Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 62 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 613062841 LT-1 6/130 ET62 ohne 84,1 1275 2269 09/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ §22 55332*00 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 60 mm Zubehör : Nabenkappe: PL 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906 KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BA35/4x4; 906BB35; 906BB35/4x4 180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5; KL3A4; KL3A5 Verkaufsbezeichnung: Sprinter Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 225/65R16C 112 12K Frontantrieb; FL3A5 e1*2007/46*1763*.. 225/75R16C 116 12K 10B; 11B; 11G; 11H; KL3A4 e1*2007/46*1760*.. 235/65R16C 115 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; KL3A5 e1*2007/46*1762*.. 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite 30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; ab 906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK e1*2001/116*0354*21; 35 225/75R16C nicht Fzg. mit 906 KA L765 235/65R16 107 5NK Zwillingsbereifung 30 235/65R16C 115 Serie; 906 KA L766 235/70R16 106 5NA 10B; 11B; 11G; 11H; 35 235/70R16 109 5PM 12K; 51A; 71C; 71K; 906AC35G e1*2007/46*0569*.. 721; 725; 73C; 74A; 76U; 76V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite 30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; bis 906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK e1*2001/116*0354*20; 35 225/75R16C Van; Lkw geschl. 906 KA L765 235/65R16 107 5NK Kasten; Heckantrieb; 30 235/65R16C 115 nicht Fzg. mit 906 KA L766 235/70R16 106 5NA Zwillingsbereifung 35 235/70R16 109 5PM Serie; 906AC35G e1*2007/46*0569*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C 116R 51G bis 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 225/75R16C 118P 51G e1*2007/46*0300*13; 235/65R16C 115R 51G bis 235/65R16C 121N 51G e1*2007/46*0301*15; 120 - 190 235/65R16C 118R 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE bis 205/75R16C 110 12A; 5QE e1*2007/46*0300*18; 215/75R16C 113 12A 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55332*00 225/65R16C 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 112/110 225/75R16C 116 12A 725; 73C; 74A; 76U; 235/65R16C 115 12T 76V 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 205R16C 110 12A; 5QE ab e1*2007/46*0301*16; 205/75R16C 110 12A; 5QE bis 215/75R16C 113 12A e1*2007/46*0301*20; 225/65R16C 12A; 5RI 10B; 11B; 11G; 11H; 112/110 225/75R16C 116 12A 51A; 71C; 71K; 721; 235/65R16C 115 12T 725; 73C; 74A; 76U; 76V Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 KA L970 80 - 135 225/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten 35/4x4 (Serie); Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744; 76U 906BA35/4x4 e1*2007/46*0309*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906BB35/4x4 e1*2007/46*0310*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 60 mm Zubehör : Nabenkappe: PL 91 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; Van; Lkw 2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 225/70R16 107 5NK geschl. Kasten; L769 225/75R16C Heckantrieb; nicht 2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/65R16 107 5NK Fzg. mit §22 55332*00 e1*2007/46*0515*.., 235/65R16C 115 Zwillingsbereifung L770 235/70R16 106 5NA Serie; 235/70R16 109 5PM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; nicht Fzg. 2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 225/70R16 107 5NK mit L769 225/75R16C Zwillingsbereifung 2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/65R16 107 5NK Serie; e1*2007/46*0515*.., 235/65R16C 115 10B; 11B; 11G; 11H; L770 235/70R16 106 5NA 12K; 51A; 71C; 71K; 235/70R16 109 5PM 721; 725; 73C; 74A; 76U; 76V 2FJE1 e1*2007/46*0521*.. 65 - 120 205/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 225/75R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721; 235/65R16C 51G 725; 73C; 74A 2FJE1 L767 65 - 120 205/75R16C 51G Lkw offener Kasten 225/75R16C 51G (Serie); Heckantrieb; 235/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 54F; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744; 76U 2FJE2 e1*2007/46*0522*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 235/65R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2FJE2 e1*2007/46*0523*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 235/65R16C 51G 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 2FJE2 L768 65 - 120 225/75R16C 51G Lkw offener Kasten 235/65R16C 51G (Serie); Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 54F; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 55332*00 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den §22 55332*00 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0079-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55332 ANLAGE: 3 Radtyp: LT-1 Hersteller: Arceo GmbH Stand: 22.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. §22 55332*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.