 74A; 76U;
76V
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 KA L970 80 - 135 225/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten
35/4x4 (Serie);
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744;
76U
906BA35/4x4 e1*2007/46*0309*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55332
ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906BB35/4x4 e1*2007/46*0310*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 60 mm
Zubehör : Nabenkappe: PL 91
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
2EC2 e1*2001/116*0356*.. 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; Van; Lkw
2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 225/70R16 107 5NK geschl. Kasten;
L769 225/75R16C Heckantrieb; nicht
2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/65R16 107 5NK Fzg. mit
§22 55332*00
e1*2007/46*0515*.., 235/65R16C 115 Zwillingsbereifung
L770 235/70R16 106 5NA Serie;
235/70R16 109 5PM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76U
2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
2EC2 e1*2001/116*0356*.. 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; nicht Fzg.
2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 225/70R16 107 5NK mit
L769 225/75R16C Zwillingsbereifung
2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/65R16 107 5NK Serie;
e1*2007/46*0515*.., 235/65R16C 115 10B; 11B; 11G; 11H;
L770 235/70R16 106 5NA 12K; 51A; 71C; 71K;
235/70R16 109 5PM 721; 725; 73C; 74A;
76U; 76V
2FJE1 e1*2007/46*0521*.. 65 - 120 205/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
225/75R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721;
235/65R16C 51G 725; 73C; 74A
2FJE1 L767 65 - 120 205/75R16C 51G Lkw offener Kasten
225/75R16C 51G (Serie); Heckantrieb;
235/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 54F; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
744; 76U
2FJE2 e1*2007/46*0522*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55332
ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2FJE2 e1*2007/46*0523*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A
2FJE2 L768 65 - 120 225/75R16C 51G Lkw offener Kasten
235/65R16C 51G (Serie); Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 54F; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
744; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 55332*00
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1
Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
§22 55332*00
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2120kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-24-WIRD
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Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
§22 55332*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.